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Bebauungsplan Nr. 546Ä - Breite Gasse - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 10

Betreff: Bebauungsplan Nr. 546Ä - Breite Gasse -

  1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2006, § 10917 (M 241) I.1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 546 - Breite Gasse in Frankfurt am Main - Innenstadt ist der Bebauungsplan Nr. 546Ä - Breite Gasse -
  2. Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 08.08.2013 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 546 das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 2 BauGB angewendet werden soll. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll das Ziel verfolgt werden, den Anteil der Wohnnutzung im Plangebiet erheblich zu erhöhen. Er soll zugleich die vorhandene Wohnnutzung sichern und unerwünschte kerngebietstypische Nutzungen verhindern. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 546Ä - Breite Gasse -
  3. Änderung - liegt im Frankfurter Stadtteil Innenstadt, umfasst eine Fläche von circa 8,6 ha und entspricht dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr.
  4. Das Plangebiet liegt im Osten der Innenstadt und wird begrenzt im Osten durch die Lange Straße, im Süden durch die Battonstraße und im Westen durch die Kurt-Schumacher-Straße. Die nördliche Grenze verläuft entlang der Zeil, der westlichen Seite der Porzellanhofstraße bis zur Heiligkreuzgasse, weiter entlang der östlichen Seite der Klingerstraße und dann entlang der Zeil, zuerst an der Nordseite, dann an der Südseite bis Höhe Hausnummer 15, dann weiter entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 24 (Flur 54) und 26/1 (Flur 53) bis zur Lange Straße. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von circa 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im nordwestlichen Bereich überwiegend "Gemischte Baufläche - Bestand" und im südöstlichen Bereich überwiegend "Wohnbaufläche - Bestand" dar. Der zukünftige Bebauungsplan kann aufgrund nur kleinflächiger Abweichungen (Festsetzung allgemeiner Wohngebiete innerhalb gemischter Bauflächen) als aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt angesehen werden. Eine Anpassung des RegFNP im Wege der Berichtigung ist somit nicht erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 546 - Breite Gasse - in Kraft getreten am 25.04.2006 - deckt das gesamte Plangebiet ab und setzt überwiegend Kerngebiet (MK) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und 1,0 in geschlossener Bauweise fest. Weiterhin gibt es im Gebiet einzelne Allgemeine Wohngebiete (WA) mit einer GRZ von 0,8 in geschlossener Bauweise. Des Weiteren gibt es im Plangebiet zwei Sondergebiete (SO) mit der Zweckbestimmung "Fernwärme" und "Elektrizität". Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 546 - Breite Gasse - treten bei Rechtskraft der Bebauungsplanänderung Nr. 546Ä außer Kraft. Falls die Anwendungsvoraussetzungen hierfür vorliegen, soll der Bebauungsplan Nr. 546Ä als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Ein Bebauungsplan, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient, kann gemäß § 13a (1) Nr. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 (4) Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls). Da der Bebauungsplan Nr. 546 Ä den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 546 zur Nutzungsänderung überplant, stellt er eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Sofern die durch den Magistrat durchzuführende Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine o. g. erheblichen Umweltauswirkungen hat, wären alle Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB auf den Bebauungsplan Nr. 546Ä erfüllt. In diesem Fall soll das beschleunigte Verfahren angewendet und gemäß § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden soll, einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe. Konzept und städtebaulicher Entwurf Es ist Ziel der Stadt Frankfurt am Main, das Wohnen in der Innenstadt zu stärken und damit zur Belebung des Stadtzentrums beizutragen. Die Innenstadt soll als Wohnstandort aufgewertet und für viele Bevölkerungsschichten attraktiv gemacht werden. Es soll ein vielfältiges Wohnungsangebot geschaffen werden, das Voraussetzung für eine sozial ausgeglichene Bevölkerungsstruktur ist. Mit der urbanen, vielfältigen Mischung, der Konzentration zentraler und kultureller Einrichtungen sowie den zahlreichen Angeboten für Freizeit, Gastronomie und Einkaufen bietet die Innenstadt im Vergleich zum Wohnen an der Peripherie gute Standortvorteile für attraktives Wohnen mit kurzen Wegen. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in innerstädtischen Quartieren trägt zur allgemeinen Verkehrsvermeidung durch Verminderung von Pendelbeziehungen zwischen Innenstadt und Außenbezirken bei und leistet damit einen Beitrag zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Daher soll mit dieser Bebauungsplanänderung Planungsrecht für weitere Wohngebäude geschaffen werden. Das geltende Planungsrecht soll angepasst werden, um die Attraktivität des Allerheiligenviertels als Wohnstandort weiterentwickeln zu können. Im Quartier zeichnen sich bei verschiedenen Liegenschaften neue Entwicklungen ab. Teilweise haben Eigentümer gewechselt, und / oder Bauberatungsgespräche mit dem Ziel einer Neubebauung haben stattgefunden. Beides deutet auf Veränderungen wie Neu- und Umbauten oder Nutzungsänderungen der Liegenschaften hin. Diese Grundstücke liegen bislang in Kerngebietsbereichen. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentraler Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Wohnnutzungen sind nur in untergeordnetem Maße zulässig. Um bei baulichen Veränderungen das Ziel einer erheblichen Ausweitung der Wohnnutzung planungsrechtlich abzusichern, ist eine Änderung der Festsetzung der Nutzungsart erforderlich. Um belebte Straßenräume zu erhalten, sollen auf den Liegenschaften weiterhin im Erdgeschossbereich publikumsintensive Nutzungen wie Einzelhandel und Gastronomie ermöglicht werden. Anlage _Lageplan (ca. 5 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Januar 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 17.02.2014
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

OBR 1
Sitzung 28 · 18.02.2014
TO I, TOP 25
Beraten
a) Die Vorlage M 10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 25.02.2014
TO II, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

OBR 1
Sitzung 29 · 18.03.2014
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 10 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 24.03.2014
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPFreie WählerElf PiratenRömer
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 01.04.2014
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömerÖkoLinX-ARLREP
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 03.04.2014
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömerÖkoLinX-ARLREP
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung)

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