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Energetische und brandschutzrelevante Ertüchtigung der Schirn Kunsthalle hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die mit ihrem gestalterisch hochwertigen Ausstellungsgebäude zu den bekanntesten Ausstellungshäusern Europas zählende "Schirn Kunsthalle" bereits 1986 eröffnet wurde. Der Gebäudekomplex prägt seitdem die Innenstadt und die Altstadt Frankfurts. Zum Gebäudezustand ist folgendes festgestellt worden: Der zur Bauzeit verwendete Sandstein weist nach 37 Jahren nicht mehr die benötigten Festigkeitswerte auf. Am Dach und der Verglasung werden regelmäßig für die empfindlichen Ausstellungsstücke nicht hinnehmbare Tauwasserausfälle beobachtet. Das Gesamtgebäude hat zudem kein durchgängiges Brandschutzkonzept.
  2. Vor diesem Hintergrund und auf Grundlage der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen (2023) sowie der Beschlüsse für ein "Klimaneutrales Frankfurt 2035; Grundsatzbeschlüsse" vom 12.05.2022, § 1650, der "Solaroffensive III" vom 02.03.2023, § 2945 und der Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2.0 (2022) bedarf es einer grundlegenden energetischen und Brandschutz relevanten Modernisierung der "Schirn-Kunsthalle".
  3. Der vorliegenden grundlegenden Planung zur energetischen und Brandschutz relevanten Modernisierung der "Schirn-Kunsthalle" wird zugestimmt.
  4. Es dienst zur Kenntnis, dass durch die geplanten Sanierungsmaßnahmen die jährlichen Betriebskosten, gemäß der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen (2023) erstellten Gesamtkostenberechnung, um 28% gesenkt werden können, dabei wird der vergleichbare energetischen Standard "Effizienzhaus Denkmal" angestrebt. Der Magistrat wird dies in der weiteren Planung auf Grundlage der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen sowie der Gestaltungssatzung Freiraum & Klima (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 30.03.2023, § 3093) vertiefen und ggf. fehlende Bausteine zur Förderfähigkeit ergänzen.
  5. Es ist auf der Basis einer vorliegenden Kostenberechnung von Gesamtkosten für die Maßnahme von rund 35.664 TEUR auszugehen. In Folge der Vorsteuerabzugsberechtigung beläuft sich der tatsächliche Gesamtfinanzierungsbedarf voraussichtlich auf rund 31.336 TEUR.
  6. Bis einschließlich 2022 sind für diese Maßnahme genehmigte Mittel in Höhe von 643.624 Euro in der Produktgruppe 21.01 verausgabt worden und weitere 22.700.000 Euro bereits im Investitionsprogramm 2023 bis 2026 in der Produktgruppe 21.01, Maßnahme 5.010748 eingestellt worden. Im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms für den Doppelhaushalt 2024/25 wurden für die Jahre 2024 bis 2027 weitere 7.990 TEUR in den zur Verfügung gestellten Eckwerten angemeldet. Die zum Investitionsprogramm 2024 bis 2027 angemeldeten Mittel stehen darüber hinaus noch unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Gremien.
  7. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 31.336 TEUR werden bewilligt und freigegeben.
  8. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Fördermittel durch Land und Bund beantragt werden können, um die Kostenlast für den städtischen Haushalt zu reduzieren und beauftragt, diese entsprechend zu beantragen.
  9. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 01.03.2018, § 2365) die PV-Anlage so geplant wurde, dass die größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen Belange installiert werden kann.
  10. Der Magistrat wird beauftragt, regelmäßig über den Fortschritt der Sanierung sowie über die Lösungen und damit verbundenen Kosten für die Auslagerung der Schirn und der Musikschule zu berichten.

