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Es gab in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden und Unmut bezüglich der Essensversorgung in den Unterkünften für Ge

Vorlagentyp: F
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Frage vom 09.11.2017, F 877 Es gab in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden und Unmut bezüglich der Essensversorgung in den Unterkünften für Geflüchtete. Während Bewohner*innen in manchen Unterkünften selbst kochen können, ist das bei manchen untersagt.

Ich frage den Magistrat: Bei welchen Unterkünften darf selbst gekocht werden, und nach welchen Kriterien wird entschieden, wo selbst gekocht werden darf und wo nicht?

Antwort des Magistrats: Aktuell gibt es noch zwei Flüchtlingsunterkünfte, in denen eine Selbstverpflegung nicht möglich ist: Gutleutstraße, In der Au/Rödelheim. In der Unterkunft In der Au stehen ab

  1. Dezember 2017 Kochgelegenheiten zur Verfügung. In der Unterkunft Gutleutstraße wird Selbstverpflegung voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2018 möglich sein. Ab diesem Zeitpunkt besteht dann in allen "Gemeinschaftsunterkünften" die Möglichkeit der Selbstversorgung. Alle künftigen Flüchtlingsunterkünfte werden mit Kochstellen geplant. 2015 bis Mitte 2016 ging es bei der Bereitstellung von Unterkünften vor allem um Schnelligkeit. Dies beinhaltete teilweise auch die Essensversorgung durch Dritte, wenn dies das einzige Ausschlusskriterium für die Liegenschaft war. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. November 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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