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Ein Mitglied des Magistrats ist im Dezember 2019 als Wahlbeobachterin nach Usbekistan gereist und hat dort auf Einladung

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Genehmigungspflicht für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des Magistrats bei Reisen als Wahlbeobachter in nicht europäischen Drittstaaten. Es wird erwartet, dass die Stadt Frankfurt klare Richtlinien für solche Reisen aufstellt, um mögliche Interessenkonflikte und die Wahrung der Integrität der Amtsträger zu gewährleisten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Ein Mitglied des Magistrats ist im Dezember 2019 als Wahlbeobachterin nach Usbekistan gereist und hat dort auf Einladung und Kosten des autoritären Regimes touristische Ziele besucht. Die "Reiselust" habe nach Aussage der Stadträtin überwogen. Mitglieder des Magistrats sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und unterliegen dem Beamtenstatusgesetz und dürfen gemäß § 42 keine Vorteile annehmen. Ich frage den Magistrat: Müssen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des Magistrats eine Reise als Wahlbeobachterin und Wahlbeobachter in einen nicht europäischen Drittstaat durch ihre Dienstherrin, die Stadt Frankfurt, beziehungsweise ihren direkten Vorgesetzten, Oberbürgermeister Feldmann, genehmigen lassen, und in welchem Rahmen sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte Reisen als Wahlbeobachterin und Wahlbeobachter im privaten Rahmen gestattet?

Antwort des Magistrats

Oberbürgermeister Peter Feldmann: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Wehnemann! Es dient Ihnen zur Kenntnis, dass für den ehrenamtlichen Magistrat der Oberbürgermeister nicht als Aufsichtsbehörde fungiert. Dies ist das Hessische Innenministerium, das heißt, Herr Staatsminister Peter Beuth. Im von Ihnen angesprochenen Fall hat die Stadträtin öffentlich darauf verwiesen, dass es sich um eine private Reise gehandelt habe. Insofern muss diese Reise auch nicht genehmigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Mai 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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