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Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Bessemerstraße 15, Gemarkung BergenEnkheim, Flur 47, Nr. 55

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 114

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Bessemerstraße 15, Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 47, Nr. 55 I. Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Wilhelm Roth GmbH Röntgenstraße 8 60388 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 47 Nr. 55 hält 1.249 m2 Erbbauzweck: Gewerbliche Nutzung (Dachdeckerbetrieb, Büro und Lager) Erbbauzeit: 60 Jahre Erbbauzins: 17.236,20 € jährlich

Gebäudewertentschädigung: 75.000,00 € Erbbauzinsanpassungsklausel: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Rechts- u. Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Grundstück verlegte Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind entweder grundbuchlich zu sichern oder auf Kosten des Erbbaurechtsnehmers zu verlegen. Vorkaufsrecht: Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. Kosten für die Vertretung (Vollmachten, usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung (Kaufpreis) Kontengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechten (Erbbauzins) Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert gemäß Wertstellungnahme der kommunalen Wertermittlungsstelle vom 27.09.2018 für eine gewerbliche Nutzung mit 230,00 €/m2 ermittelt wurde. II. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.

Begründung: A. Zielsetzung Bei der Firma Wilhelm Roth GmbH handelt es sich um einen seit 1751 in Frankfurt ansässigen Dachdeckerbetrieb. Sie hat das ca. 100 m entfernte Grundstück Röntgenstraße 8 gemietet, welches verkauft wurde. Der Firma fehlten die Mittel für einen Ankauf des derzeitigen Betriebsgeländes. Sie fürchtet nunmehr die Kündigung durch den Erwerber. Darüber hinaus entspricht das aktuelle Gelände nicht mehr den Bedürfnissen des Dachdeckerbetriebes. Die Liegenschaft Bessemer Straße 15 steht bereits seit längerem leer, da mehrere Vergabeverfahren aus unterschiedlichen Gründen gescheitert sind. Das Hauptgebäude ist stark sanierungsbedürftig, könnte aber von dem Handwerksbetrieb gut nach den eigenen Bedürfnissen umgebaut werden. Die weiteren Gebäudeteile eignen sich zur Unterbringung des Fuhrparks und der Arbeitsmaterialien. Die Vergabe im Erbbaurecht kann die Finanzierung der Verlagerung des Handwerkbetriebs vereinfachen, da zum jetzigen Zeitpunkt geringere Ausgaben anfallen. B. Alternativen Keine Vergabe, an die Firma Roth GmbH mit der Folge, dass eine erneute Ausschreibung notwendig wäre. In diesem Fall sind zusätzlichen Instandsetzungsmaßnahmen für die Stadt zu erwarten. Ferner ist eine Verlagerung des mittelständischen Dachdeckerbetriebes in das Umland zu befürchten. C. Lösung Vergabe der Liegenschaft an die Fa. Roth GmbH im Erbbaurecht. D. Kosten Keine. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. von 723.705,52 €. Anlage 1 (ca. 263 KB) Anlage 2 (ca. 782 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 21.08.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. August 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.09.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 16
Sitzung 32 · 17.09.2019
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 24.09.2019
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 26.09.2019
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung