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Frage vom 28.06.2013, F 976 Der Fachausschuss Erziehungshilfe kritisierte in seiner Sitzung vom 04.06.2013, dass die Erziehungsberatungsstelle Hoechst in ihrer bisherigen Form nicht weitergeführt werden soll. Hierbei wurde auch bemängelt, dass der Jugendhilfeausschuss, JHA, nicht frühzeitig in die Planungen einbezogen wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen hat der Magistrat den JHA nicht frühzeitig in die Planungen einbezogen, und wie stellt sich der Magistrat zukünftig die wohnortnahe Versorgung bezüglich bisherigem Umfang und Qualität in den betreffenden Stadtteilen vor?
Antwort des Magistrats: Für den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe besteht eine Notwendigkeit zur Ausgabenkonsolidierung. Deshalb wurde die Betriebsleitung von der Betriebskommission beauftragt, die angemietete Liegenschaft Justinuskirchstraße 3a, in Höchst. abzumieten, um Mietkosten zu sparen. Weiterhin wurde die Betriebsleitung beauftragt, ein Konzept für eine wohnortnahe KJEB-Versorgung der westlichen Stadtteile zu erarbeiten. Das Konzept einer wohnortnahen Versorgung sieht vor, dass ab dem 01.08.2013 Beratungsleistungen durch den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe unweit des derzeitigen Standortes in einer betriebseigenen Liegenschaft in der Palleskestraße 2 erbracht werden. Die Beratung in der dort wird im Wesentlichen über Terminvergaben erfolgen, so wie es in der Arbeit von Erziehungsberatungsstellen allgemein üblich ist. Die Versorgung der westlichen Stadtteile wird zukünftig durch die beiden in Trägerschaft des Betriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe stehenden Erziehungsberatungsstellen Gallus und Goldstein übernommen. Deshalb wurde die Fachpersonalausstattung in diesen beiden Beratungsstellen um jeweils eine Fachkraft aufgestockt. Zudem stehen den Bürgerinnen und Bürger der westlichen Stadtteile die Angebote der in Trägerschaft des evangelischen Regionalverbands stehenden die Kinder- Jugend- und Elternberatungsstelle auch weiterhin zur Verfügung. Die Zuständigkeit der kommunalen Erziehungsberatungsstellen für die westlichen Stadtteile gemäß den Orientierungsempfehlungen im Teilplan III der Jugendhilfeplanung bleibt unverändert bestehen. Die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten im Sozialraum Höchst und die Möglichkeit, Sprechstunden vor Ort in Anspruch zu nehmen, bleiben erhalten. Die fachlich gebotenen Qualitätsstandards wie Freiwilligkeit, direkter Zugang zu Beratungsleistungen, Sicherstellung von Schweigepflicht und Datenschutz, Kostenfreiheit, Teamarbeit, Multidisziplinarität, Methodenfreiheit und -vielfalt, Lebensweltorientierung, Prävention und Vernetzung bleiben gewährleistet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Erhard Römer
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Juni 2013 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.