Die Frankfurter Innenstadt hat durch die Coronapandemie und insbesondere ausbleibende Kaufkraft infolge auch von Homeoff
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Zusammenfassung
Die Frankfurter Innenstadt benötigt positive Anreize, um die negativen Auswirkungen der Coronapandemie und der Kaufkraftverluste zu bekämpfen. Der Magistrat wird Maßnahmen ergreifen, um den Einzelhandel und die Gastronomie zu unterstützen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
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Schweizer Straße — 23 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Regelkonformes Fahrverhalten in der westlichen Hedderichstraße06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Schweizer Straße per E-MailFrage an den Magistrat
Die Frankfurter Innenstadt hat durch die Coronapandemie und insbesondere ausbleibende Kaufkraft infolge auch von Homeoffice stark gelitten. Etwaiges weiteres Ungemach durch Verbote oder durch Einschränkungen müssen künftig vermieden werden. Positive Anreize sind gefragt. Diese sind bisher ganz aktuell durch die Bundesregierung für Selbständige beziehungsweise für mittelständische Unternehmen leider unterblieben. Ich frage den Magistrat, welche positiven Aspekte oder Anreize er schaffen oder ausloben wird, damit in der Frankfurter Innenstadt nicht noch mehr die "Lichter" endgültig ausgehen.
Antwort des Magistrats
Der Einzelhandel in Frankfurt steht vor großen Herausforderungen. Dabei spielen nicht nur das Konsumverhalten, der boomende Onlinehandel sondern auch die Auswirkungen der Ukraine Krise sowie die erhöhten Lebenshaltungskosten eine große Rolle. Auch die Auswirkungen der Post-Corona-Stadt - wie neue Nutzungserfordernisse, neue Mobilität, Klimawandel - sind ebenso von großer Relevanz wie neue Fragestellungen, die zukünftige Krisen hervorrufen können.
Durch die Coronapandemie sind nicht nur die Umsätze der ortsansässigen Gewerbetreibenden und Einzelhändler zeitweise stark eingebrochen. Es stellen sich neben den existentiell-wirtschaftlichen auch stadträumliche Fragen. Welche Rolle spielt das Zentrum für die Zukunft von Stadt und Region? Wie verändern sich die innerstädtischen Leitfunktionen des Handels, der Verwaltungs-, Service- und Dienstleistungen, der Kultur- und Freizeitangebote sowie des Wohnens zukünftig? Welchen Einfluss haben neue Formen der Mobilität, notwendige Klimaanpassungen, die gerechtere Verteilung öffentlichen Raums und der gemeinwohlorientierte Stadtumbau auf die angewandte Planung und weitere Disziplinen?
Der Magistrat hat eine Reihe von Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht Hierzu gehören auch die Innenstadt-Förderprogramme, die durch den Magistrat bereits umgesetzt werden oder sich noch in der Planung befinden. Im Rahmen dieser Förderprogramme von Stadt, Land und Bund für die zukunftsfähige Umgestaltung der Innenstadt in Höhe von annähernd 35 Millionen Euro werden unter anderem mehrere Standortgemeinschaften initiiert und begleitet. Dabei geht es darum im Zusammenwirken der unterschiedlichen Innenstadtakteure den Einzelhandel, Gastronomie und kulturelle Nutzungen wie auch gemeinwohlorientierte Projekte zu unterstützen und zu fördern, Leerstände zu reduzieren und soweit möglich zu beseitigen, wie auch die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern.
Neben der Einrichtung des Visionsbüros Frankfurt in Kooperation mit dem Handelsverband Hessen, in dem der Handel fit für die Digitalisierung gemacht werden soll, gibt es einige weitere Projekte, die den Handel unterstützen sollen. So führt die Wirtschaftsförderung regelmäßig Passantenfrequenzanalysen unter anderem auf der Zeil und weiteren Standorten wie in der Innen- und Altstadt durch. Hieraus ergibt sich aktuell insgesamt eine positive Entwicklung der Besucherzahlen in der Frankfurter Innenstadt auf das Niveau der Zeit vor der Corona Pandemie. Zusätzlich arbeitet die Stadt Frankfurt gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt an verschiedenen Projekten und Aktionen, die zur Belebung der Frankfurter Innenstadt und aber auch der umliegenden Stadtteile führen soll. Unter anderem ist geplant die in den letzten Jahren begonnen Aktivitäten zur Unterstützung des Handels, wie zum Beispiel die Frankfurt ReStart-Kampagne #einkaufeninfrankfurt oder auch umfangreiche Aktivitäten zur Weihnachtszeit, fortzusetzen und zu erweitern.
