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Gegenüber Presse und Stadtverordneten wurde schwerwiegende Kritik an der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes durc

Vorlagentyp: F
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

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Frage vom 07.12.2017, F 916 Gegenüber Presse und Stadtverordneten wurde schwerwiegende Kritik an der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes durch Magistrat und Verwaltung der Stadt geäußert. Zur diskriminierungsfreien Umsetzung dieses nicht unproblematischen Gesetzes hat die Stadtverordnetenversammlung einen Fachbeirat eingesetzt.

Ich frage den Magistrat: Wie entwickelt sich die Arbeit des Fachbeirats, und was ist zu den Vorwürfen zu sagen?

Antwort des Magistrats: Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Stadtverordnete auf der Heide! Ich beantworte die Frage wie folgt: Der Magistrat ist über die mitunter bemerkenswerte Unkenntnis erstaunt, welche die kommunale Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Stadt Frankfurt am Main begleitet. Insbesondere befremden den Magistrat Presseberichte, in denen unkommentiert Forderungen von Dritten transportiert werden, die geltende Rechtslage nicht umzusetzen. Weder ist diese in der Tat nicht unproblematische Gesetzgebung seitens des Magistrats in der Sache zu verantworten noch hat der Magistrat maßgeblichen Einfluss auf Arbeitseifer und Arbeitsgeschwindigkeit der für die nähere Ausgestaltung verantwortlichen Landesverwaltung. Die für eine rechtssichere Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelung durch die Kommunen notwendige Landesverordnung steht nach wie vor aus, ebenso eine einheitliche Gebührenverordnung. Gleichwohl sieht sich der Magistrat verpflichtet, insbesondere mit Blick auf die durch das Gesetz betroffenen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, bereits jetzt mit administrativen Vorbereitungen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes auf kommunaler Ebene zu beginnen und im Sinne der Betroffenen zu handeln. Um es deutlich zu sagen: Wer über Sinnfälligkeit und Zielsetzungen dieses Gesetzes streiten mag, der möge nach Berlin gehen und dort die Diskussion führen. Der Magistrat hingegen hat die nachgeordnete Aufgabe der Anwendung vor Ort, aussetzen kann er ein Bundesgesetz nicht. Einer Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung war dies auch bewusst: Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, also von Ihnen, das war § 1296 vom 4. Mai 2017, wurde durch den Magistrat ein Fachbeirat eingesetzt, der sich insbesondere mit den normativen Auswirkungen auf die Tätigkeit von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, aber auch mit Verbesserungen der Lebenssituation der im Sexgewerbe Tätigen beschäftigen und dem Magistrat entsprechende Vorschläge unterbreiten soll. Seit seiner konstituierenden Sitzung am 6. September 2017 sowie in den Folgesitzungen in den Monaten Oktober und November beschäftigte sich der Fachbeirat jeweils mit der Frage, wie die normativen Vorgaben für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter auf kommunaler Ebene für die Betroffenen möglichst diskriminierungsfrei und praxistauglich umgesetzt werden können. Gerade die Zusammensetzung des Fachbeirats aus Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Verwaltung, der Landespolizei und der Finanzverwaltung sowie Vertreterinnen und Vertretern von in der freien Beratung tätigen Organisationen macht es möglich, dass administrative Überlegungen zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen einer kritischen Reflexion hinsichtlich der Auswirkungen auf die im Sexgewerbe Tätigen unterzogen werden. Dies wird am Beispiel der bereits seit Jahren durch das Gesundheitsamt erfolgreich angebotenen humanitären Sprechstunde und Gesundheitsberatung zu sexuell übertragbaren Krankheiten deutlich. Die nunmehr gesetzlich vorgeschriebene und zu bescheinigende Gesundheitsberatung baut inhaltlich und strukturell auf der weiter angebotenen humanitären Sprechstunde auf. Mit anderen Worten: Die zugewandte, solide und vielfach nachgefragte Arbeit des Gesundheitsamtes für die betroffenen Menschen wird fortgesetzt! So werden Gesundheitsberatungen durch das Gesundheitsamt selbstverständlich muttersprachlich in inzwischen 13 Sprachen durchgeführt, entweder durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter selbst oder mit Hilfe von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die über die erforderliche Fachkompetenz verfügen. Alle Beraterinnen und Berater verfügen über umfangreiche berufliche Erfahrung mit Prostituierten und bilden sich ständig in ihren medizinischen, sozialen und psychosozialen Kompetenzen weiter. Während der Beratungszeiten sind immer Ärztinnen beziehungsweise Ärzte anwesend, die bei speziellen medizinischen Fragen - selbstverständlich nur mit Einverständnis der zu Beratenden - hinzugezogen werden können. Die Beratung wird - obwohl verpflichtend - von dem überwiegenden Anteil der Prostituierten positiv angenommen. Dies gilt in besonderem Maße für den freien Beratungsanteil, der für individuelle medizinische, aber auch psychosoziale Fragen genutzt wird. Nach § 10 Absatz 4 in Verbindung mit § 5 Absatz 6 Prostituiertenschutzgesetz ist der Magistrat gesetzlich gebunden, die Bescheinigung über die erfolgte Gesundheitsberatung personalisiert auszustellen. Auf Wunsch wird selbstverständlich zusätzlich eine Alias-Bescheinigung ausgestellt. Ich denke auch, dass es im Interesse der Sexarbeitenden ist, wenn das Ordnungsamt - obwohl es an der Zuständigkeitsverordnung des Landes mangelt - seit einigen Tagen die Möglichkeit anbietet, dass sich im Sexgewerbe Tätige dort anmelden können. Dies ist vor dem Hintergrund der am 31. Dezember 2017 endenden Übergangsfrist zu sehen. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter müssen sich nämlich dann anmelden und hierfür will mein Kollege Markus Frank Möglichkeiten schaffen, selbst wenn wir noch gemeinsam auf Wiesbaden und die Zuständigkeitsverordnung und die Gebührensatzung warten. Wenn ich die neuesten Nachrichten vermelde, ist man dort auf einem guten Weg. Die kritische, in der Sache jedoch stets konstruktive Mitwirkung der nicht behördlich in der Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter tätigen Organisationen mit ihren sehr differenzierten Sichtweisen ist für die Tätigkeit des Fachbeirats und damit für den Magistrat bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes und seinem Bestreben, die Situation für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu verbessern, jetzt und in Zukunft unverzichtbar.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter auf der Heide von der GRÜNEN-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Ursula auf der Heide, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank, für die erhellenden Ausführungen. Sie haben auch wiederholt auf die fehlende Durchführungsverordnung und die einheitliche Gebührenordnung durch das Land hingewiesen. Auf welcher Grundlage sind denn in Frankfurt die Gebühren erhoben worden? Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend)

