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Viele der in Frankfurt schutzsuchenden Menschen wollen gerne arbeiten. Ihnen fehlt die Arbeitserlaubnis, und das Procede

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, das Verfahren zur Erlangung der Arbeitserlaubnis für schutzsuchende Menschen zu beschleunigen, um den Arbeitskräftemangel zu bekämpfen und eine schnellere Integration zu ermöglichen. Die Verbesserung der Situation wird erwartet, sobald die Bearbeitungszeiten der Anträge reduziert werden können.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Viele der in Frankfurt schutzsuchenden Menschen wollen gerne arbeiten. Ihnen fehlt die Arbeitserlaubnis, und das Procedere zur Erlangung der Arbeitserlaubnis ist langwierig. Dem gegenüber stehen der Arbeitskräftemangel und das kurzfristige Anwerben von Arbeitskräften aus dem Ausland. Das hat sich jüngst auch komplizierter erwiesen als erwartet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Mit welchen Maßnahmen lässt sich das Verfahren zur Erlangung der Arbeitserlaubnis beschleunigen, um den Arbeitskräftemangel zu bekämpfen und die Menschen schneller zu integrieren, und wann wird mit einer Verbesserung der Situation gerechnet?

Antwort des Magistrats

Die Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis von Schutzsuchenden unterscheiden sich je nach Aufenthaltsstatus betroffenen Person.

Schutzsuchende, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, haben einen völlig ungewissen Aufenthaltsstatus. Solange dieser Personenkreis in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen muss, besteht ein gesetzliches Verbot der Erwerbstätigkeit. In diesen Fällen räumt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine erste Beschäftigungsmöglichkeit nach neun Monaten ein.

Im Übrigen kann einem Asylbewerber, der sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält und nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnt, die Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.

Nachdem ein Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten die Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 ff. AufenthG, mit der automatisch eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit verbunden ist.

Geflüchtete Personen aus der Ukraine erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, mit der ebenfalls automatisch die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit verbunden ist.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass alle schutzsuchenden Personen, die einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten, zeitnah die ausländerrechtliche Erlaubnis erhalten, sich wirtschaftlich zu integrieren.

Allerdings ist in den letzten Monaten das Antragsaufkommen, auch aufgrund des Krieges in der Ukraine, bei der Ausländerbehörde exorbitant stark gestiegen, ohne dass die personellen Kapazitäten entsprechend angepasst wurden. Aufgrund dieses Missverhältnisses kommt es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten aller Anträge.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. September 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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