Zur Nutzungsaufgabe und Auflassung des Enkheimer Wasserwerks durch die Mainova im Jahr 2011 hätten, gemäß Grenzänderungs
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Frage vom 08.07.2016, F 96 Zur Nutzungsaufgabe und Auflassung des Enkheimer Wasserwerks durch die Mainova im Jahr 2011 hätten, gemäß Grenzänderungsvertrag und im Rahmen der Rechtsnachfolge, sowohl der Magistrat als auch der Ortsbeirat 16 angehört werden müssen, da es sich um Vermögensteile der ehemaligen Stadt Bergen-Enkheim handelte. Dies betrifft auch die von der Mainova an die Hessenwasser zurückgegebene Trinkwasserförderlizenz. Laut Herrn Stadtrat Majer in der Sitzung des Ortsbeirates 16 vom 28.06.16 wurden hierbei diese Auflagen des Grenzänderungsvertrages nicht eingehalten.
Ich frage den Magistrat: Waren diese Regelungen des Grenzänderungsvertrages allen beteiligten Vertragsparteien bekannt, und warum wurden sie bei der Auflassung des Enkheimer Wasserwerks nicht eingehalten?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Markus Frank: Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Stadtverordnete Leineweber! Erst einmal vielen Dank für die interessante Frage. Das bringt uns zurück zu Zeiten, als hier noch Rudi Arndt saß und überlegt hat, wie man das Stadtgebiet erweitert. Sie haben recht, es gibt einen Grenzänderungsvertrag. Ich habe ihn mir auch anschauen dürfen. In § 6 Absatz 5 steht: "Vor einer Änderung der Nutzung städtischer Einrichtungen, Gebäude oder Grundstücke im Gebiet des zukünftigen Stadtbezirks Frankfurt am Main Bergen-Enkheim, ist ebenfalls eine Stellungnahme des Ortsbeirates einzuholen." Jetzt haben Sie gesagt, 2011 wurde das Wasserwerk als Wasserwerk aufgegeben. Damals, liebe Frau Leineweber, war es aber schon nicht mehr in der Hoheitsverwaltung der Stadt Frankfurt am Main, denn das Wasserwerk Bergen-Enkheim und die Trinkwasserlizenz sind im Jahr 1995 in das Eigentum der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH übergegangen. Aus der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH ist dann 1998 unsere Mainova AG erwachsen. Das ist nicht Hoheitsverwaltung. Wenn der Ortsbeirat sich darüber hätte unterhalten müssen, dann im Jahr 1995. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, dafür war die Zeit zu knapp, was der Ortsbeirat in Bergen-Enkheim 1995 gemacht hat. Ich sage Ihnen aber zu, weil das eine spannende Frage ist, dass ich mich darum kümmern werde, herauszufinden, ob 1995 allen Vertretern das bekannt war oder nicht. Das ist mein Angebot an Sie. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank! Gibt es eine Zusatzfrage? Bitte schön, Frau Leineweber! Stadtverordnete Ingeborg Leineweber, BFF: (Zusatzfrage) Die Auflassung des Enkheimer Wasserwerkes ist laut Gutachten des Büros BGU aus Bielefeld eine der Ursachen für den stark angestiegenen Grundwasserspiegel in Enkheim und speziell im Neubaugebiet "Leuchte". Stellt der Magistrats derzeit konkrete Überlegungen an, durch welche Maßnahmen dieser wieder dauerhaft abgesenkt werden kann und wird diesbezüglich gegebenenfalls auch eine Wiederaufnahme der Trinkwasserförderung im Enkheimer Wald in Erwägung gezogen? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Frau Leineweber, generell gilt bei Zusatzfragen nur eine Nachfrage, nicht verpackt in mehrere. Bitte schön, Herr Stadtrat Frank! Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend) Jetzt habe ich die eigentliche Frage verstanden. Der Feuerwehrdezernent weiß, dass wir sehr viel in Bergen-Enkheim zu tun hatten. Nicht nur die Feuerwehr, auch die Stadtentwässerung ist gerade dabei zu überlegen, was man tun kann, damit so etwas nicht mehr passieren kann, also würde ich die Frage mit Ja beantworten. Muss ich dann noch in das Jahr 1995 zurückgehen oder hat sich das damit erledigt, Frau Leineweber?
(Zurufe) Das hat sich dann erledigt. Danke schön! Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Juli 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.