Sehr geehrte Frau Stadtverordnete auf der Heide, getreu dem Wahlspruch der Stadt Frankfurt am Main, der da heißt: "Stark im Recht", handelt der Magistrat auch hier auf einer festen und belastbaren Grundlage, in diesem Fall § 1 Absatz 4 der städtischen Verwaltungskostensatzung, der da lautet: "Für eine Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit, für die noch kein Gebührentatbestand bestimmt ist, wird längstens bis zum Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschrift, auf der die Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit beruht, eine Gebühr von zwölf Euro fünfzig Cent bis fünftausend Euro erhoben." Für die vorgeschriebene und zu bescheinigende Gesundheitsberatung als solche hingegen erhebt der Magistrat derzeit noch keine Gebühren. Ich will Ihnen noch kurz hinzufügen, damit man ein Gefühl bekommt, was bislang an Beratungen geleistet wurde und was wir an Anmeldebescheinigungen ausgestellt haben. Es handelt sich insgesamt um 576 bescheinigte Gesundheitsberatungen seit dem 01.07.2017, die insgesamt in sieben Sprachen durchgeführt wurden. Demnächst werden noch sechs weitere Sprachen angeboten werden. Im Ordnungsamt wurden seit dem 04.12.2017, das ist der Tag, an dem die ersten Anmeldebescheinigungen ausgestellt wurden, in der ersten Woche circa 110 Anmeldebescheinigungen ausgestellt. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Schenk. Bitte! Stadtverordneter Patrick Schenk, BFF: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Majer, meine Frage geht in die ähnliche Richtung, wie die von Frau auf der Heide. Habe ich Sie richtig verstanden, dass, weil es noch keine Gebührenverordnung gibt und diese städtische Generalklausel sehr vage ist, Sie im Moment noch überhaupt keine Gebühren verlangen, also zum Beispiel auch nicht für eine Alias-Bescheinigung? Es gibt Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die einen Alias verwenden möchten. Ich habe Sie so verstanden, dass das im Moment noch alles gebührenfrei ist.

Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend) Nein, dann haben Sie mich nicht richtig verstanden. Ich habe gesagt, es werden derzeit für die Gesundheitsberatungen noch keine Gebühren erhoben, für den Bereich des Handelns des Ordnungsamtes trifft das nicht zu. Ich habe jetzt hier die genauen Gebührentatbestände nicht vorliegen, die müsste der Kollege Markus Frank beantworten. Aber sie sind nicht null, das weiß ich eindeutig. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn wir möglichst rasch die endgültigen Gebührentatbestände des Landes haben, weil das immer ein bisschen misslich ist, wenn man sich dabei mit solchen Krücken behelfen muss. Vor allem sollten das dann auch hessenweit transparente und einheitliche Vorgehensweisen sein. Wir haben uns auch über den Hessischen Städtetag noch einmal dahin gehend bemüht, den Austausch mit der Landesregierung zu suchen und unsere Argumente eingebracht, die wir aus der Arbeit vor Ort haben. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 916 Stadtverordnete Ursula auf der Heide, GRÜNE: Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Prostituiertenschutzgesetz wird auch aus Sicht der GRÜNEN in Teilen seinem Namen nicht gerecht. Insbesondere die Meldevorschriften, ein Sonderregister verbunden mit Zwangsberatung, können Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter nur als stigmatisierend empfinden. Ja, sie sind diskriminierend. Sexarbeit ist in Deutschland nicht mehr verboten. Die gesellschaftliche Ächtung, wohlbemerkt der Sexarbeiterinnen, nicht etwa der Kunden, besteht jedoch fort, und eine solche Vorschrift leistet dem Vorschub. Das Gesetz ist von der amtierenden GroKo beschlossen worden. Es ist aber in Teilen nicht sozial und auch nicht christlich. Die sozialen und kirchlichen Träger, die seit Jahren in der Beratung und Betreuung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern tätig sind, haben hierzu eine ganz andere Haltung. Aber gut, typisch Berlin eben. Deswegen hat Stadtrat Majer auch mit Recht auf die richtige Protestadresse hingewiesen. In Frankfurt hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat unter anderem beauftragt, diskriminierungsfreie, rechtskonforme Lösungen zu entwickeln, um - kurz gesagt - das Beste aus diesem Gesetz zu machen. Die hartnäckige Untätigkeit der Hessischen Landesregierung, die notwendige Durchführungsverordnung und die Gebührenordnung zu erlassen, ist dabei wenig hilfreich. Sie ist sehr ärgerlich und auch unverständlich aus unserer Sicht. Natürlich haben wir als Stadtverordnete die Erwartung, dass alle beteiligten Ämter und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der diskriminierungsfreien und respektvollen Umsetzung mitwirken. Davon sollte man sich auch von den erfreulicherweise haltlosen Behauptungen und Schuldzuweisungen, die noch dazu gegenüber psychisch Kranken extrem diskriminierend sind, nicht abhalten lassen. Im Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit wurde das Vorgehen des Ordnungsamtes erläutert. Heute konnten wir hören, dass der Fachbereich schon sehr gute Arbeit leistet. Mit der obligatorischen gesundheitlichen Beratung wurde zugleich ein humanitäres Hilfsangebot geschaffen, das von einer Mehrheit der Sexarbeiterinnen positiv angenommen wird. Es ist gut, dass wir in Frankfurt diese Expertise im Gesundheitsamt haben, und es ist ziemlich schäbig und auch ehrverletzend, die Kompetenz und Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infrage zu stellen. Das konnte so nicht stehen bleiben.

