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Der Fußweg zwischen der Haeberlinstraße und der Niddawiese wird begrenzt von jeweils einem Grünstreifen, der sich auf de

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Inhalt

Frage vom 31.05.2013, F 947 Der Fußweg zwischen der Haeberlinstraße und der Niddawiese wird begrenzt von jeweils einem Grünstreifen, der sich auf der östlichen und auf der westlichen Seite des Weges befindet. Im Bereich der Treppenstufen befindet sich auf beiden Seiten Gestrüpp, das Fußgänger behindert, sich an dem Geländer festzuhalten. Unterhalb der Treppe ist das Gestrüpp so mächtig, dass Fußgänger bei Regen Schwierigkeiten haben, daran vorbeizukommen.

Ich frage den Magistrat: Wer ist verantwortlich für das Zurückschneiden der Büsche an dieser Stelle?

Antwort des Magistrats: Der Verbindungsweg - Fußweg - Treppenanlage - Haeberlinstraße/Am Ginnheimer Hang befindet sich in der Zuständigkeit des Amts für Straßenbau und Erschließung. Der angesprochene Wildwuchs wächst aus den circa 50 Zentimeter breiten Grünstreifen links und rechts des Weges. Hinzu kommt noch der Überwuchs von Hecken und Bäumen aus den angrenzenden Privatgrundstücken. Der notwendige Rückschnitt wird zeitnah ausführen werden. Soweit Privatgrundstücke betroffen sind, werden die jeweiligen Eigentümer zum Rückschnitt aufgefordert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Hans-Günter Müller

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. Mai 2013 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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