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Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt und Offenbach zum Bau einer Kindertageseinrichtung in Modulbauweise

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht zugunsten des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt und Offenbach zu bestellen, um eine Kindertageseinrichtung in Modulbauweise zu errichten. Dies ist notwendig, um dem wachsenden Betreuungsbedarf im Stadtteil gerecht zu werden und die bestehende Kindertagesstätte zu ersetzen.

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

A. Zielsetzung

Das Grundstück wurde bereits im Jahr 1954 an den Evangelischen Regionalverband zum Zwecke der Errichtung eines Kinder- und Jugendhauses im Erbbaurecht vergeben. Das Gebäude wurde jedoch nicht realisiert und das Erbbaurecht 2014 wieder aufgelöst. Das Grundstück ist zurzeit in Pacht zu 1.961,32 € p. a. an den Evangelischen Regionalverband vergeben. Das Pachtverhältnis ist bis zum 30.09.2024 mit Verlängerungsoption von zwei Mal a 10 Jahren und somit bis 30.09.2044 geschlossen. Das Grundstück wird zurzeit als Spielplatzfläche bzw. Außenbereich des Kindergartens Frieden und Versöhnung genutzt. Die Kindertagesstätte der Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung befindet sich in der Sonderhausenstraße 49 und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Um dem wachsenden Betreuungsbedarf gerecht zu werden, ist ein neues Gebäude in Modulbauweise geplant. Mit der avisierten Bestellung des Erbbaurechtes kann der geplante Kita-Neubau fertiggestellt werden und gewährleistet somit die Kinderbetreuung im Stadtteil. Die Förderung des Neubaus ist über einen städtischen Zuschuss geplant.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht an den Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach zum Bau eines Kita-Gebäudes in Modulbauweise.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Keine.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Juli 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.09.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 42 · 18.08.2020
TO I, TOP 58
Angenommen
Der Vorlage M 112 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Die Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 01.09.2020
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 03.09.2020
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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