Begründung

A. Zielsetzung

a) Brandschutz:

Es liegt kein ganzheitliches Brandschutzkonzept vor. Dieses wird im Rahmen der denkmalgerechten energetischen Fassadensanierung neu erstellt und umgesetzt.

b) Energetische Sanierung:

Das Konzept für die denkmalgerechte und energetische Sanierung beruht auf der Verbindung der Vorgaben aus dem Denkmalschutz und dem Ansatz, wie er in der Klimaanpassungsstrategie Frankfurt und in den Leitlinien wirtschaftliches Bauen unter dem Begriff "urban Mining" beschrieben ist: In erster Linie soll der Bestand geprüft werden, ob er weiter genutzt werden kann. Es soll vermieden werden, alle Materialien und Bauelemente, welche an dem Ort vorhanden sind und nicht dem heutigen Standard zu 100% entsprechen, als abgängig zu betrachten.

Ziel ist insgesamt den möglichen Erhalt von Originalsubstanz zu gewährleisten bei gleichzeitiger bestmöglicher energetischer Verbesserung. Dies wird angestrebt sowohl aus denkmalpflegerischen Gründen als auch um einen weiteren Rohstoffverlust unserer Umwelt zu vermeiden. Da die meisten verbauten Stoffe oft nur mit hohem Energieaufwand gewonnen, hergestellt und eingebaut werden können, ist es sinnvoll, sie maximal durch downgrading weiterzuverwenden bzw. zu recyceln.

Gleichzeitig soll die bauzeitliche Idee eines Gebäudes für Alle, wie es sich in der Fassade, den räumlichen Angeboten an den urbanen Nutzer und vernetzenden Funktionen ausdrückt, erhalten und gestärkt werden. Bewusst werden die vorgeschlagenen Sanierungsschritt zurückhaltend und eher nicht vordergründig ablesbar sein.

c) Begrünung:

Im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main weist der Bereich um die Kunsthalle Schirn und der Neuen Altstadt trotz der Nähe zum Main einen Heat-Island-Effekt auf. Deshalb wurde mit der Denkmalpflege und dem Urheber abgestimmt, dass an verschiedenen Stellen ein Begrünungskonzept umgesetzt wird.

B. Alternativen

Ohne ein zügiges Handeln ist der Betrieb und der Erhalt des Gebäudes aufgrund der dargestellten Mängel gefährdet bzw. nicht möglich.

C. Lösung

a) Fassade:

Für die energetische Überarbeitung der Natursteinfassade (ca. 4.275 m²) und deren Unterkonstruktion ist eine komplette Demontage der Natursteinplatten notwendig. Es sollen nach Erneuerung der Dämmung in Teilbereichen wieder die gereinigten Fassadenplatten aufgebracht werden, wo es möglich ist, und alle anderen Flächen werden mit neuem härteren Naturstein verkleidet.

Die energetische Verbesserung der Fenster- und Fassadenflächen (ca. 3.527 m²) erfolgt durch den Austausch der 2-fach zu einer 3-fach-Verglasung sowie einer Anpassung der äußeren Aufsatzrahmen. Die Untersuchung haben ergeben, dass die primäre Rahmenkonstruktion erhalten werden kann und weitgehend nur Anpassungen und die Fensterflügel ausgetauscht werden müssen.

Als Sonnen- und Blendschutz soll Microshade in der Glasebene zur Ausführung kommen und den außenliegenden Sonnenschutz in großen Teilen ablösen. Dies reduziert perspektivisch den Wartungs- und Reparaturaufwand für diese Anlagen.

b) Energetische Maßnahmen:

Ein Großteil der Dachfläche (1.853 m² von ca. 3.000 m²) soll energetisch überarbeitet werden. Die Glaselemente sollen durch 3-fach-Verglasung mit transparenten PV-Modulen und die Blechdämmelemente durch graue PV-Module mit Dämmpaneelen ersetzt werden. Die Glaselemente auf der Nordseite sollen ebenfalls mit einer Microshade Verglasung versehen werden.

Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, sollen neben den PV-Modulen auf dem Dach, auch PV-Flächen an den vertikalen Blechflächen über dem Erker, unterhalb des Laufsteges, angebracht werden. Ein großer Energieverlust erfolgt über die Rotunde. Die Ausstellungsbereiche des zweiten Obergeschosses, die ungedämmt an die Außenwand angrenzen, sollen mit Dämmung hinterfüllt werden. Zudem befinden sich die beiden verglasten Laufgänge im Kaltraum; werden jedoch als Warmraum und Ausstellungsfläche genutzt. Die Bürstendichtung an den Öffnungsflügeln sollen ersetzt werden, eine Dämmung an den bisher ungedämmten Betonelementen aufgebracht und das Glasdach als geschlossene Decke ausgeführt werden. Auf dem Flachdach des Kreissegment Baukörpers (Schirn-Café / Schirn Treff) wird ein Dachbegrünung von ca. 174 m² eingebaut.

c) Brandschutz:

Es liegt kein ganzheitliches Brandschutzkonzept vor. Dieses wird im Rahmen der denkmalgerechten energetischen Fassadensanierung neu erstellt. Hierfür wird an den nicht mehr notwendigen internen Treppen im Galeriebereich die Raumabschlüsse neugeordnet und Brandschotts in der Nutzungseinheit Musikschule hergestellt.

Daneben wird auch eine Rauchableitung aus dem Untergeschossen hergestellt. In diesem Zuge werden auch asbesthaltige Brandschutzklappen ausgetauscht und teilweise neugeordnet. In die gesamte Technik findet eine Einbindung in die GLT/MSR -Steuerung statt. Einzelne Lüftungsanlagen werden erneuert. Durch den Einbau von Rauchableitungen in die Lüftungszentralen West, Ost, Kanalschacht und Keller (EG 1) und Verbesserung der Rauchableitung in den Ausstellungsräumen wird zusätzlich der Sachschutz des Gesamtgebäudes verbessert und die notwendigen Anforderungen umgesetzt.

Die Rauchableitung im Depot wird verbessert. In der Technikachse (HLSE) Achse F findet eine Neuordnung der Raumabschlüsse statt. In diesem Rahmen erfolgt auch an der Rotunde und den angrenzenden Kabinetten eine Neuordnung der Fluchtwege und damit der Umbau einzelner Türen, um der Kunsthalle Schirn die größtmögliche Flexibilität im Galeriegeschoss zu ermöglichen. In der Brandschutzanalyse zeigte sich, dass Brandschutzklappen für die Ausstellungsebene in ihrer Fläche (notwendig 1% von dieser) unzureichend ist.

Aus der Zusammenschau, inbegriffen der Forderung aus der Leitlinie wirtschaftliches Bauen nach möglichst großer Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikinstallationen für größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung, ergab sich, dass alle notwendigen Brandschutzklappen auf der Nordseite des Satteldaches untergebracht werden, um die Südseite für die PV-Installation nicht einzuschränken. Die Oberlichter mit 3-fach Verglasung und über dem Schirn-Café werden als RWA Elemente ausgebildet.

d) Technik:

Die Erneuerung der Technikeingriffe für Beleuchtung, Steuerung und Lüftung führt in betroffenen Teilbereichen zu notwendigen Baumaßnahmen und Erneuerung von Deckenflächen, Bodenflächen und Wandflächen. Die Eingriffe sind so gering wie möglich gehalten worden. Es findet ein Vollausbau der ESA-Anlage mit aufeinander folgender vollflächiger Dualverkabelung statt. Es wird ein Modell des "Smart-Building Light" (intelligentes Gebäude) umgesetzt.

Nach einem aktuellen Wasserschaden in der WC-Anlage im Februar 2023 stellte sich heraus, dass ein großer Teil der Trinkwasser-, der Regen- und der Schmutzwasserleitungen korrodiert sind.

