Das ehemalige Polizeipräsidium in der Friedrich-Ebert-Anlage steht viel zu lange leer und ist ein Zankapfel zwischen sei
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 09.11.2017, F 844 Das ehemalige Polizeipräsidium in der Friedrich-Ebert-Anlage steht viel zu lange leer und ist ein Zankapfel zwischen seinem Besitzer, dem Land Hessen, und der Stadt Frankfurt. Angesichts der Wohnraumnot in Frankfurt und dem offensichtlichen Gewinnstreben der schwarz-grünen Landesregierung ein armseliges Trauerspiel. Doch wie sieht es mit dem Denkmalschutz des seit 15 Jahren leer stehenden Gebäudes aus? Deshalb frage ich den Magistrat: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Denkmalschutz des ehemaligen Polizeipräsidiums?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Mike Josef: Herr Stadtverordnetenvorsteher, lieber Bernhard Ochs! Im Jahr 2000 hat das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen den gesamten hinteren Teil des Kulturdenkmals, ein Zeugnis des gründerzeitlichen Verwaltungsbaus, zur Disposition gestellt. Erhalten bleiben müssen jedoch die straßenseitigen Gebäude entlang der Friedrich-Ebert-Anlage. Das ist das, was noch heute unter Denkmalschutz steht. Das muss auch entsprechend bei der Umsetzung des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Ochs von den FRANKFURTERN. Bitte! Stadtverordneter Bernhard E. Ochs, FRANKFURTER: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, habe ich es richtig verstanden, dass der Denkmalschutz für das ehemalige Polizeipräsidium vom Land ausgeht, und dass es sein könnte, dass das Land einen entsprechenden Denkmalschutz in der Kategorie vielleicht etwas verzögert hat? Stadtrat Mike Josef: (fortfahrend) Zur ersten Frage: Ja, es ist das Landesdenkmalamt. Die Denkmalpflege des Landes Hessen hat den hinteren Bereich aus dem Denkmalschutz herausgenommen. Das hat aber nichts zur Verzögerung der Umsetzung des B-Plans beigetragen, da haben andere Kriterien eine Rolle gespielt. Zur anfangs gestellten Frage, wo auch einige Punkte wie die Auseinandersetzung zwischen Land und Stadt enthalten waren: Wo gehobelt wird, fallen auch Späne. Das ist nicht wichtig, wichtig ist aber, dass wir wieder in der Spur sind und uns auf den Weg machen, den B-Plan für den hinteren Teil umzusetzen, und zwar mit einem städtebaulichen Ziel, das im Sinne der Stadt Frankfurt ist. Die Landesdenkmalpflege hat nichts zur Verzögerung des Ganzen beigetragen.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Kliehm von der LINKEN. Bitte! Stadtverordneter Martin Kliehm, LINKE.: (Zusatzfrage) Sehr geehrter Herr Josef, bei dem Polizeipräsidium stehen ja jetzt seit über 15 Jahren 15.000 Quadratmeter leer. Dort ist geplant, über 100.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche zu bauen. Ist Ihnen bekannt, wie viele Quadratmeter, die im Besitz des Landes Hessen sind, in Frankfurt derzeit noch leer stehen? Stadtrat Mike Josef: (fortfahrend)
Das ist mir nicht bekannt. Das müsste ich nachschauen und nachliefern. Grundsätzlich kann ich aber begrüßen, dass auch im Masterplan Wohnen des Landes Hessen vorgegeben ist, dass Flächen in öffentlicher Hand nicht mehr meistbietend vergeben werden, sondern nach Konzeptvergabe. Das begrüßen wir außerordentlich. Deswegen war es richtig und wichtig, dass wir auf dem Gelände des Polizeipräsidiums, insbesondere im Straßengeviert Polizeipräsidium, Falkschule und der Matthäuskirche, durch eine B-Plan-Änderung deutlich machen, welche Rahmenbedingungen wir angesichts knapper werdender Flächen in der Stadt Frankfurt und dem steigenden Bedarf, den wir haben, auf den wenigen Flächen noch umsetzen können. Da geht es nicht nur um die Frage von bezahlbarem Wohnraum, sondern am Ende geht es tatsächlich auch um eine angemessene Berücksichtigung der Denkmalpflege für den vorderen Bereich, um eine Nutzungsmischung, um schöne Wegeverbindungen zwischen den einzelnen Straßengevierten und um eine Außen- und Grünfläche, die für diesen Bereich angemessen ist. Auch die soziale Infrastruktur, wie die Turnhalle für die Falkschule, spielt letztendlich eine Rolle. All das wollen wir dort abbilden und ist soweit auch bereits mit dem Land abgesprochen. Wie gesagt, wir sind jetzt wieder in der Spur und auf einem guten Weg. Es war wichtig, dies im Vorfeld mitzugeben, und von daher weiß ich nicht, wie viel Quadratmeter das Land Hessen hier hat. Ich kann nur sagen, dass ich es außerordentlich begrüße, dass insbesondere die Flächen der öffentlichen Hand, sowohl kommunal, Land und auch Bund, nicht mehr meistbietend vergeben werden, sondern nach Konzeptvergabe. Das ist der richtige Weg.
(Beifall) Lassen Sie mich noch die Frage von Frau Tafel-Stein beantworten: Wir sind momentan bei der Hauptwache noch nicht in einen Wettbewerb gegangen, weil wir diesen Weg schon einmal gegangen sind. Es gab einen Wettbewerb, bei dem sich aber herausgestellt hat, dass die technischen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen an der Hauptwache nicht das mitbringen, was das Wettbewerbsergebnis erbracht hatte. Das heißt, das Wettbewerbsergebnis hätte nicht umgesetzt werden können. Deshalb wollen wir jetzt erst einmal den technischen Rahmen klären, technische Gebäudeausstattung, Statik, Brandschutz und so weiter. Diesbezüglich gibt es eine Untersuchung von der VGF. Wenn wir die Ergebnisse haben, können wir anhand derer sagen, was dort möglich ist, und nicht den Fehler wiederholen, den man vor einigen Jahren schon einmal gemacht hat, als sich nach dem städtebaulichen Wettbewerb herausgestellt hat, dass dieses Ergebnis gar nicht umsetzbar war, weil die Rahmenbedingungen wie Technik, Statik und so weiter das gar nicht zulassen. Warten wir also die Ergebnisse der VGF ab, dann gehen wir in einen Wettbewerb. Das ist der Grund, warum es sich verzögert. Sehen Sie es mir bitte nach, aber das ist der richtige Weg, weil wir dann auf der sicheren Seite sind.
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Bernhard E. Ochs
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. November 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.