Auf einer Grünfläche hinter dem mediacampus Frankfurt im Klingenweg in Seckbach hebt ein Bagger momentan eine Grube aus,
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anwohner*innen in Seckbach fragen nach der Genehmigung der Baumaßnahmen, die auf einer Grünfläche hinter dem mediacampus Frankfurt stattfinden. Es wird erwartet, dass die Stadtverwaltung klärt, ob die Arbeiten genehmigt sind und welche Bauaktivitäten dort durchgeführt werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Auf einer Grünfläche hinter dem mediacampus Frankfurt im Klingenweg in Seckbach hebt ein Bagger momentan eine Grube aus, Flur 22, Grundstücke 112/115/116. Die Fläche ist Teil des Frankfurter Grüngürtels. Anwohner*innen möchten erfahren, ob es sich um eine genehmigte Maßnahme handelt.
Ich frage den Magistrat:
Handelt es sich bei der Baustelle um eine genehmigte Baumaßnahme, und was wird dort gebaut?
Antwort des Magistrats
Der geschilderte Vorgang - Aushub einer Grube auf dem Grundstück Gemarkung Seckbach, Flur 22, Grundstücke 112/115/116 - ist der Untere Naturschutzbehörde nicht bekannt. Seitens der Stadtentwässerung Frankfurt am Main werden im Bereich der genannten Flurstücke keine Baumaßnahmen durchgeführt. Für die Bauarbeiten auf dem Grundstück im Landschaftsschutzgebiet Zone I hat die Bauaufsicht keine Baugenehmigung erteilt.
Zum Zeitpunkt der kurzfristig angesetzten Ortsbesichtigung fanden auf dem Grundstück keine Bauarbeiten statt. Da weder der Pächter noch der Eigentümer erreichbar waren, konnte nicht geklärt werden, mit welchem Ziel die in der Fragestellung angesprochenen Baggerarbeiten durchgeführt wurden und ob es sich hierbei um eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme handelt.
Die Bauaufsicht und die Untere Naturschutzbehörde werden prüfen, ob ein Verstoß gegen das Baurecht oder gegen das Natur- und Landschaftsschutzrecht vorliegt, und anschließend entscheiden, ob gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren eingeleitet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.