Startchancen-Programm unterstützen
Zusammenfassung
Das Startchancen-Programm, initiiert von Bund und Ländern mit einem Budget von 20 Milliarden Euro, zielt darauf ab, Chancengerechtigkeit in benachteiligten Stadtteilen zu fördern. Es wird beantragt, den Magistrat zu beauftragen, die Unterstützung für Schulen und Schulleitungen zu gewährleisten, damit das Programm erfolgreich umgesetzt werden kann.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im kommenden Schuljahr startet das Startchancen-Programm von Bund und Ländern mit einem 20-Mrd.-Budget an zunächst rund 2.000 Schulen in benachteiligten Stadtteilen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Land aufzufordern, die Schulen hinsichtlich des Startchancen-Programms zu unterstützen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die in Frage kommenden Schulen in benachteiligten Stadtteilen selbst hinsichtlich des Startchancen-Programmes zu unterstützen.
Begründung
Das Startchancen-Programm von Bund und Ländern mit einem 20-Mrd.-Budget beginnt damit, zunächst rund 2.000 Schulen in benachteiligten Stadtteilen zu versorgen, mit dem Ziel, mehr Chancengerechtigkeit zu erreichen. Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) nennt das Programm das "größte langfristige Bildungsprojekt in der deutschen Geschichte". Es ist sehr wichtig, dass die Schulen und Schulleitungen bei der Administration des Programms, der Schulentwicklung, der pädagogischen Umsetzung und durch Fortbildung sowie mit zeitlichen Ressourcen unterstützt werden. Das ist notwendig, damit nicht immer wieder Schulen allein aufgrund fehlender Zeit und Kompetenzen am Procedere scheitern. Denn das Programm richtet sich gerade an die Schulen, die häufig besonders unter dem Lehrkräftemangel leiden. Das Programm darf also nicht an bürokratischen Hürden scheitern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV). Er wird in den zuständigen Ausschüssen behandelt und kann übernommen, abgelehnt oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden.
- 1KAV bringt Anregung ein
- 2Ausschüsse beraten
- 3ggf. Prüfung durch den Magistrat
Frist: 3 Monate bei Überweisung
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Oktober 2024 brachte die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) diese Anregung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)