Bereits der Freiflächenentwicklungsplan 1999 nennt die Entsiegelung von Schulhöfen als Maßnahme. Die NR 370/22 beauftrag
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Entsiegelung von Schulhöfen und die Prüfung der Entsiegelungsmöglichkeiten im Stadtgebiet. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Bereits der Freiflächenentwicklungsplan 1999 nennt die Entsiegelung von Schulhöfen als Maßnahme. Die NR 370/22 beauftragt den Magistrat, alle Schulhöfe auf Entsiegelungsmöglichkeiten zu prüfen und jährlich zu berichten. Keiner der bisher vorgelegten Berichte, zuletzt B 136/26, weist jedoch entsiegelte Schulhofflächen aus. Auch nach dem Planungsrahmen Freiraum und Schulsport, M 182/23, soll das Verhältnis befestigter und unbefestigter Freiräume ausgewogen sein. Ich frage den Magistrat: Wie viele Quadratmeter Schulhoffläche wurden seit dem Beschluss der NR 370/22 im Stadtgebiet entsiegelt, und an welchen Schulstandorten wurden seit dem Planungsrahmen 2023 bei Neu- und Sanierungsplanungen dessen Freiraumvorgaben bereits berücksichtigt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Juni 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.