(Beifall) Wir sind in Frankfurt auf dem richtigen Weg bei allen Schwierigkeiten, die uns der Gesetzgeber aufgegeben hat. Wir sind tolerant und weltoffen, aber wir schauen nicht weg, sondern wir setzen das um und bleiben rechtsstaatlich verlässlich. Wir sind auf dem richtigen Weg in Frankfurt, und es wäre sehr schön, das irgendwo auch einmal zu lesen. Danke schön!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Danke schön! Den zweiten Platz in der Sprintwertung hat Herr Stadtverordneter Schenk von der BFF-Fraktion. Sie haben das Wort, bitte schön! Stadtverordneter Patrick Schenk, BFF: Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche etwas schneller, damit die Rednerinnen und Redner nach mir auch noch ein bisschen Zeit haben. Frau Kollegin auf der Heide, Sie waren sehr gemäßigt. Das Gesetz aus Berlin ist eine Katastrophe. Es ist grottenschlecht. Es diskriminiert Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, und was viel schlimmer ist, es schafft einen unglaublichen Verwaltungsmoloch, der am Ende, wenn es gut läuft, nur einem dient, nämlich der Stadt Frankfurt am Main, weil sie durch diese Arbeit auch noch Steuern einnimmt. Für diejenigen, die in diesem Gewerbe arbeiten, ist es, da sind wir völlig einer Meinung, diskriminierend. Ich will an der Stelle aber sagen, die Gesundheitsvorsorge war vor Inkrafttreten des Gesetzes gut und sie ist es auch jetzt, Herr Stadtrat Majer. Das ist überhaupt keine Kritik an Ihrer Arbeit. Ganz im Gegenteil. Der Fachbeirat macht das gut. Was allerdings im Nachgang kommt und wonach sich die Kritik derjenigen - wir alle kennen den Verein, der hier besonders laut ist, Dona Carmen, man kann ihn ja nennen - richtet, ist eben, dass die in dem Gewerbe Arbeitenden jetzt mit Zuverlässigkeitsüberprüfungen, mit Anmeldungen, mit Gewerbebescheinigungen belastet werden. Das ist ihrer an der Stelle und in dieser Form nicht würdig. Ich würde mich freuen, wenn diese Stadt und alle anderen Kommunen ein klares Signal nach Berlin senden würden. Solch einen Mist brauchen wir in den Gemeinden nicht. Vielen Dank!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Dr. Schulz von der FDP-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP: Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin auf der Heide hat gefragt, wie sich die Arbeit des Fachbeirats entwickelt hat. Mich würde mehr interessieren, wie sich die Arbeit des Magistrats bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes entwickelt. Hier stimme ich Herrn Stadtrat Majer zu, dass eine Pflicht besteht, dieses entsprechend in der Kommune auch umzusetzen. Nach einem halben Jahr sind die ersten Ausweise erstellt worden, spät, aber immerhin. Das Prostituiertenschutzgesetz selbst ist unterschiedlich zu bewerten. Es hat Licht und Schatten, da teile ich die Ansicht meiner Vorredner. Grundsätzlich halte ich Regelungen in diesem Bereich für sinnvoll. Ich halte es aber für in hohem Maße problematisch, wenn man den Fokus auf die Prostituierten richtet und deren Pflichten, wie die Registrierung. Das führt zu Umgehungsstrategien. Es ist eine Flucht in die Wohnungsprostitution zu verzeichnen, um sich Kontrollen zu entziehen. Ich finde, hier sollte der Schwerpunkt auf die Überprüfung der Bordellbetreiber gelegt werden. Herr Stadtrat Frank hat heute in der Presse erklärt, dass die Bordellbetreiber in Frankfurt alle zuverlässige, seriöse Menschen sind und alles gut geregelt ist. Na ja, über die Brücke würde ich jetzt nicht unbedingt gehen. Ich möchte auf eines hinweisen. Eines der zentralen Probleme in diesem Themenbereich ist die Zwangsprostitution, die einhergeht mit schweren Straftaten. Prostituierte im Bahnhofsviertel sind in der Regel Zwangsprostituierte. Wenn wir von Prostituiertenschutz reden, müssen wir hier ansetzen. Der Schwerpunkt muss eindeutig auf die Unterstützungs- und Beratungsangebote für die Prosituierten gelegt werden. Eine umfassende Beratung, ist, nicht nur medizinisch, sondern auch sozial und rechtlich, notwendig. Prostituierte, die Opfer sind, müssen auch hier in Frankfurt Ansprechpartner haben. Das Prostituiertenschutzgesetz ist nicht optimal, aber es bietet durchaus Möglichkeiten zum Prostituiertenschutz, und die müssen genutzt werden. Hier haben wir noch Defizite. Danke schön!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Stadtverordneter David. Bitte schön! Stadtverordnete Verena David, CDU: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es wichtig, dass wir uns des Themas Prostitution annehmen. Innerhalb der letzten zwölf Monate haben wir das dreimal auf der Tagesordnung gehabt. Ich glaube, jetzt befinden wir uns wirklich auf einem guten Weg. In Frankfurt arbeiten nach Schätzungen 1.500 bis 2.500 Prostituierte. Es gibt auch männliche Prostitution, ungefähr 500 Stricher, die in Frankfurt ihre Dienste anmelden. Ich möchte das zurückweisen, Frau auf der Heide, was Sie gesagt haben, dass das Prostituiertenschutzgesetz nicht gut gemacht wurde. Ich würde sagen, das Gesetz von 2002 bedurfte damals dringend einer Nacharbeit. Wenn dieses Gesetz jetzt gut umgesetzt wird, wird es positive Auswirkungen haben. Ein Ziel war in unserer Koalitionsvereinbarung, dass wir gegen Armutsprostitution vorgehen. Es kommt auf die Qualität der Beratung an. Wenn wir gut beraten, ausstiegsorientiert, eine gute Gesundheitsberatung anbieten - Herr Stadtrat Majer hat es gesagt, das Gesundheitsamt hat über die humanitäre Sprechstunde mit Ärzten eine lange Expertise, es wird fremdsprachliche Beratung in mehreren Sprachen angeboten -, werden wir das gut umsetzen können. In Frankfurt werden seit dem 04.12. die ersten Anmeldebescheinigungen für Prostituierte nach der Gesundheitsberatung ausgegeben. Das sind 576, soweit ich mich erinnere, seit dem