Im Zuge der Sanierungsmaßnahme sollen diese in allen Bereichen, die aufgrund der baulichen Maßnahmen betroffen sind, mit ausgetauscht werden. Dies ist aus Synergiegründen und aus Kosteneinspargründen dringend angezeigt.

e) Außenflächen:

Die besondere Grundstückssituation und enge Verwebung mit dem öffentlichen Umfeld erfordert die Betrachtung über die Grundstücksgrenzen hinaus. Die Planung betrachtet die öffentlichen Flächen wie Treppenanlagen, Platzflächen, Arkaden und Gehwegsbereiche. Entsprechend der ursprünglichen Gebäudekonzeption gestalten sich die Grenzen dabei fließend. Um die Gebäudeabdichtung und Dämmung am Sockel der Natursteinfassade zu erneuern, wird umlaufend um die Fassaden das Pflaster in einem ca. 1m-Streifen aufgenommen und erneuert. Ebenso müssen an den Treppenanlagen die Treppenstufen aufgenommen werden, diese werden wie das Pflaster nach Herstellung der Abdichtung wiederverwendet und eingebaut. In diesem Zuge werden auch bekannte Abdichtungsprobleme an Bauteilfugen behoben.

In Ergänzung zu den vertikalen Fassadenbegrünungen in den beiden Südhöfen zu den Saalgassenhäusern werden drei Pflanzbeete in die Höfe eingebracht. Diese Pflanzbeete dienen wie die Fassadenbegrünung der Verdunstungskühlung der Innenhöfe und vermindern den Heat-Island Effekt, der im Klimaplanatlas sichtbar gemacht wurde. Gleichzeitig erhöhen sie mit ihrer Einfassung die Aufenthaltsqualität der Innenhöfe für die Nutzer und bieten Sitzgelegenheit und Kommunikationsraum.

Im Außenbereich wird zusätzlich die Außenbeleuchtung erneuert, verbessert und als ein ganzheitliches Konzept umgesetzt, da diese zusätzlich teilweise nicht ausreichend die Verkehrsflächen ausgeleuchtet hat. In diesem Zuge werden nicht bauzeitliche Strahler an den Wandflächen der Schirn entfernt und unter der Auskragung des Galeriegeschosses in der Blechuntersicht neugeordnet. Zudem werden die Pflanzbeete in den Innenhöfen genutzt für eine bodennahe Flächenausleuchtung durch linienförmige LED-Leisten. Dies dient zusätzlich dazu, diesen Bereich zu beleben und Vandalismus und Kriminalität vorzubeugen.

f) Bauumsetzung:

Die Maßnahme soll in einem Bauabschnitt mit unterschiedlichen Phasen durchgeführt werden. Der Baubeginn ist im Frühjahr 2025 vorgesehen und wird in diversen Teilschritten bis Anfang 2027 fortgeführt. Im Rahmen der Baumaßnahme kann der Betrieb der Schirn und der Musikschule nicht während den lärmintensiven Arbeiten im Gebäude abgebildet werden. Es bedarf einer Auslagerung für ca. 2 Jahre.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf:

Es werden Mittel in Höhe von 35.664.018 Euro für die Umsetzung benötigt (siehe Kostendeckblatt). Für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen an dem Gebäude, Planungen, Kostenermittlung und diverse Vorarbeiten wurden bis 2022 Mittel in Höhe von 643.624 Euro aufgewendet. Diese Mittel wurden im Jahr 2022 im IPG bereits abgebildet und Abflussraten mit den neuen Haushaltsanmeldungen für die Folgejahre aufgrund der bisherigen Kostenschätzung fortgeschrieben. In Folge der weitergehenden Planungen und der aktuell vorliegenden Kostenberechnung ist eine Mittelanpassung erforderlich.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Bis 2022 -643.624 €
2023 -2.332.310 €
2024 -2.000.000 €
2025 -13.000.000 €
2026 -13.662.374 €
2027 -4.025.710 €

Der Gesamtmittelbedarf beläuft sich ohne Vorsteuerberücksichtigung auf 35.664.018 Euro. Da die Schirn zu 76 % vorsteuerberechtigt gebucht wird, reduziert sich der tatsächliche Gesamtfinanzierungsbedarf auf eine Summe von 31.336.384 Euro.

