Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 bis 2020
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 100
Betreff: Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 bis 2020
- Die Stadt Frankfurt am Main bekennt sich zu den Mehrgenerationenhäusern - Kinder im Zentrum Gallus e. V. - Mehrgenerationenhaus Gallus, Idsteiner Str. 91, 60326 Frankfurt am Main - Billabong Familienzentrum Riedberg e. V., Friedrich-Dessauer-Straße 4 - 6, 60438 Frankfurt am Main - Selbsthilfe- und Nachbarschaftszentrum Ostend e.V., Waldschmidtstraße 39, 60316 Frankfurt am Main und beschließt, dass diese Mehrgenerationenhäuser Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des jeweiligen Mehrgenerationenhauses für den gesamten Förderzeitraum von 2017 bis 2020 sind.
- Für das "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Jugend übernimmt die Stadt Frankfurt am Main die Kofinanzierung für die Mehrgenerationenhäuser in Höhe von jährlich jeweils 10.000 €. Dieser Betrag kann aus den vorhandenen Haushaltsmitteln erwirtschaftet werden. Begründung: Ausgangslage Die Förderperiode des "Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist zum 31.12.2016 ausgelaufen. Es folgte das "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" ab 2017 bis
- Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgte zweistufig und besteht aus einem Interessenbekundungs- und Antragsverfahren. In der ersten Stufe waren in der Zeit vom 25.04.2016 bis zum 31.05.2016 Interessenbekundungen abzugeben. In der zweiten Stufe wurden die Bewerber der ausgewählten Interessenbekundungen ab dem 05.09.2016 aufgefordert, einen formellen Antrag zu stellen. Diesem Antrag sind der Beschluss der Kommune mit der Aussage, dass die Mehrgenerationenhäuser in die Koordinierung der vorhandenen und geplanten Angebote zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung eingebunden werden und der Beschluss zur Kofinanzierung beizufügen. Die Mehrgenerationenhäuser mit ihren generationsübergreifenden vielfältigen Angeboten haben bzw. sollen sich sozialraumorientiert zu einem festen Bestandteil in der Gemeinwesenarbeit entwickeln. Mit den Bewerbungen für die Aufnahme des Bundesprogramms, soll die erfolgreiche Arbeit der Einrichtungen fortgesetzt und schwerpunktmäßig intensiviert werden. Die Schwerpunktziele und deren Angebote zur Umsetzung werden gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main festgelegt. A. Zielsetzung - Ziel der Förderung des "Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus" ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbindung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. - Daneben gibt es für alle Arbeitsfelder, in denen die Mehrgenerationenhäuser tätig sind, spezifizierte Zielsetzungen. B. Alternativen Keine. Die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit des "Mehrgenerationenhauses Gallus" könnte nicht mehr stattfinden. Neue Standorte könnten nicht umgesetzt werden. C. Lösung Im Rahmen der Zielsetzung des "Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus" werden die Einrichtungen ihr Angebotsspektrum ausrichten. D. Finanzielle Auswirkungen Der Bund fördert im "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" die Träger der Mehrgenerationenhäuser mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von jährlich 90.000 € (30.000 € pro Träger). Voraussetzung für die Bewilligung ist eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 30.000 € (10.000 € pro Träger). Dieser Betrag kann aus den vorhandenen Haushaltsmitteln erwirtschaftet werden. An Kofinanzierung müssen im Förderzeitraum von vier Jahren (2017 - 2020) insgesamt 120.000 € (jährlich 30.000 €) aufgewendet werden. Anlage _Foerderrichtlinie (ca. 180 KB) Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Mai 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL