Auf sehr vielen Frankfurter Spielplätzen ist durch bereits teils kleine Ursachen das Nutzen beziehungsweise der Zugang f
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Zugänglichkeit von Frankfurter Spielplätzen für mobilitätseingeschränkte Kinder und Eltern. Es wird vorgeschlagen, bei der Planung neuer und bestehender Spielplätze auf inklusive Nutzung zu achten. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Spielmöglichkeiten für alle Kinder.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Auf sehr vielen Frankfurter Spielplätzen ist durch bereits teils kleine Ursachen das Nutzen beziehungsweise der Zugang für mobilitätseingeschränkte und insbesondere für auf Rollstühle angewiesene Kinder und/oder Eltern leider nur eingeschränkt bis unmöglich. Kanten, Untiefen durch Sand oder leider auch Rindenmulch und auch unebene Flächen stören.
Ich frage den Magistrat, ob er künftig bei bestehenden und insbesondere bei neuen Spielplätzen auf inklusives Nutzen und dazu auch auf Hinweise der Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft achten wird.
Antwort des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt prüft bereits seit 2009 immer, wenn Spielplätze neu gebaut oder umgestaltet werden, wie weit der Aspekt der Inklusion bei dem jeweiligen Spielplatzprojekt verwirklicht werden kann. Dies ist je nach Größe und Topographie unterschiedlich gut möglich. Grundsätzlich wird bei allen Projekten immer versucht, einige Elemente anzubieten, die der Inklusion Rechnung tragen und allen Kindern Spielmöglichkeiten und Spielanreize bieten. Bei den Spielplatzprojekten erfolgt eine intensive Vorabstimmung mit Kinderbeauftragen und Ortsbeirat im Vorfeld der Planung, um die gewünschten und machbaren Planungsinhalte abzustimmen.
Aktuell arbeitet eine Arbeitsgruppe unterschiedlicher Fachbereiche der Stadtverwaltung an einer verbindlichen Leitlinie zur Inklusion auf Spielplätzen. Hier ist auch die Stabstelle Inklusion beteiligt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.