Bislang waren im Haushalt in der Produktgruppe 21.01 bis einschließlich 2027 Mittel in Höhe von 23.343.624 Euro eingestellt.

Die bisherigen Jahresraten ab dem Haushalt 2024 werden daher wie in Ziff. 2 dargestellt entsprechend der Mittelabflussprognosen auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung angepasst und beordnet, um die erforderlichen Mittelabflüsse sicherzustellen.

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

- keine -

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben- keine
-
b) Sachkosten- keine -
c) Kapitalkosten
  1. Kalkulatorische Verzinsung (2 %) | 313.363,84 € |

2. Abschreibung | (siehe AFA-Blatt) |

5. Jahreserträge:
Durch die Auslagerungsnotwendigkeiten der SCHIRN Kunsthalle Frankfurt GmbH und der Musikschule e.V. werden die regulären Mieteinahmen in der Auslagerungszeit entfallen. Es handelt sich um einen jährlichen Betrag in Höhe von
SCHIRN Kunsthalle GmbH1.350.000,- €
Musikschule420.000,- €
Schirn Cafe Sommergarten1.800,- €

Es wird davon ausgegangen, dass die Mittel für Mietzahlungen für die erforderlichen Interimsstandorte Verwendung finden und auskömmlich sind. Eine Erhöhung der Zuschusszahlungen an die SCHIRN Kunsthalle Frankfurt GmbH, aufgrund möglicher erhöhter Auslagerungskosten, soll über eine eigenständige Drittmittelaquise verhindert werden. Mögliche Zuschusserhöhungsbedarfe können erst nach Abschluss entsprechender Mietverträge/Drittmittelverfügbarkeiten geprüft und beziffert werden. Die fehlenden Mietkosteneinnahmen wurden in der Haushaltsaufstellung bei den Jahren 2025 und 2026 berücksichtigt. Alle Aufwendungen in der Bauumsetzung wurden ebenfalls in diesem Zeitraum entsprechend bei den Haushaltsjahren reduziert.

6. Leistungen Dritter: | Förderzuschüsse werden beantragt

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | - keine -

Anlage 1_Abschreibung (nicht öffentlich - ca. 398 KB) Anlage 2_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 810 KB) Anlage 3-Erlaeuterungsbericht (ca. 250 KB) Anlage 4_Baubeschreibung (ca. 305 KB) Anlage 5a-Ansicht-Sued (ca. 526 KB) Anlage 5b-Ansicht_Sued (ca. 1,3 MB) Anlage 5c-Dachaufsicht (ca. 734 KB) Anlage 5d-Freiflaechenplan (ca. 1,9 MB) Anlage 5e_Grundriss_EG2 (ca. 1,2 MB) Anlage 5f_Grundriss_OG2 (ca. 703 KB) Anlage 5f_Querschnitt_SN_b (ca. 855 KB) Anlage 5g_Laengsschnitt (ca. 2 MB) Anlage 5h_Querschnitt_SN_a (ca. 1,1 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Januar 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.02.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 10 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 24 · 20.02.2024
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 10 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 24 · 22.02.2024
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, mögliches Einsparpotenzial weiter zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah unter Mitteilung der Kosten ein Konzept für die Auslagerung der Schirn Kunsthalle, der Musikschule und des Schirn Cafés vorzuschlagen) und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 27.02.2024
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, mögliches Einsparpotenzial weiter zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah unter Mitteilung der Kosten ein Konzept für die Auslagerung der Schirn Kunsthalle, der Musikschule und des Schirn Cafés vorzuschlagen) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 29.02.2024
TO I, TOP 7
Angenommen
a) Der Vorlage M 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Momsen, Tschierschke, Thoma, Becker, Müller und Edelmann sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, mögliches Einsparpotenzial weiter zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah unter Mitteilung der Kosten ein Konzept für die Auslagerung der Schirn Kunsthalle, der Musikschule und des Schirn Cafés vorzuschlagen) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung