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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Frage vom 07.12.2017, F 954 Der Magistrat kündigt in seinem Bericht B 42/17 zur Unterbringung und Integration Geflüchteter unter Punkt 10. "Ausblick" an, dass er die in dem Bericht vorgelegte Bestandsaufnahme und die bereits festgestellten Erfordernisse und Bedarfe zu "Leitlinien zur Integration geflüchteter Menschen" weiterentwickeln wird.
Ich frage den Magistrat: Wie weit ist der Magistrat mit der Entwicklung dieser Leitlinien, und lässt sich bereits sagen, wann diese vorgelegt werden?
Antwort des Magistrats: Grundlage der Integrationspolitik der Stadt Frankfurt am Main und des Magistrats ist das Integrations- und Diversitätskonzept. Die mit dem Bericht B 42/2017 vorgelegte Bestandsaufnahme legt jedoch eine Konkretisierung hinsichtlich der besonderen Bedarfe geflüchteter Menschen nahe, vor allem in den Bereichen der sozialen Beratung, Weiterentwicklung des Kinderschutzes, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Schule, Spracherwerb und Arbeitsmarktförderung sowie gesellschaftlicher Orientierung. Deshalb erarbeitet der Magistrats derzeit einen Entwurf für Leitlinien zur Integration geflüchteter Menschen. Dieser kann voraussichtlich im ersten Quartal 2018 der dezernats- und ämterübergreifenden Arbeitsgruppe vorgestellt werden, die bereits an der Erstellung des Berichts B 42/2017 beteiligt gewesen ist. Auch das Frauenreferat war an der Erarbeitung der "Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main" beteiligt. Alle Anregungen des Frauenreferats, wie zum Beispiel frauenspezifische Anforderungen in den Unterkünften, bei den Gewaltschutzkonzepten, bei den Angeboten der Sprach- und Beschäftigungsförderung, in der Gesundheitsförderung wurden aufgenommen. Die in dem Bericht B 42/2017 ausgearbeiteten kommunalen Standards sind eine gute Grundlage für die noch zu entwickelnden "Leitlinie zur Integration geflüchteter Menschen". Auch für die Leitlinien ist ein geschlechtsspezifischer Ansatz und die Beteiligung des Frauenreferates vorgesehen. AK Gesundheit Darüber hinaus existiert ein regelmäßiger Arbeitskreis zwischen Gesundheitsamt, Jugend-und Sozialamt und Stabstelle Flüchtlingsmanagement zu unterschiedlichen Themen. Bezüglich der psychosozialem Versorgung wurde eine Sammlung von Angeboten im Stadtgebiet erstellt, die den Unterkünften und deren Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt wurde. Außerdem nochmals Angebot der niedrigschwelligen Beratung im Sozialpsychiatrischen Dienst und im Kinder-und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes, hier insgesamt nur sehr geringe Inanspruchnahme zu verzeichnen, einstellige Fallzahlen/Jahr. Das Angebot der Schulung kinder-und jugendpsychiatrischer Themen wurde auf die UMA-Einrichtungen ausgeweitet, sog. ALFI-Programm, ebenfalls wurde durch das Drogenreferat in den Einrichtungen zum Thema Drogen ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Informationsangebot gemacht. In diesem Zusammenhang noch ungeklärt ist die schwierige Frage der fast immer notwendigen Übersetzung in beratenden oder therapeutischen Zusammenhängen: Finanzierung einer Ausbildung von Laiendolmetscher*innen bei FATRA e. V. durch das Gesundheitsamt. In den beiden vergangenen Jahren wurde 92 Laiendolmetscher*innen qualifiziert, FATRA stellt den Frankfurter Ämtern die Liste zur Verwendung zur Verfügung. Jedoch beinhaltet diese keine vereidigten Dolmetscher*innen, es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, eine Aufwandsentschädigung 30 Euro pro Stunde erscheint jedoch angemessen, um den qualifizierten Pool auch nachhaltig zu