In der letzten Fragestunde hat der Magistrat die Frage zu den Kosten der Ostumgehung unbeantwortet gelassen. Ich frage
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Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Kosten der Ostumgehung und die Rolle der Stadt Frankfurt bei den Kosten des Lückenschlusses zwischen A 66 und A 661. Es wird angefragt, warum die Autobahn GmbH nicht um Stellungnahme gebeten wurde. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der finanziellen Verantwortung der Stadt.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
In der letzten Fragestunde hat der Magistrat die Frage zu den Kosten der Ostumgehung unbeantwortet gelassen.
Ich frage den Magistrat:
Warum wurde die Autobahn GmbH nicht um Stellungnahme gebeten, und nochmals: Welchen Anteil trägt die Stadt Frankfurt aus welchen Gründen an den Kosten des Lückenschlusses zwischen A 66 und A 661?
Antwort des Magistrats
Der Autobahnbau liegt in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Dem Magistrat liegen weiter keine Angaben zu den Gesamtkosten für den Lückenschluss der A 66 vor.
Die geplante neue BAB 66 von Frankfurt am Main nach Hanau wird im Teilabschnitt Tunnel Riederwald die Straßen Am Erlenbruch, Kreisstraße 870, und Borsigallee, Gemeindestraße, kreuzen/unterfahren.
Der gesamte Bereich des Tunnels der A 66 mit den auf dem Tunnel geführten Straßen sowie den anbindenden Straßen und weitere städtische Infrastruktur, wie Abwasseranlagen, wird als eine Maßnahme angesehen. Diese kreuzungsbedingten Kosten dieser Maßnahme trägt die Autobahn GmbH.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.