Frankfurt hat es sich einiges kosten lassen, ein Stadthaus zu bauen. Das Ziel war eine Versammlungsstätte im Herzen der
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Vermietungen des Stadthauses in Frankfurt von 2018 bis Juni 2022 und die Maßnahmen zur Intensivierung der Belegung. Es wird erwartet, dass die Belegung nach der Pandemie wieder ansteigt, jedoch sind keine konkreten Maßnahmen seitens des Magistrats vorgesehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Frankfurt hat es sich einiges kosten lassen, ein Stadthaus zu bauen. Das Ziel war eine Versammlungsstätte im Herzen der Innenstadt. Bereits vor Corona führte die Preisstruktur dazu, dass die Belegung des Stadthauses zu wünschen übrig ließ. Durch Corona ging die Belegung komplett zurück. Nun könnte die Vermietung wieder wie bei den übrigen Versammlungsstätten Fahrt aufnehmen, allerdings werden im größten Raum nur 38 Personen zugelassen.
Daher frage ich den Magistrat:
Wie viele Vermietungen wurden von 2018 bis Juni 2022 im Stadthaus durchgeführt, und was wird unternommen, um die Belegung zu intensivieren?
Antwort des Magistrats
Im Jahr 2018 war das Stadthaus für 26 Veranstaltungen an insgesamt 34 Tagen vermietet, im Jahr 2019 für 55 Veranstaltungen an 63 Tagen. Ab 2020 konnte pandemiebedingt die positive Entwicklung nicht fortgesetzt werden. In diesem Jahr war das Stadthaus lediglich für elf Veranstaltungen an 14 Tagen vermietet. 2021 wurden 13 Veranstaltungen mit ebenfalls 14 Vermietungstagen durchgeführt.
Im Jahr 2022 normalisiert sich die Lage nach Angaben des Betreibers langsam wieder. Bis 01.07. wurden 13 Veranstaltungen durchgeführt, weitere 23 sind bestätigt beziehungsweise reserviert. Es ist davon auszugehen, dass nach Wegfall der Kontaktbeschränkungen die positive Entwicklung der Vor-Corona Zeit wieder fortgesetzt werden kann. Konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Belegung sind seitens des Magistrats nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.