Kulturscheckheft für Studierende
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Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 109
Betreff:
Kulturscheckheft für Studierende
- Es dient zur Kenntnis, dass die Aktion "Kulturscheckheft“ als gesamtstädtische Kulturmarketingaktion von 46 Kulturinstitutionen gegenüber Erstsemestern und Neustudenten beginnend mit dem Sommersemester 2004 erfolgreich durchgeführt worden ist. Im Rahmen der Experimentierklausel waren daran auch 11 städtische Einrichtungen beteiligt, die gemäß der HGO der Beschlusspflicht der Stadtverordnetenversammlung für die Preisgestaltung unterliegen. Die Aktion soll nun kontinuierlich fortgeführt und auf alle Hochschulen ausgeweitet werden. Der Einführung des Kulturscheckhefts für Erstsemester und neu in Frankfurt Studierende an allen Hochschulen ab 1. August 2005 wird zugestimmt.
Den beteiligten städtischen Museen, dem Institut für Stadtgeschichte und dem Zoologischen Garten wird gestattet, den Inhabern des Kulturscheckhefts unabhängig von den normalen studentischen Ermäßigungen einmalig in Form eines Gutscheins Nachlass auf den Eintritt bis hin zum kostenlosen Eintritt zu gewähren. Die übrigen Tarife bleiben hiervon unberührt. Die Gutscheine sind jeweils ein Jahr (= zwei Semester) gültig und werden nur an Erstsemester und neu an den Hochschulen Immatrikulierte verteilt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten für die Produktion des Kulturscheckheftes, an dem sich insgesamt 46 Kultureinrichtungen beteiligen, von einem Partner übernommen bzw. durch Anzeigen finanziert werden. Es ist mit einer Jahresauflage von 8000 bis 10 000 Exemplaren zu rechnen. Der Vertrieb des Kulturscheckheftes erfolgt mit Versendung der Immatrikulationsunterlagen auf Kosten der und durch die beteiligten Hochschulen.
Sollten die Kosten nicht durch Dritte übernommen werden, sind sie aus dem Budget des Dezernates VII zu finanzieren.
- Der Magistrat wird beauftragt, alles weitere zu veranlassen und bis zum 30.09.2005 in einer Vorlage die aktuelle Eintrittspreisgestaltung der städtischen Museen darzustellen.
Begründung:
Das Kulturscheckheft soll junge Menschen, die ihr Studium in Frankfurt beginnen oder als Studenten neu nach Frankfurt kommen, im Rahmen des gesamtstädtischen Kulturmarketings einen ersten Überblick über die Reichhaltigkeit der Frankfurter Kulturlandschaft vermitteln, über ein Anreizsystem Lust auf erste Besuche machen und über eine positive Kundenbindung zu weiteren Besuchen führen. Das Kulturscheckheft ist somit auch ein Werbemittel für die einzelnen Kulturinstitutionen und die Kulturlandschaft insgesamt.
Die im Heft enthaltenen Gutscheine sind ein Jahr gültig, damit bei der hohen Zahl der teilnehmenden Institutionen genug Zeit bleibt, alle Einrichtungen kennen zu lernen.
Die Gutscheinhefte sind nicht übertragbar, die Studierenden müssen sich durch Aufkleben der Semestermarke und gültigen Personalausweis beim Einlösen der jeweiligen Gutscheine legitimieren. Die Gutscheine verbleiben in den Institutionen und erlauben so das Führen einer Statistik.
Beispielhaft seien die Anzahl der eingelösten Gutscheine vom
- April 2004 bis
- März 2005 genannt:
Senckenbergmuseum 302
Museum der Weltkulturen 57
Demnach dürfte der virtuelle Einnahmeverlust außerordentlich gering sein und durch den Werbeeffekt überwogen werden. Die mit der Aktion verbundenen Zusatzkosten werden in vollem Umfang durch Dritte übernommen.
Diese Regelung ergänzt die bestehenden Eintrittspreisregeln für die städtischen Museen und den Zoologischen Garten. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat die in der Vergangenheit entstandenen Beschlüsse zu den Eintrittspreisen, die sowohl ergänzenden als auch ändernden Charakter hatten, zur Herstellung der Übersichtlichkeit und Vollständigkeit in eine umfassende Beschlussvorlage kleiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juni 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2005 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung PDS
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP. PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L.; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)