Übertragung des Namensrechts der Eissporthalle Frankfurt an die Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Namensrecht der Eissporthalle Frankfurt an die Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH zu übertragen und die Eissporthalle in "NIX Eissporthalle" umzubenennen. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Löwen Frankfurt unterstützen und die Weiterentwicklung des gemeinnützigen Vereins sichern.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass das Nutzungsrecht für den Namen der Eissporthalle bei der Stadt liegt. Im Magistratsvortrag vom 16.12.1977, M 462, und dem daraus resultierenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist über das Namensrecht keine Regelung getroffen und es wurde ausschließlich die Errichtung der Eissporthalle beschlossen.
- Die Vergabe des Namensrechts der Eissporthalle Frankfurt an die Löwen Eishockey-Betriebs GmbH für den Zeitraum von vier Jahren bis zum Ende der DEL-Saison 2027/2028 wird beschlossen. Die Namensänderung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung.
- Die Stadt Frankfurt stimmt der Namensänderung der Eissporthalle für den Zeitraum von vier Jahren - bis zum Ende der DEL-Saison 2027/2028 in "NIX Eissporthalle" zu.
- Der Magistrat wird beauftragt mit Vergabe des Namensrechts an die Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH einen entsprechenden Nachtrag zum bestehenden Saisonmietvertrag mit der Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH zu erstellen und rechtssicher zu unterschreiben. Folgende Mindestanforderungen sind vertraglich sicherzustellen:
- Die Vergabe des Namensrechts besteht für die Dauer von vier Jahren bis zum Ende der DEL-Saison 2027/2028
- Die Darstellung des neuen Namens "NIX Eissporthalle" an der Außenfassade der Eissporthalle ist möglich. Kosten dafür trägt nicht die Stadt Frankfurt.
- Die Errichtung eines Ankündigungsschildes kommender Spiele im Bereich vor der Eissporthalle ist möglich. Kosten dafür trägt nicht die Stadt Frankfurt.
- Eine Bekanntmachung der Übertragung des Namensrechts auf der Homepage der Eissporthalle und auf der Homepage der Stadt Frankfurt (frankfurt.de) wird durch die Stadt vorgenommen.
- Eine zukünftige Namensänderung bedarf der Zustimmung durch die Stadt Frankfurt in Form eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt durch die Übertragung des Namensrechts auf Erträge i. H. v. insgesamt 800 T€ verzichtet und damit das Gesamtergebnis belastet.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH nutzt mit ihrer Eishockey DEL1- Mannschaft "Löwen Frankfurt" auf der Grundlage eines Dauermietvertrages mit der Stadt Frankfurt seit dem Jahr 2010 die Eissporthalle als Trainings- und Heimspielstätte. Sie ist ein bedeutender Bestandteil der Frankfurter Sportlandschaft und seit Jahren einer der wichtigsten Nutzer der Eissporthalle. Hierbei stehen die "Löwen Frankfurt" nicht nur für erfolgreichen Profisport, sondern unterstützen u. a. den gemeinnützigen Verein "Löwen Frankfurt e.V. - Der Nachwuchs" mit seinen zahlreichen Jugendmannschaften.
Die Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH hat am 14.11.2023 die Übertragung des Namensrechts an der Eissporthalle beantragt und damit die Vergabe des Namensrechts der Eissporthalle an den bereits bestehenden Sponsor und Exklusivpartner Autohaus NIX GmbH, um Ihre eigene Weiterentwicklung und die Sicherung des DEL Verbleibs zu gewährleisten.
In einer Sponsoring Vereinbarung zwischen der Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH und dem Sponsor Autohaus NIX GmbH, ist vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, die Exklusivpartnerschaft, die um das Namensrecht der Eissporthalle Frankfurt erweitert wird, ab dem 01.08.2024 mit einer Laufzeit von vier Jahren vereinbart. Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt vor.
Die Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH nutzt die Eissporthalle Frankfurt nicht exklusiv, sondern es findet auch öffentlicher Eislauf und Vereinssport statt. Aufgrund dessen kommt eine vollumfängliche Nutzung des Namensrechts, wie zum Beispiel im Falle der Süwag Energie Arena, für die Eissporthalle Frankfurt nicht in Betracht. Die Stadt möchte sich im Falle der Eissporthalle vorbehalten den Namen "Eissporthalle" weiter zu verwenden. Außerdem ist die von der Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH beantragte Änderung des Namens der Eissporthalle auf den innerstädtischen Verkehrsleitzeichen rechtlich nicht möglich. Diese Einschränkungen sind mit der Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH im Vorfeld besprochen. Lediglich die in Ziffer 4 genannten Bedingungen sind Bestandteil des übertragenen Namensrechts.
Aufgrund dieser genannten Einschränkungen und der daher nicht vollumfänglichen Übertragung des Namensrechts verzichtet die Stadt auf Erlöse, die sie durch eine vollumfängliche Übertragung des Namensrechts erhalten würde.
Zur Wettbewerbsfähigkeit der "Löwen Frankfurt" und zur Weiterentwicklung des gemeinnützigen Vereins "Löwen Frankfurt e.V. - Der Nachwuchs" ist die Vergabe des Namensrechtes an der Eissporthalle Frankfurt finanziell zwingend erforderlich.
Die Dauer der Vergabe des Namensrechts beläuft sich auf 4 Jahre, dies begründet sich in den angedachten Entwicklungen rund um den Festplatz am Ratsweg.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Die Stadt Frankfurt wird weiterhin in ihrer Kommunikation, allen Publikationen sowie auf den stadteigenen Werbemaßnahmen an Schulen und Vereinen den Namen Eissporthalle Frankfurt verwenden. Im Gegenzug erhält die Stadt mit der Vergabe des Namensrechts keine Einnahmen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Anbringen des Namens an bzw. in der Halle selbst entstehen, trägt ausschließlich die Löwen Frankfurt Eishockey-Betriebs GmbH.
| 1. Investitionsbedarf: | |
| (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) | entfällt |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: entfällt |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: | keine
| 4. Jahresfolgekosten: | |
| a) Persönliche Ausgaben | keine |
| b) Sachkosten | keine |
| c) Kapitalkosten |
- Kalkulatorische Verzinsung | keine
2. Abschreibung | keine
| 5. Jahreserträge: | |
| Gebühren, Entgelte und dgl. | keine |
| 6. Leistungen Dritter: | |
| Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. | keine |
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine
8. Sonstiges:
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. August 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.10.2024 im OBR 4 angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und fraktionslos gegen Linke, dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)