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Vor oder nach Demonstrationen am 1. Mai und 1. Juni 2013 wurden die Schaufenster der Nibelungen Buchhandlung, Nordendstr

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Frage vom 28.06.2013, F 980 Vor oder nach Demonstrationen am

  1. Mai und
  2. Juni 2013 wurden die Schaufenster der Nibelungen B uchhandlung, Nordendstraße 14, und der Commerzbank-Filiale, Oeder Weg 116, eingeworfen. Bis heute konnten die Schäden nicht behoben werden. Umsatzeinbußen und Sicherheitsnachteile sind die Folgen. Auch Polizeifahrzeuge vor dem
  3. Polizeirevier, dessen Fassade und Nachbargebäude wurden am 6./7. Juni beschädigt. Ich frage den Magistrat: Mit welchen Maßnahmen wird das Ordnungsdezernat solche Zerstörungen im Vorfeld oder Nachgang von Demonstrationen künftig verhindern? Antwort des Magistrats: Der Magistrat geht grundsätzlich davon aus, dass Demonstrationen friedlich verlaufen und aus ihrer Mitte heraus keine Straftaten begangen werden. Nur solche Demonstrationen sind auch vom Grundrechtsschutz gedeckt. Wie die Erfahrung der Vergangenheit allerdings zeigt, gibt es immer wieder eine kleine Minderheit, die sich an diese grundsätzlichen Vorgaben nicht bereit ist zu halten. Die Landespolizei ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten intensiv bemüht, Straftaten zu verhindern und, soweit solche bereits begangen worden sind, die Täter zu ermitteln, um damit die Ahndung durch die Justiz zu ermöglichen. Die Versammlungsbehörde hat im Vorfeld einer angemeldeten Demonstration keinerlei Möglichkeiten derartige Straftaten, wie in der Frage angesprochen, durch entsprechende Auflagen zu verhindern, da - wie eingangs bereits ausgeführt - das Demonstrationsrecht und der entsprechende Grundgesetzschutz nur für friedliche und straftatenfreie Demonstrationen gilt. Letztlich muss man aber konstatieren, dass es niemals gänzlich auszuschließen ist, dass im Zusammenhang mit Demonstrationen auch Straftaten, wie beispielsweise Sachbeschädigungen, begangen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Patrick Schenk

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Juni 2013 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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