In Anbetracht der aktuellen Energiekrise greifen viele Mieter und Mieterinnen, Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen zu
Zusammenfassung
Die Frage befasst sich mit den Regularien zur Installation von Stecker-Solargeräten in Frankfurt am Main. Ziel ist es, die bürokratischen Hürden zu identifizieren, die Bürgerinnen und Bürger überwinden müssen, um solche Anlagen an Balkonen und Terrassen anzuschließen. Eine Vereinfachung des Prozesses könnte dazu beitragen, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
In Anbetracht der aktuellen Energiekrise greifen viele Mieter und Mieterinnen, Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen zu leicht montierbaren Stecker-Solargeräten für Balkone und Terrassen. Die Hersteller werben mit einer unkomplizierten Installation. Stichworte wie Wechselrichter, Rücklaufsperre und Co. deuten jedoch darauf hin, dass hier ein größerer Aufwand vonnöten ist als das einfache Einstecken in eine Steckdose. Die Kommunen haben unterschiedliche Vorschriften zur Installation. Darum frage ich den Magistrat: Welche Regularien gelten für Bürger und Bürgerinnen in Frankfurt, wenn sie diese Photovoltaiksysteme an ihren Balkonen und Terrassen anschließen möchten, und inwieweit muss der Netzbetreiber hier involviert werden?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Rosemarie Heilig:
Sehr geehrter Herr Dr. Langner!
Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Gemäß der Hessischen Bauordnung sind die sogenannten Balkonkraftwerke wie Solaranlagen in, an sowie auf Dach- und Außenflächen, außer an Hochhäusern, grundsätzlich baugenehmigungsfrei. Lediglich im Geltungsbereich der städtischen Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen ist aus Gründen des Schutzes der städtebaulichen Gestaltung eine Genehmigung nach der jeweiligen Satzung erforderlich. Hier ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die beantragte Anlage zu entscheiden. In den der Straße abgewandten Bereichen sind die Anlagenelemente in der Regel genehmigungsfähig. Die Anbringung einer Steckersolaranlage könnte eine bauliche Änderung oder eine Gestaltungsänderung darstellen. Bei Mietsgebäuden oder Wohnungseigentümergemeinschaften ist daher die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Über die baurechtlichen Regularien hinaus übernehmen Betreiberinnen und Betreiber beim Anschluss einer Steckersolaranlage die Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz gegenüber sich und anderen .
Grundsätzlich sind bei Fotovoltaiksystemen auf Balkonen oder Terrassen einige technische Vorgaben zu beachten, die im Sinne eines sicheren und unfallfreien Betriebes zwingend einzuhalten sind. Steckersolar-anlagen müssen im Allgemeinen über eine spezielle Energiesteckvorrichtung, eine Energiesteckdose, angeschlossen werden. Die Vorgaben der entsprechenden VDE-Norm sind zwingend einzuhalten. Eine Steckersolaranlage ist beim jeweiligen Netzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Der bürokratische Aufwand für die Anmeldung eines solchen Fotovoltaik-Systems wurde beispielsweise vom Netzbetreiber NRM, einer Tochtergesellschaft der Mainova, auf ein Minimum reduziert. In jedem Fall sind bei den jeweiligen Netzbetreibern Netzdienste Rhein-Main, also NRM, und Syna, die aktuell geltenden Regularien zu erfragen. Der Magistrat empfiehlt, Installation und Anschluss solcher Anlagen von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb vornehmen zu lassen.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Vielen Dank! Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller. Bitte, Herr Dr. Langner!
Stadtverordneter Dr. Julian Langner, FDP:
(Zusatzfrage)
Vielen Dank, Frau Dezernentin! Sie haben gerade den eigentlich entscheidenden Punkt, um den es in der Frage geht, angesprochen. Die Empfehlung ist keine Frage, man lässt das sicherlich - gerade wenn man nicht so begabt ist, wie ich - von einem Fachbetrieb installieren, aber es gibt durchaus Leute, die eine gewisse Ahnung haben und es installieren könnten. Gibt es denn in Frankfurt vom Netzbetreiber Mainova, wie Sie gerade gesagt haben, weitergehende Anforderungen als das, was Sie auch angesprochen haben, dass das in dieses Register einzutragen ist? Das ist nämlich in der Tat bürokratisch nicht schwierig. Aber die Stufe, die danach kommt, scheint mir in Frankfurt anders zu sein als in anderen Städten und das ist natürlich gerade für diese Anlagen, die darauf ausgerichtet sind, dass sie relativ leicht anzuschließen sind, nicht mehr angemessen. Ich hätte gerne noch eine Antwort darauf, ob wir etwas anderes haben als andere Städte oder ob das, dasselbe ist. Ich glaube nämlich, es ist anders.
Stadträtin Rosemarie Heilig:
(fortfahrend)
Herr Dr. Langner, ich glaube, es ist nicht anders, aber es gibt ein Nadelöhr, und das ist natürlich auch der Netzbetreiber NRM, das ist kein Geheimnis. Wir haben tatsächlich eine Schwierigkeit gehabt, das liegt aber auch daran, dass Fachleute, die wir für diesen Bereich sehr dringend brauchen, nicht so leicht gefunden werden. Das ist, glaube ich, eine Engstelle. Es gibt hier in Frankfurt keine anderen Vorschriften als in anderen Städten auch.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Frau Christann von den LINKEN. Bitte schön!
Stadtverordnete Monika Christann, LINKE.:
(Zusatzfrage)
Frau Heilig, es hört sich alles ganz gut an, was Sie gesagt haben. Ich frage mich aber, warum unser Antrag, dass die Stadt auf die ABG einwirken möge, dass sie auch Mieterinnen und Mietern Balkon-Solarpaneele erlauben soll, abgelehnt wurde.
Vielen Dank!
Stadträtin Rosemarie Heilig:
(fortfahrend)
Das kann ich nicht beantworten, weil ich keine Stadtverordnete bin.
(Beifall)
Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 948
Stadtverordneter Dr. Julian Langner, FDP:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr verehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin!
Seit Juni liefert Russland nur noch Bruchteile der vertraglich vereinbarten Mengen an Erdgas. Seitens der Europäischen Kommission und der Bundesregierung bestehen erhebliche Befürchtungen, dass Russland die Lieferung von Erdgas noch weiter reduziert oder gar ganz einstellt. Der Winter, in dem der Energieverbrauch wetterbedingt drastisch ansteigen wird, steht nun kurz bevor. Darum müssen wir schnellstmöglich umfassende Vorkehrungen zur Energiesicherung sowie -versorgung sowohl seitens des Bundes, des Landes und der Kommune als auch von jedem Individuum ergreifen.
In Anbetracht der drohenden Energiekrise greifen viele jetzt schon zu leicht montierbaren Stecker-Solargeräten für ihre Balkone und Terrassen. Wir Freien Demokraten sehen es als unsere Pflicht an, die Installation solcher privaten Anlagen so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Doch wie so oft zeigt sich in der Realität, wie kompliziert der Prozess dann tatsächlich ist. Wollen Sie nämlich eine Fotovoltaikanlage auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse anschließen, reicht es nur technisch aus, den Stecker in die Steckdose zu stecken. Dagegen gibt es viele Vorschriften bei der Installation. So müssen Sie sich zunächst durch etliche Internetformulare arbeiten, um Ihre Fotovoltaikanlage auch anmelden zu können. Weiterhin müssen Sie nach unserer Erkenntnis in Frankfurt einen anerkannten Elektriker bestellen, der die Anlage offiziell abnimmt und Ihnen dies auch bestätigt. Nur dann können Sie sich bei den Rhein-Main-Netzdiensten registrieren. Oftmals müssen Sie darüber hinaus Ihren Zähler austauschen lassen. Warum ist das denn nun wohl so? Die alten analogen Zähler laufen rückwärts, das heißt der Strom, den Sie durch Ihre Anlage produzieren und weil Sie keinen Speicher haben und der Strom ins Netz zurücklaufen würde, müsste die Mainova Ihnen bezahlen. Das will sie natürlich nicht, also brauchen Sie auch noch einen neuen Zähler.
Das schreckt natürlich viele Bürgerinnen und Bürger ab. Unsere liberale Forderung heißt deshalb: Entbürokratisierung. Andere Kommunen schaffen es bereits ohne schier endlos erscheinende Formulare oder offizielle Abnahmen seitens anerkannter Elektriker, private Fotovoltaikanlagen für ihre Bürgerinnen und Bürger möglich zu machen. Frankfurt sollte schnellstmöglich nachziehen und einen möglichst einfachen, unbürokratischen Prozess schaffen. Nur so können wir die nötigen Anreize schaffen, sodass auch Privatpersonen künftig diese einfache Möglichkeit zum Abwenden der drohenden Energiekrise ergreifen und uns helfen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
(Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.