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Für die Einstellung von Mitarbeiter*innen bei hessischen Stadtpolizeien wird eine abgeschlossene Berufsausbildung nach d

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gefragt, ob eine umfassendere Ausbildung für neue Mitarbeiter*innen bei der Stadtpolizei angeboten werden kann, um den Professionalisierungsgrad zu erhöhen. Ziel ist es, die Qualifikation der Stadtpolizei zu verbessern und den Anforderungen des vielfältigen Aufgabengebiets gerecht zu werden.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Für die Einstellung von Mitarbeiter*innen bei hessischen Stadtpolizeien wird eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, BBiG, oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Diplom (FH)/Bachelor, vorausgesetzt. Immer wieder werden darüber hinaus - auch aus Kreisen der BOS - Anregungen geäußert, dass die Einstellung für Mitarbeiter*innen bei der Stadtpolizei mit einer entsprechenden Ausbildung verbunden werden sollte.

Ich frage den Magistrat:

Wie steht der Magistrat der Stadt Frankfurt dazu, eine umfassendere Ausbildung für neue Mitarbeiter*innen bei der Stadtpolizei anzubieten, um so den Professionalisierungsgrad der Stadtpolizei auf ein noch höheres Level heben zu können?

Antwort des Magistrats

Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Auswahlverfahren der Stadtpolizei sind unter anderem der Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist dann eine gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie eine entsprechende körperliche Fitness nachzuweisen. Hierzu finden schriftliche Tests und ein Sporttest statt, bevor es im eigentlichen Vorstellungsgespräch gilt, geeignete Bewerber*innen auszuwählen, die dann noch ihre gesundheitliche Eignung über die Betriebsmedizin nachweisen und auch waffenrechtlich zuverlässig sind.

Nach der Einstellung erfolgt eine neun bis zehn Monate dauernde Ausbildung, während die neuen Kräfte an umfangreichen internen und externen Schulungsmaßnahmen teilnehmen. Sie umfassen neben den theoretischen Blöcken auch eine praxisbezogene Ausbildung in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Stadtpolizei, bevor eine Bestellung als Hilfspolizeibeamtin/Hilfspolizeibeamten erfolgt.

Die Stadt Frankfurt am Main fordert damit weit mehr als es die Verpflichtungen des § 99 HSOG zwingend vorschreiben. Hier ist lediglich eine sechswöchige Teilnahme am Verwaltungsseminar gefordert, die jedoch aufgrund des vielfältigen Aufgabengebiets der Stadtpolizei alleine nicht ausreichend wäre, eine ausreichende Qualifikation sicherzustellen.

Die Ausbildung der Stadtpolizei Frankfurt ist die umfangreichste in Hessen. Sie wird regelmäßig auf dem neuesten Stand gehalten. Andere Ämter und Kommunen nehmen an den Schulungsmaßnahmen der Stadtpolizei-Ausbilder*innen teil, weil diese so professionell ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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