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Wie der Publikation „Frankfurter Umfragen 1“ auf den Seiten 49 f. zu entnehmen war, war die Schließung von Schulen und K

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Kitas auf den Herbst vorzubereiten und sicherzustellen, dass die Gruppen nach Betreuungsbedarf eingeteilt werden. Dies ist wichtig, um den Bedürfnissen der Kinder und Familien gerecht zu werden und eine adäquate Betreuung zu gewährleisten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Wie der Publikation "Frankfurter Umfragen 1" auf den Seiten 49 f. zu entnehmen war, war die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen für mehr als 60 Prozent der Befragten mit Kindern belastend. Schulen sollen laut Landesregierung nicht mehr geschlossen werden, da Schülerinnen und Schüler sich impfen lassen können und die Stadt Luftfilter aufstellt. Für Kitas sind solche Maßnahmen jedoch nicht vorgesehen und auch eine Impfung ist nicht in Sicht. Es kann damit gerechnet werden, dass im Herbst wieder eine Betreuung in festen Gruppen vorgeschrieben wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wie kann die Stadt alle Kitas auf den Herbst vorbereiten und wird die Stadt Sorge tragen, dass Gruppen nach Betreuungsbedarf eingeteilt werden?

Antwort des Magistrats

Im angesprochenen Erhebungszeitraum, 16.04.2021 bis 21.06.2021, erfolgte aufgrund bundesweit einheitlicher Kriterien eine Notbetreuung, orientiert an einem Stufenplan. Erst ab Mitte Mai nahm der prozentuale Anteil der Kinderbetreuung kontinuierlich zu, sodass auch in den Herbst und Wintermonaten sowie ab Frühjahr 2022 mit der vierten und fünften Pandemiewelle eine relativ hohe Inanspruchnahme der Kinderbetreuung verzeichnet werden konnte.

Das Hygienekonzept des Landes, die jeweils geltende Coronavirus-Schutzverordnung sowie das Infektionsschutzgesetz des Bundes legten verbindliche Regelungen für die Kinderbetreuung fest und dienten als Grundlage für die Hygienekonzepte vor Ort.

Eine Notbetreuung beziehungsweise eine Einteilung der Kinder in Gruppen nach Betreuungsbedarf und die Regelung des Zugangs zu den Kitas nur für bestimmte Berufsgruppen war die Folge weitgehender Schließungen von Kindertageseinrichtungen in den Jahren 2020 und 2021. Eine solche Schließung ist weder von Seiten der Stadt, noch vonseiten der Träger für die

Zukunft vorgesehen. Vielmehr ist es das Ziel des Magistrats - im Einvernehmen mit dem Kinderschutzbund - wie auch der Landesregierung, Kitas so lange und so weit wie infektiologisch möglich für alle offen zu halten. Die derzeit immer noch zu beobachtenden Beeinträchtigungen, die einige Kinder während der Pandemie erlitten haben, sprechen hier eine deutliche Sprache.

Die Bildungsdezernentin trifft seit Beginn der Pandemie unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage gemeinsam mit Vertreter*innen des Stadtschulamtes, des Gesundheitsamts, des Kinderschutzbundes sowie mit Trägern von Kindertageseinrichtungen, Gewerkschaften, Personal- und Elternvertreter*innen Verabredungen zu einer sinnvollen Gestaltung der Kindertagesbetreuung im Spannungsfeld zwischen notwendiger (früh)kindlicher Bildung, Förderung und Betreuung und dem Gesundheitsschutz. Hierzu gehören Absprachen zur Umsetzung von festen Gruppen oder Hygienemaßnahmen im pädagogischen Alltag, zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen, ebenso wie das regelmäßige Lüften, das Tragen von Masken unter Erwachsenen oder die Testungen von Beschäftigten und Kindern - um nur einige zu nennen.

Diese abgestimmte Vorgehensweise mit allen Beteiligten hat sich über die Jahre der Pandemie bewährt und wird so beibehalten, um eine gemeinsame Haltung und kohärente Handlungsrichtlinien gegenüber den Familien in Frankfurt zu erarbeiten.

In diesem Rahmen erfolgt auch weiterhin eine differenzierte Betrachtung der Auswirkungen der Pandemie auf das Betreuungsgeschehen in der jeweils eingetretenen Situation, sodass wesentliche Erkenntnisse in jeweils aktuellen Entscheidungen Berücksichtigung finden. Demzufolge wird auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Infektionsgeschehen betrachtet, sodass bei Bedarf frühzeitig durch das Gesundheitsamt entsprechende infektionspräventive Maßnahmen erlassen werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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