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Das Parkhaus Konstabler wird inzwischen nicht nur im Sommer als „Citybeach“ genutzt, sondern ist auch in der kalten Jahr

Vorlagentyp: F
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Frage vom 07.12.2017, F 959 Das Parkhaus Konstabler wird inzwischen nicht nur im Sommer als "Citybeach" genutzt, sondern ist auch in der kalten Jahreszeit als "CityAlm" geöffnet. Die Besucherinnen und Besucher freuen sich über das Angebot. Die umliegende Wohnbevölkerung ist weniger begeistert, da sie jetzt das ganze Jahr über der Musik der Bar bis Mitternacht ausgesetzt ist. Daher frage ich den Magistrat: Warum darf die "CityAlm" bis Mitternacht geöffnet haben, obwohl andere Gaststätten die Außengastronomie normalerweise spätestens um 23:00 Uhr schließen müssen?

Antwort des Magistrats: Die Betriebszeit von Gaststätten und deren Außenbewirtungsflächen ergibt sich aus den Normierungen der Hessischen Sperrzeitverordnung. Hiernach dürfen Gaststätten, inklusive deren Gastronomiegärten, täglich in der Zeit von 06:00 Uhr bis 05:00 Uhr betrieben werden. Es gilt nur eine Sperrzeit von einer Stunde, morgens zwischen 05:00 Uhr und 06:00 Uhr. Zwar kann die zuständige Behörde im Einzelfall ein früheres Ende der Betriebszeit anordnen, allerdings sind hierzu beispielsweise berechtigte Anwohnerbeschwerden erforderlich, und die Erheblichkeit der Lärmstörungen ist zwingend durch eine in der Wohnung eines betroffenen Anwohners durchzuführende Schallpegelmessung durch die Fachabteilung für Immissionsschutz des Ordnungsamtes gerichtsfest zu belegen und nachzuweisen. Vorliegend gelangte lediglich am 16.06.2017 gegen 23:00 Uhr die Beschwerde einer Anwohnerin über laute Musik zur Gaststättenakte. Vor Ort gegen 23:30 Uhr konnten die Ermittler des Immissionsschutzes jedoch keine laute Musik wahrnehmen und nahmen daher telefonisch Kontakt zur Beschwerdeführerin auf. Diese reagierte sehr ungehalten und lehnte gegenüber den eingesetzten Mitarbeitern den Zutritt zu ihrer Wohnung zwecks Beweissicherung ab. Ungeachtet dessen suchten die eingesetzten Mitarbeiter im Anschluss den Gastronomiebetrieb auf. Der anwesende Geschäftsführer wurde über das Vorliegen einer Beschwerde informiert und belehrt. Ihm wurde angeraten die Bässe zu reduzieren und die Abstrahlrichtung der Monitorboxen in Richtung Zeil zu richten, was unverzüglich befolgt wurde. Am 19.06.2017 teilte die Beschwerdeführerin fernmündlich mit, dass sie sich nicht mehr belästigt fühle. Sofern es durch Gastronomiebetriebe zu Störungen des Wohnumfeldes kommt, können sich betroffene Anwohner im Akutfall an das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes, 069/212-44044 wenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit selbst Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu erstatten, beziehungsweise sich beispielsweiese per E-Mail an gewerbeinfo@stadt-frankfurt.de zu wenden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Angela Hanisch

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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