Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau der BAB 3 auf zehn Fahrspuren zwischen dem Offenbacher Kreuz und Frankfurt
Zusammenfassung
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 wird der Ausbau der BAB 3 auf zehn Fahrspuren zwischen dem Offenbacher Kreuz und dem Frankfurter Kreuz behandelt. Der Magistrat informiert, dass der Ausbau lediglich als 'Weiterer Bedarf' eingestuft wurde und keine konkreten Planungen vorliegen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau der BAB 3 auf zehn Fahrspuren zwischen dem Offenbacher Kreuz und Frankfurter Kreuz auf Wunsch des Landes Hessen als im vordringlichen Bedarf festgehalten. Die Stadt Frankfurt muss als Trägerin öffentlicher Belange zu dem Vorhaben angehört werden.
Ich frage den Magistrat:
Was ist der aktuelle Stand der Ausbaupläne für die BAB 3 auf Frankfurter Gemarkung?
Antwort des Magistrats
Entgegen der Darstellung in der Fragestellung ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 ein Ausbau der BAB auf zehn Fahrspuren zwischen dem Offenbacher Kreuz und dem Frankfurter Kreuz lediglich als "Weiterer Bedarf" eingestuft worden.
Maßgeblich für weitere Planungsschritte ist das Fernstraßenausbaugesetz. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist die Dringlichkeit der Maßnahme auf "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" geändert worden.
Dem Magistrat liegen aktuell keine Informationen vor, dass mit einer konkreten Planung bereits begonnen worden wäre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.