Im Weiteren wurde das Pilotprojekt "Kümmerfunktion in den Haupteinkaufsbereichen" ins Leben gerufen und soll auf weitere Bereiche noch etabliert werden.
Die Haupteinkaufsbereiche, in denen die Kümmerfunktion unterstützen sollen, sind die Leipziger Straße - inklusive Seitenstraßen -, Höchst - Königsteiner Straße, inklusive Seitenstraßen -, Obere und Untere Berger Straße - inklusive Seitenstraßen - und Schweizer Straße - inklusive Seitenstraßen. Auch die Einkaufsstraßen Töngesgasse, Grüneburgweg und Oederweg finden im Rahmen der Kümmererfunktion eine besondere Beachtung. Die Einkaufsbereiche genießen eine enorme Bandbreite an Unternehmen und Angeboten. Hier trifft Einzelhandel auf Gastronomie, Handwerk und Dienstleistungsunternehmen. Eine Vernetzung der Gewerbetreibenden vor Ort ist für das Informationsmanagement rund um die Einkaufsbereiche unabdingbar. Zudem können mit einer aktiveren Vernetzung Strukturen zur Planung, Organisation und Realisierung von gemeinsamen Ideen, Aktionen und Festen geschaffen werden. Aufgrund der Vielfalt der Bevölkerungsgruppen - Familien-, Studenten-, Renten- und Single-Haushalte - und Kundengruppen besteht ein großes Spektrum an Bedarfen und Erwartungen an die Einkaufsbereiche. Themen wie das örtliche Erscheinungsbild spielen eine große Rolle für die Attraktivität und das Wohlsein für alle Akteure.
Ebenfalls steht die Wirtschaftsförderung Frankfurt wie auch der Magistrat im stetigen Austausch mit den Einzelhändlern und Gewerbetreibenden aus der Innenstadt.
Nachfolgend möchten wir noch über Energieeinsparmaßnahmen für den Einzelhandel informieren, damit die "Lichter" nicht ausgehen:
Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen
DIHK informiert über die neuen Vorschriften ab dem
- September QUELLE: Deutscher Industrie- und Handelskammertag - Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen vom 26.08.2022 - gekürzter Auszug) Das Bundeskabinett hat am
- August eine Energieeinsparverordnung beschlossen, nach der für Unternehmen ab dem
- September eine Reihe neuer Vorschriften gelten. Besonders öffentliche Unternehmen, die Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und der Handel müssen nun kurzfristig eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Vorschriften im Überblick: Der Einzelhandel muss Ladentüren und Eingangssysteme, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, geschlossen halten. Ausnahmen gelten, wenn das Offenhalten für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist. Werbeanlagen dürfen in der Zeit zwischen 22 und 16 Uhr nicht beleuchtet werden. Ausnahmen gelten aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren, wenn dies kurzfristig nicht durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Die Verordnung nennt als Beispiele Anlagen "an Fahrgastunterständen oder Wartehallen, Haltepunkten und Bahnunterführungen, die aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung wie Straßenbeleuchtung zu behandeln sind" sowie Beleuchtung an Tankstellen und von Nebenbetrieben an den Bundesautobahnen. (Was sind Werbeanlagen: Der Begriff Werbeanlagen ist in den Bauordnungen der Länder spezifiziert. Nach der Bauordnung vieler Länder sind dies "ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen." Schaufenster gehören beispielsweise nicht dazu) In Arbeitsräumen darf die Lufttemperatur zudem - je nach Art und Schwere der Arbeit - Temperaturen von 12 bis 19 Grad nicht übersteigen. Das ist durchschnittlich 1 Grad weniger als die Mindesttemperatur, die in der Arbeitsschutzrichtline für Raumtemperaturen vorgesehen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.