  1. Juli. Das heißt, wir befinden uns auf einem Weg zu mehr Rechtssicherheit für die Prostituierten. Diese werden gestärkt. Sie können dadurch ein anderes Verhältnis zum Rechtsstaat aufbauen. Sie werden, meiner Auffassung nach, nicht irgendwo in die Illegalität abgedrängt, sondern sie haben die Möglichkeit, wenn sie vielleicht etwas sanft gedrängt werden, sich noch intensiver beraten lassen zu können. Auch die Möglichkeit, weiterhin einen Alias-Namen zu verwenden, ist eine gute Möglichkeit. Insofern werden die Prostituierten auch nicht stigmatisiert. Das Wichtigste ist, dass wir der Ausbeutung und der Gewalt einen Riegel vorschieben und auch Bordellbetreiber einer konkreten Anmeldungspflicht nachkommen müssen. Das heißt, man schaut auch Bordellbetreibern auf die Finger. Der Ordnungsdezernent ist sehr oft im Bahnhofsviertel unterwegs und schaut im Rotlichtmilieu beziehungsweise in der Drogenszene ... (Zurufe, Heiterkeit) Dort werden Razzien durchgeführt und man achtet darauf, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Was ich als gut erachte, Herr Stadtrat Majer hat es ausgeführt, der Fachbeirat, den wir etabliert haben, hat seine Arbeit aufgenommen. Er hat am
  2. September das erste Mal getagt. Dann gab es im Oktober und im November weitere Sitzungen. Dort arbeiten Verwaltung, Polizei und Trägervereine zusammen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Im nächsten Jahr können wir die ersten wirklichen Wasserstandsmeldungen für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes hier vermelden. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg und wir nehmen uns des Themas intensiv an. Danke! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Frau David! Die Restredezeit beträgt noch 15 Sekunden. Herr Amann, Ihrer Mimik nach zu urteilen, verzichten Sie dann. Die nächste Wortmeldung hat Herr Stadtrat Majer. Bitte schön! Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Ein kurzer Hinweis, Herr Dr. Schulz: Sie sollten wissen, dass Bundesgesetze keine unmittelbare Wirkung für die Kommunen entfalten, sondern selbstverständlich einer Übersetzung, einer Zuständigkeitsverordnung des Landes bedürfen. Diese Zuständigkeitsverordnung liegt uns nicht vor. Ich wollte das nur noch einmal klarstellen, weil Sie sagten, endlich kommt der Magistrat in die Pötte. Das möchte ich an dieser Stelle zurückweisen, sondern wir sind dort, um rechtssicher auch wirklich in diese sehr schwierigen Materien hereingehen zu können. Stellen Sie sich vor, es melden sich dann auch Bordelle an, dann werden wir Rechtsstreitigkeiten haben. Dort müssen wir eine belastbare Grundlage haben, aber die haben wir bis heute nicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula auf der Heide

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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