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Geförderter Wohnraum im Projekt „Riverpark Suites, Wiesenhüttenstraße 10“ Bauherr: German Estate Group AG (GEG) hier: Abweichung von den geltenden…

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Geförderter Wohnraum im Projekt „Riverpark Suites, Wiesenhüttenstraße 10“ Bauherr: German Estate Group AG (GEG) hier: Abweichung von den geltenden Förderrichtlinien „Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 und Förder

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 111

Betreff: Geförderter Wohnraum im Projekt "Riverpark Suites, Wiesenhüttenstraße 10" Bauherr: German Estate Group AG (GEG) hier: Abweichung von den geltenden Förderrichtlinien "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 und Förderweg 2" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.05.2018, § 2722 (M 72) I. Den nachfolgend aufgeführten Abweichungen von den Förderrichtlinien "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" (§ 2722 v. 24.05.2018) und "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2" (§ 1698 v. 31.08.2017) wird zur Förderung von 31 Wohnungen im Projekt "Riverpark - Wiesenhüttenstr.10" wie folgt zugestimmt (die Abweichungen sind jeweils unterstrichen): Ziffer 1: Förderungsfähige Maßnahmen "1.1 Gefördert wird der Bau Ersterwerb von abgeschlossenen Mietwohnungen, gemäß Ziff. 1.2 die durch: 1.1.1 Baumaßnahmen in einem neuen Gebäude, (...)entstehen." Ziffer 7: Antrag auf Förderung 7.1 Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein.

II. Der Magistrat (Dezernent für Planen und Wohnen) wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung von Förderanträgen der Erwerber der 31 Wohnungen im Projekt "Riverpark", Darlehen und Zuschüsse zur Wohnungsbauförderung zu bewilligen. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen zur Förderung nach diesem Programm aus Mitteln des Teilfinanzhaushalts der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen und 5.002454 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen erfolgt.

Begründung: A. Zielsetzung Auf Basis einer Vereinbarung zwischen der German Estate Group AG (GEG) und dem Planungsdezernenten ist beabsichtigt, im Bauvorhaben "Riverpark - Wiesenhüttenstraße 10", insgesamt 31 Wohnungen im Rahmen des "Frankfurter Programms für den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen: Förderweg 1 und Förderweg 2" zu errichten. Die GEG AG ist bei diesem Bauvorhaben als Projektentwickler tätig, mit dem Ziel die entstehenden Wohnungen nach Fertigstellung zu verkaufen. Eine Förderung des Erwerbs von neu gebauten, mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen ist nach den städtischen Richtlinien nicht möglich. Mit einem Beschluss über die vorliegenden Abweichungen von den städtischen Förderrichtlinien, wird ausnahmsweise die Möglichkeit einer Förderung des Erwerbs einzelner Wohnungen eröffnet. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die zwischen einem bestehenden Hochhaus und der Straße "Untermainkai" gelegene Fläche des Baugrundstücks "Wiesenhüttenstraße 10" ist zur Bebauung mit zwei 6 bzw. 7-geschossigen Mehrfamilienhäusern in Blockrandbebauung mit einer mehrgeschossigen Tiefgarage vorgesehen. Die GEG AG wird 3.400 m2 BGF Wohnen im geförderten Wohnungsbau (Förderweg 1 und 2) errichten. Die GEG AG kann als Bauträger nach der aktuellen "Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Wohnraumförderung" (vom 28. Juni 2018) keinen Förderantrag stellen. Nach der Landesrichtlinie sind Bauträger, die "Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichten, nicht antragsberechtigt" (Ziff. 1.4 Abs. 1, Satz 2). Die GEG AG beabsichtigt den Verkauf der Förderwohnungen an private Einzelinvestoren. Dies ist nach der aktuellen Landesrichtlinie zur sozialen Wohnraumförderung möglich. Dort ist "der Ersterwerb von neugebauten, zur Vermietung bestimmten Wohnungen" prinzipiell förderfähig (Ziffer 1.2.1, Abs. 2.). Nach den städtischen Richtlinien ist dies dagegen nicht förderfähig. Nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen: Förderweg 1 und Förderweg 2" ist ausschließlich der Bau von Wohnungen aber nicht ihr Erwerb förderfähig. Um das vorliegende Projekt zu ermöglichen und 31 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu erhalten, wird hiermit eine Ausnahmeregelung geschaffen. Die erforderlichen Landesmittel und kommunalen Mittel zur Förderung der Wohnungen sind reserviert. D. Kosten

  1. Investitionsbedarf Es entsteht kein zusätzlicher Investitionsbedarf. Der Bedarf für die nach diesen Richtlinien geförderten Objekte wird nach Maßgabe der Haushalts-ansätze in den jeweiligen Magistratsvorlagen zur Förderung beziffert. Im Finanzplanungszeitraum 2019 sind Haushaltsmittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen und 5.002454 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen angemeldet.
  2. Finanzbedarfszeitraum 2019 ff
  3. Folgeinvestition entfällt
  4. Kalkulatorische Verzinsung beträgt Förderbetrag / 2 x 2,75 %
  5. Jahreserträge aus den Darlehensrückflüssen;
  6. Leistungen Dritter keine
  7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
  8. Sonstiges entfällt

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. August 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.10.2019 im OBR 1 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 33 · 16.09.2019
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 34 · 17.09.2019
TO I, TOP 80
Beraten
a) Die Vorlage M 111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 24.09.2019
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 26.09.2019
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 35 · 29.10.2019
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 111 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUBFFU.b
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
GrüneLinkeDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, BFF und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI

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