Änderung der Satzung zur Regelung der Vergnügungsmärkte im Bereich der Stadt Frankfurt am Main (Vergnügungsmarktordnung)
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Vortrag des Magistrats vom 30.05.2016, M 112
Betreff: Änderung der Satzung zur Regelung der Vergnügungsmärkte im Bereich der Stadt Frankfurt am Main (Vergnügungsmarktordnung) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.1998, § 2395 (M 42)
- Die im Entwurf vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Vergnügungsmärkte im Bereich der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Bekanntmachung, zu veranlassen.
- Die beigefügten Erläuterungen werden als Begründung zur Kenntnis genommen. Begründung: Erläuterungen zur Änderung der Satzung zur Regelung der Vergnügungsmärkte im Bereich der Stadt Frankfurt am Main (Vergnügungsmarktordnung) Im Jahre 1995 wurde die Tourismus + Congress GmbH (TCF) Frankfurt am Main als Rechtsnachfolgerin des Verkehrsamtes von der Stadt Frankfurt am Main gegründet (Magistratsvorlage M 27 vom 03.03.1995, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.1995, § 4222). Zum Zweck der Gesellschaft heißt es in § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages u.a. "Gegenstand des Unternehmens ist .... die Durchführung von Volks- und Stadtfesten." Seitdem nimmt die TCF die Aufgaben des Veranstalters wahr und entscheidet über die Zulassung der Bewerber zu den Vergnügungsmärkten. Die TCF erlässt Zulassungen und Absagebescheide, welche als Hoheitsakte über die Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung i.V. von §§ 19, 20 HGO angesehen werden. Um der TCF diese Befugnis in rechtswirksamer Weise zu übertragen, hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.07.1998 die geltende Vergnügungsmarktordnung beschlossen. Gemäß § 6 dieser Satzung muss, wer auf dem Festplatz ein Gewerbe betreiben will, von der TCF besonders zugelassen sein. Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, soll nunmehr der § 6 der Satzung konkretisiert werden. Anlage _Aenderungssatzung_Vergnuegungsmarktordnung (ca. 8 KB) Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 8 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 01.06.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Mai 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)