erhalten. Ein neuer Ausbildungsgang ist für 2018 geplant. Psychosoziale Zentren in Hessen Für eine hessenweite Ausschreibung des HMSI im Herbst 2017 für vier zu gründende psychosoziale Zentren haben sich das Sigmund-Freud-Institut, das Frankfurter Psychoanalytischen Institut e. V. und das Anna-Freud-Institut e. V., FATRA e. V. und das Evangelische Zentrum für Beratung und Therapie für Flüchtlinge Am Weißen Stein, zu einem "Verbund Psychosoziales Zentrum Rhein-Main für Geflüchtete" zusammengeschlossen und beworben. Ein entsprechender gemeinsamer Antrag beim Land Hessen wurde jetzt bewilligt. Die konkrete Ausgestaltung in Hinblick auf die gewünschte niedrigschwellige, aufsuchende Arbeit gilt es abzuwarten. Ambulante Psychotherapie Gemäß Asylbewerberleistungsgesetz gehören psychisch kranke Asylbewerber*innen zu den besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden. Dies ist in den zu erstellenden Leitlinien zu berücksichtigen. Das Verwaltungsverfahren zur Antragstellung aus ambulante Psychotherapie sieht eine Prüfung durch das Gesundheitsamt vor. Entgegen der Erwartung beziffern sich die Anfragen jährlich auf weniger als zehn Fälle, Erwachsenen- und Kinder-und Jugendlichen-Bereich zusammengenommen. Unterstützte Projekte Die Weiterqualifizierung und Vernetzung ambulanter Psychotherapeut*innen mit spezifischen Angeboten für Geflüchtete ist notwendig, um die Chronifizierung psychischer Erkrankung und dadurch entstehende Integrationshemmnisse möglichst gering zu halten. Daher unterstützte das Gesundheitsamt einen entsprechenden Projektantrag der Goethe-Universität, siehe Anlage. Die Stabstelle Flüchtlingsmanagement und das Gesundheitsamt unterstützen außerdem PROMETHEUS, ein Forschungsprojekt der Universität Gießen, Forschungsgelder durch das BMG. Dies umfasst eine Longitudinal-Studie über drei Jahre in einem ländlichen Gebiet Vogelsbergkreis, einer mittelgroßen Stadt, Gießen, und einer Großstadt, Frankfurt, zu aktuellen Belastungen, Ressourcen und möglichen Resilienzfaktoren. Begleitend werden therapeutische wie auch integrative (Arbeitsmarkt-)Module untersucht. Bewilligung voraussichtlich 01/18, das Projekt hat die erste Auswahlrunde erfolgreich überstanden. Beweggrund der aktiven Förderung des Projekts, Zugang zu den Unterkünften und Einrichtungen, sind letztlich die nicht objektivierbaren Angaben zum aktuellen Bedarf psychosozialer Unterstützung und Prävalenz psychischer Erkrankung bei Geflüchteten. Es klafft noch eine große Lücke, einerseits die geringe Inanspruchnahme der angebotenen Hilfen, möglicherweise andererseits nicht erkannte Hürden der Inanspruchnahme oder gar die "falschen" Angebote. Hier sind weitere Erhebungen dringend erforderlich, um mit Augenmaß die geeigneten Angebote zu machen und zu fördern. LSBTIQ Ein besonderes Augenmerk des Magistrats liegt zudem auf der Gruppe der geflüchteten LSBTIQ-Personen. Dies unterstreicht die Verleihung des diesjährigen Integrationpreises der Stadt Frankfurt am Main an den Verein Rainbow Refugees. Im kommenden Jahr plant der Magistrat zudem die Eröffnung einer Unterkunft für geflüchtete LSBTIQ-Personen. Es ist zu berücksichtigen, dass die weitere Integration von Geflüchteten in Frankfurt am Main in hohem Maße abhängig ist von der prognostizierten Fallzahl. Hierzu sind durch die aktuell in der Diskussion befindlichen bundesgesetzlichen Regelungen große Auswirkungen und Schwankungsbreiten zu erwarten. Zugleich besteht durch die verzögerte Regierungsbildung auf Bundesebene keine hinreichende Klarheit für weitere Planungen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dimitrios Bakakis
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.