A 3/B 43 Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd/Oberforsthaus; Technische Instandsetzung der Netzbeeinflussungsanlage; Finanzierungsvorlage für den städtischen…
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A 3/B 43 Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd/Oberforsthaus; Technische Instandsetzung der Netzbeeinflussungsanlage; Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Land Hessen - und der Stadt Frankfurt am Main aus dem Jahr 2010
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die technische Instandsetzung der Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd/Oberforsthaus vor, um die Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion zu verbessern. Die Finanzierung des städtischen Kostenanteils in Höhe von 1,122 Mio. € wird beantragt, um die Maßnahme vor der Fußballeuropameisterschaft 2024 abzuschließen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass
- sich die Kosten für die Erneuerung der Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd - Oberforsthaus (nördlicher Abschnitt) gemäß Kostenberechnung vom 25.04.2022 von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement auf 2,564 Mio. € belaufen.
- gemäß der in der Verwaltungsvereinbarung von 2010 vereinbarten Kostenaufteilung der Anteil der Stadt Frankfurt am Main 1,122 Mio. € beträgt.
- Die erforderlichen Mittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 1,122 Mio.€ werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass in der Produktgruppe 16.6, Projektdefinition 5.010127 - Netzbeeinflussungsanlage FFM Süd,
- im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag in Höhe von 899 T€ (städtischer Anteil Stand 2020) zur Verfügung standen und ein Budgetübertrag nach 2023 gebildet wurde,
- für das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag in Höhe von 223 T€ (Kosten-Erhöhung städtischer Anteil) angemeldet wurde.
Die Mittel stehen unter Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss 2022 sowie des Haushalts 2023.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass
- die Ermittlung der anteiligen jährlichen Wartungs- und Instandsetzungskosten gemäß § 5 der Verwaltungsvereinbarung erst auf Grundlage des Submissionsergebnisses erfolgen kann. Die bisherigen Kosten beliefen sich auf jährlich 8.906,67 €.
- die Ermittlung der jährlichen Betriebskosten gemäß §7 der Verwaltungsvereinbarung erfolgt. Die jährlichen Betriebskosten wurden mit 3.190,06 € berechnet. Gemäß § 7 der Verwaltungsvereinbarung wurden die Betriebskosten für 25 Jahre ab der Inbetriebnahme der Anlage (14.09.2006) in einer Tranche als Gesamtsumme in Höhe von 79.751,50 € bereits vergütet. Die jährlichen Betriebskosten ab 2032 werden auf 6.000 € geschätzt.
- die Jahresfolgekosten bis einschließlich 2031 in Höhe von 91.850 € und ab 2032 in Höhe von 97.850 € sichergestellt sind.
Begründung
A. Zielsetzung
Im Zuge der städtischen Maßnahme Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion (WM 2006) (M 115 aus 2002) für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und den Confederations Cup 2005, wurde durch das Land Hessen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland auch die Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd/Oberforsthaus an der B43/B44 und im Bereich der Anschlussstelle Frankfurt-Süd der BAB A 3 erneuert.
Bei der Erneuerung wurden Wechselwegweiser in Prismentechnik mit zusätzlichen variablen farbigen Freitextanzeigen realisiert, um den Fernverkehr im Flughafenkorridor stadtauswärts sowie die Veranstaltungsverkehre im Umfeld der damaligen Commerzbank-Arena (heute: Deutsche Bank Park) dynamisch zu steuern. Die Steuerung der kompletten Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd/Oberforsthaus inklusive der variablen Textanzeigen erfolgt durch die Verkehrsleitzentrale Hessen.
Mit Hilfe der Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd/Oberforsthaus wurden neben dem Fernverkehr auch die Verkehrsströme im Bereich des städtischen Verkehrs gesteuert. Aus diesem Grund wurde eine Kostenteilung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Frankfurt am Main mit einer Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Kostenaufteilung sieht vor, dass die Kosten für Herstellung, Instandhaltung und Betrieb der Freitextanzeigen sowie der Schilder, die ausschließlich der städtischen Wegweisung dienen, von der Stadt Frankfurt am Main übernommen werden. Die Kosten für Herstellung, Instandhaltung und Betrieb der restlichen Anlagenteile trägt der Bund.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Hessen Mobil hat die Erneuerung der A3 / B43 Netzbeeinflussungsanlage (NBA) Frankfurt-Süd / Oberforsthaus für das Jahr 2023 geplant. Die Umsetzung der Maßnahme soll vor der Fußballeuropameisterschaft 2024 fertig gestellt sein.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| 1. Investitionsbedarf: | |
| Investitionskostenzuschuss | 1.122.000,00 € |
| 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: | ||
| 2023 | 1.122.000,00 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraum: | keine
| 4. Jahresfolgekosten: | |
| a) personelle Folgekosten | keine |
| b) Sachkosten | |
| artungs- und Instandsetzungskosten (bisher) | 8.906,67 € |
| Betriebskosten bis 2031 Betriebskosten ab 2032 geschätzt | bereits |
| abgelöst 6.000,00 € c) Kapitalkosten |
| 1. Kalkulatorische Verzinsung | |
| 1,45%* / 2 x 1.122.000,00 € | 8.134,50 € |
| *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben vom 22.07.2022 |
| 2. Abschreibung | |
| Abschreibung (1.122.000,00 € / 15 Jahre BND) | 74.800,00 € |
| Jahresfolgekosten bis einschließlich 2031 gesamt | 91.841,17 € |
| Jahresfolgekosten bis einschließlich 2031 gerundet | 91.850,00 € |
| Jahresfolgekosten ab 2032 gesamt | 97.841,17 € |
| Jahresfolgekosten ab 2032 gerundet | 97.850,00 € |
5. Jahreserträge: | keine
6. Leistungen Dritter: | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine
8. Sonstiges: | entfällt
Anlage 1_Verwaltungsvereinbarung (ca. 7,8 MB) Anlage 2_Schreiben_Hessen_Mobil_09.09.2020 (ca. 3,8 MB) Anlage 3_Schreiben_Hessen_Mobil_22_April_2022 (ca. 10 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2023 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme