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Gartenordnung für den Palmengarten und den Botanischen Garten der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Einführung einer neuen Gartenordnung für den Palmengarten und den Botanischen Garten. Ziel ist es, eine klare und rechtssichere Regelung zu schaffen, die sowohl den Schutz der Pflanzen und Tiere als auch die Sicherheit der Besucher gewährleistet. Die neue Ordnung soll den Besuchern die Regeln und Grenzen während ihres Aufenthalts in den Gärten verdeutlichen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Die Gartenordnung für den Palmengarten und den Botanischen Garten der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
  2. Sie umfasst die Gartenregelungen für den Palmengarten und den Botanischen Garten, welche beide im Amt PALMENGARTEN organisatorisch zusammengeführt sind.
  3. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Für den Palmengarten und den Botanischen Garten soll eine klare und rechtssichere Gartenordnung beschlossen werden.

Bislang gab es im Palmengarten eine Besuchsordnung, die zahlreiche Tatbestände rechtlich nicht (vollständig) abgesichert hat. Die bisherige Besuchsordnung wurde jeweils nur von der Amtsleitung in Kraft gesetzt.

Weiterhin umfassten die bisherigen Regelungen nicht den Botanischen Garten, der seit dem 01.01.2012 vom Land Hessen auf die Stadt Frankfurt am Main in den Palmengarten überging.

Die Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main, findet auf diese beiden Gärten keine Anwendung. Die Gegebenheiten sind hier in vielen wesentlichen Punkte andere.

Die neue Gartenordnung für den Palmengarten und den Botanischer Garten wurde unter breiter Beteiligung der Leitungskräfte beider Gärten mit Blick auf die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen erarbeitet. Die Erstellung erfolgte unter enger Begleitung des Rechtsamtes und mit Blick auf vergleichbare Regelungen anderer Botanischer Gärten in Deutschland.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Beschluss der Gartenordnung für den Palmengarten und den Botanischen Garten der Stadt Frankfurt am Main durch die Stadtverordnetenversammlung. Mit der neuen Gartenordnung soll klar definiert werden, welche Möglichkeiten ein Besuch in den beiden Gärten bietet, aber auch welche Grenzen Besucherinnen und Besuchern gesetzt sind. Dies dient zum Schutz von Pflanzen, Tieren und letztlich auch von Leib und Leben der Besucherinnen und Besuchern sowie der Beschäftigten des Amtes Palmengarten. Durch die Veröffentlichung auf der Homepage des Palmengartens und durch Aushänge in beiden Gärten und an den Eingängen, soll allen Gästen die Möglichkeit gegeben werden, sich mit der Gartenordnung (vor dem Gartenbesuch) vertraut zu machen. Mit dem Erwerb einer Tages- oder Jahreskarte erkennt jede Besucherin bzw. jeder Besucher die Gartenordnung in der jeweils gültigen Fassung an.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit Inkrafttreten der Gartenordnung entstehen Kosten für zugehörige Druckerzeugnisse (Flyer, Aushänge), die aus dem vorhandenen Budget beglichen werden können.

Anlage _Gartenordnung (ca. 27 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Juli 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltAfDBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 13 · 12.09.2022
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 10 · 19.09.2022
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)

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