Das aktuelle Jahresgutachten des Sachverständigenrats für Integration und Migration legt wieder einmal den Finger in die
Zusammenfassung
Die Frage befasst sich mit der Auseinandersetzung des Magistrats mit den Kriterien der diskriminierungsfreien Wohnungsvergabe und der Überprüfung der Vergabepraxis der ABG Frankfurt Holding. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Das aktuelle Jahresgutachten des Sachverständigenrats für Integration und Migration legt wieder einmal den Finger in die Wunde: Neben sozioökonomischen Faktoren führt direkte und indirekte Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt dazu, dass Menschen mit Migrationsgeschichte einen erschwerten Zugang zu adäquatem und bezahlbarem Wohnraum haben. Im Bericht B 427/17 hat der Magistrat mitgeteilt, dass die ABG Frankfurt Holding bei der Wohnungsbewerbung unter anderem die personenbezogenen Daten des Geburtslandes sowie der Staatsangehörigkeit erhebt. Ich frage den Magistrat: Inwiefern hat sich der Magistrat seit 2017 mit den Kriterien der diskriminierungsfreien Wohnungsvergabe auseinandergesetzt, und wird die Vergabepraxis der ABG unabhängig daraufhin überprüft?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Juni 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.