In einem Bericht der FNP vom 24.06.2022 übt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND, scharfe Kritik an der
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, ihren Eigenanteil an der Wasserversorgung auf bis zu 50 Prozent zu steigern. Dies ist notwendig, um den steigenden Wasserbedarf aufgrund der wachsenden Einwohnerzahl zu decken. Eine kritische Bewertung der weiteren Erhöhung der Einwohnerzahl wird angeregt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
In einem Bericht der FNP vom 24.06.2022 übt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND, scharfe Kritik an der Stadt Frankfurt. Im neuen Wasserkonzept der Stadt aus dem Februar dieses Jahres werde auch künftig von einem Grad der Selbstversorgung durch eigene Wasserquellen von nur 25 Prozent ausgegangen. Der Rest müsse weiter aus der Umgebung wie dem Vogelsberg und dem Hessischen Ried beschafft werden. Hinzu komme ein steigender Bedarf bei steigender Einwohnerzahl.
Ich frage den Magistrat:
Wie könnte die Stadt Frankfurt ihren Eigenanteil an der Wasserversorgung auf bis zu 50 Prozent steigern, und ist eine weitere Erhöhung der Einwohnerzahl aufgrund dieser Situation nicht kritisch zu bewerten?
Antwort des Magistrats
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Erstellung von kommunalen Wasserkonzepten in Hessen freiwillig ist und es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Daher nimmt Frankfurt mit der Erstellung des Wasserkonzeptes eine Vorreiterrolle ein. Bislang gibt es nur wenige andere Konzepte, zumeist von kleinen Kommunen. Die Stadt Frankfurt ist sich seiner Verantwortung bei Wasserversorgung im Allgemeinen und aufgrund des hohen Wasserbezugs aus der Region, im Speziellen, durchaus bewusst. Gerade aus dieser Verantwortung heraus wurde das Wasserkonzept erstellt.
Gleichzeitig kann das Wasserkonzept aufgrund der Größe der Stadt und der Komplexität der Thematik nur Leitplanken zum künftigen Vorgehen bei der Wasserversorgung darstellen. Es ist daher nicht Ziel des Konzeptes, detaillierte Aussagen zu Umsetzungszeiträumen und Finanzierung von einzelnen Maßnahmen zu treffen. Das Wasserkonzept ist dennoch wichtig für die weitere Entwicklung und Planung, da erstmalig - aufbauend auf diversen vorhandenen Unterlagen - umfassend Status Quo sowie aktuelle und zukünftige Aufgaben der städtischen Wasserversorgung zusammenfassend dargestellt werden.
Frankfurt bezieht seit fast 150 Jahren Wasser aus dem Umland. Ohne Verbundlösung wäre eine Versorgung des Rhein-Main-Gebiets nicht möglich. Ähnliche Verbundlösungen gibt es in vielen anderen Metropolregionen in Deutschland.
Eine Erhöhung der ortsnahen Trinkwassergewinnung um nahezu 50 Prozent - wie vom BUND berechnet - ist aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. So ist zwar eine Erhöhung von Fördermengen langfristig in den meisten Wasserwerken vorgesehen, die komplette Ausschöpfung der in teilweise viele Jahren alten wasserrechtlichen Erlaubnissen genehmigten Fördermengen ist aber aus technischen Gründen und anderen Einschränkungen nicht möglich. Eine Ausweitung der Trinkwassergewinnung im Stadtgebiet ist aufgrund der intensiven Flächennutzung und des vorliegenden Untergrunds kaum möglich; bereits heute belegen Wasserschutzgebiete rund 30% des Stadtgebiets.
Unabhängig hiervon lässt das Wasserrecht, § 50 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz, die Versorgung aus ortsfernen Vorkommen sehr wohl zu: "Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Der Bedarf darf insbesondere dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann."
Die Versorgung einer Stadt in der Größenordnung Frankfurts und dem auf Grund der Auswirkungen des Klimawandels und des Bevölkerungswachstums für das Jahr 2030 prognostizierten Mehrbedarf von 8,1 Millionen Kubikmetern, gegenüber 2018 mit 54,3 Millionen Kubikmetern, stellt eine große Herausforderung dar. Dieser Mehrbedarf soll vorrangig durch den Ausbau der Aufbereitung von Main- und Rheinwasser, einschließlich der zugehörigen Versickerungsanlagen zur Grundwasseranreicherung und ohne weiteren Bezug von Wasser aus dem Vogelsberg, bewältigt werden.
Im Übrigen sind viele Themenfelder der Stellungnahme des BUND, Reduzierung Leckagen, Bau Regenwasserzisternen sowie Ausbau Betriebswassernutzung allgemein und bei Neubaugebieten, im Wasserkonzept in Kapitel 8, Maßnahmen berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.