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Für das Zentrum der Künste - zentraler Baustein des Kulturcampus - sind bislang keine finanziellen Mittel in den Haushal

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlenden finanziellen Mittel für das Zentrum der Künste zu klären, um den Architekturwettbewerb mit dem Land Hessen voranzutreiben. Es wird erwartet, dass die Klärung der Finanzierung die Einigung und den Wettbewerb beschleunigt.

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Frage an den Magistrat

Für das Zentrum der Künste - zentraler Baustein des Kulturcampus - sind bislang keine finanziellen Mittel in den Haushalt der Stadt Frankfurt eingestellt worden . Für die anfallenden Kosten - Wettbewerb, Grundstück, Bau, Betrieb und Unterhaltung - soll entsprechend den Antworten der Kulturdezernentin in früheren Fragestunden die ABG Frankfurt als Bauträgerin in Vorlage treten. Doch dafür sieht die ABG mangels Beschlüssen des Gesellschafters keine Rechtsgrundlage.

Ich frage den Magistrat:

Wie will er diesen Stolperstein ausräumen, der dem Vernehmen nach seit Monaten, neben anderen unerledigten Hausaufgaben Frankfurts, ebenfalls maßgeblich die Einigung auf den gemeinsamen Wettbewerb mit dem Land Hessen blockiert?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Baier!

Es ist überraschend, dass sich die Fehlinformation über eine nicht vorhandene Finanzierung des Zentrums der Künste als Hindernis für die Auslobung eines gemeinsamen Architekturwettbewerbs für Zentrum der Künste und Hochschule für Musik und Darstellende Kunst so hartnäckig hält. Ihre Frage bietet gleichwohl die Möglichkeit, den Sachverhalt erneut richtigzustellen.

Tatsächlich ist der Architekturwettbewerb in seiner mit dem Ministerium im Frühjahr 2020 vereinbarten Form von unserer Seite finanziell hinterlegt. So wurden die umfangreichen Vorarbeiten, die ein grundlegendes Raumprogramm und eine detaillierte Massenstudie für das Zentrum der Künste zum Ergebnis hatten, bereits im Herbst 2019 abgeschlossen - die "Hausaufgaben" der Stadt Frankfurt sind damit schon seit einiger Zeit erledigt.

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel von rund einer Viertelmillion Euro wurden aus dem Etat des Kulturdezernats erbracht. Dieser erhebliche finanzielle Aufwand hat sich gelohnt: in intensiven Gesprächen mit den künftigen Nutzer*innen des Zentrums der Künste haben die beauftragten Architekturbüros ein Konzept entwickelt, das die Akteur*innen ideal miteinander vernetzt und unter Berücksichtigung diverser Synergieeffekte räumlich kompakt vereint. Damit wurde die Basis und eine vollständige Datengrundlage für den Ideenteil des gemeinsamen Architekturwettbewerbs geschaffen. Seit wenigen Monaten liegen dem Stadtplanungsamt außerdem die entsprechenden Daten von Landesseite, also für die Hochschule, vor. Derzeit laufen auf der Arbeitsebene der beteiligten Ämter intensive Gespräche, um auf der Grundlage aller Zahlen und planungsrechtlichen Vorgaben die Voraussetzung für die Auslobung des Wettbewerbs zu schaffen.

Die vereinbarte Form des Wettbewerbs als Ideen- und Realisierungswettbewerb bringt es mit sich, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren finanziellen Mittel seitens der Stadt Frankfurt benötigt werden. Vielmehr erwartet der Magistrat mit dem Ergebnis des Ideenteils eine architektonische Vision für das Zentrum der Künste, die der Stadtverordnetenversammlung sowie dem zuständigen Ortsbeirat eine Diskussions- und Entscheidungsgrundlage über das weitere Vorgehen bietet. Der Ansatz verspricht darüber hinaus eine übergreifende Planung aus einem Guss, die dem ganzheitlichen Geist des Kulturcampus entspricht und die mit voneinander getrennten Wettbewerben für die einzelnen Bauten auf dem Areal kaum einlösbar wäre. Eine Möglichkeit der baulichen Umsetzung der Ergebnisse des Ideenwettbewerbs, die seitens des Magistrats vorgeschlagen wurde, wäre das erwähnte Mietmodell in Kooperation mit der ABG Frankfurt Holding GmbH.

Die ABG, deren Mehrheitsgesellschafterin die Stadt Frankfurt am Main ist, könnte dabei das Zentrum der Künste realisieren und nach Fertigstellung als Vermieterin für die beteiligten Institutionen auftreten.

Voraussetzung für dieses Modell wäre eine Erhöhung der öffentlichen Zuschüsse für die künftigen Mieter*innen, die fast paritätisch seitens der Stadt Frankfurt und des Landes Hessen bezuschusst werden. Dies ist bislang ebenso wenig im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main wie auch in dem des Landes festgeschrieben, da dieses Modell wie bereits erwähnt nur eine unter mehreren möglichen Varianten ist. Eine endgültige Entscheidung seitens der Stadt Frankfurt scheint erst auf der Grundlage der Ergebnisse des Ideenwettbewerbs sinnvoll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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