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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Berkersheim, Flur 16, Nr. 256

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.06.2015, M 104

Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Berkersheim, Flur 16, Nr. 256

  1. Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Peter Hofer Im Niemandsfeld 38, 60435 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Berkersheim (50) Flur 16 Nr. 256 hält 381 qm Kaufpreis: 360,00 €/qm, somit für 381 qm 137.160,00 EUR Besondere Bedingungen: a) Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit, für die Freiheit von Kampfmitteln sowie für Nachbaransprüche jeder Art. b) Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen. c) Wirtschaftliche Vereinigung der Grundstücke Nr. 255 (Privatbesitz) und Nr. 256. d) Nachzahlungsverpflichtung innerhalb von 15 Jahren bei Weiterveräußerung des Grundstücks in unbebautem Zustand. Der Käufer hat den Differenzbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs, mindestens jedoch zu dem heutigen Bodenrichtwert in Höhe von 450,00 €/m2, als Nachzahlung an die Stadt zu entrichten. Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Pojektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 450,00 EUR/qm beträgt. Die Kommunale Wertermittlung 66/2014 vom 20.11.2014 weist für die Verkaufsfläche einen Bodenwert von 360,00 €/m2 aus. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Der Käufer erwirbt das städtische Grundstück Gemarkung Berkersheim (50) Flur 16 Nr. 256, um auf diesem und seinem angrenzenden Grundstück Nr. 255 eine Neubebauung mit Mietwohnungen zu realisieren. Das städtische Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes B 853 "Prämeckerweg - Edwards Sportfeld". Aufgrund seiner Struktur, der ungewöhnlichen und unvorteilhaften Grundstücksform sowie der Nähe zur Buswendeschleife, ist dieses Grundstück nicht selbständig bebaubar. Nur in Verbindung mit dem Grundstück Nr. 255 besitzt das städtische Grundstück Baulandqualität. Ansonsten wäre das Grundstück in die Qualitätsstufe "Rohbauland" einzuordnen. Da lediglich ein geringer Anteil des Kaufgrundstücks von ca. 28 m2 Bestandteil des planerisch ausgewiesenen Baufensters auf dem angrenzenden, selbständig bebaubaren Flurstück Nr. 255 ist, liegt eine klassische Arrondierungssituation vor. Aus diesem Grund wird auf die Vereinbarung einer Bebauung im Passivhausstandard verzichtet. Aufgrund dessen wurde durch eine Kommunale Wertermittlung der Bodenrichtwert auf 360,00 €/m2 festgesetzt. Anlage 1_Plan_1_500 (ca. 233 KB) Anlage 2_Plan_1_2000 (ca. 878 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 24.06.2015

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 44 · 08.09.2015
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 104 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU2 GrüneSPD
Ablehnung:
3 GrüneFDP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE und SPD gegen 3 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 22.09.2015
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFRömer
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 24.09.2015
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFRömer
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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Ortsbeiratssitzung