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Intersexualität bezeichnet Individuen, die genetisch, chromosomisch und hormonell nicht eindeutig als männlich oder weib

Vorlagentyp: F
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

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Frage vom 09.11.2017, F 840 Intersexualität bezeichnet Individuen, die genetisch, chromosomisch und hormonell nicht eindeutig als männlich oder weiblich kategorisiert werden können. Die Universitätsklinik Frankfurt betreibt unnötige kosmetische "geschlechtsangleichende" Operationen beziehungsweise Genitalverstümmelung an Intersex-Kindern.

Ich frage den Magistrat: Wie viele Kinder werden seit 2017 jährlich in Frankfurter Kliniken zur Herstellung eines eindeutigen Geschlechts ohne medizinische Notwendigkeit operiert, und wie steht der Magistrat zu dieser Praxis?

Antwort des Magistrats: Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Stadtverordnete Hahn! Ich beantworte die Frage wie folgt: Auf Nachfrage hat das Frankfurter Universitätsklinikum dem Magistrat folgende Ausführungen übermittelt: Erstens, am Universitätsklinikum Frankfurt werden ausschließlich operative Eingriffe beziehungsweise Interventionen durchgeführt, für die eine medizinische Indikation vorliegt. Zweitens, an der Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie - in dieser Form bestehend seit 01.11.2008 - werden keine geschlechtsangleichenden Operationen bei Patienten mit Intersexualität beziehungsweise Disorders of Sex Development durchgeführt. Drittens, es werden indikationsgerecht genetisch nachweisbare Jungen - männliches Geschlecht - mit Hypospadien, das ist eine angeborene Entwicklungsstörung der Harnröhre, operiert. Pro Jahr werden circa 40 dieser Eingriffe durchgeführt, so auch in 2017. Soweit die Auskunft der Uniklinik. Durch die anderen angefragten Krankenhäuser und Kinderkliniken - Klinikum Frankfurt-Höchst und Bürgerhospital beziehungsweise Clementine Kinderhospital - werden nach deren Auskunft "geschlechtsangleichende" Operationen ebenfalls nicht durchgeführt. Soweit die Antworten, die der Magistrat von den angefragten Kliniken erhalten hat. Demnach bestreiten die Kliniken ausdrücklich eine Praxis im Sinne der Fragestellung. Dies hindert den Magistrat jedoch nicht daran, eine klare Haltung einzunehmen und diese, sollten ihm anderslautende Belege beigebracht werden, entsprechend im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vertreten. Der Magistrat ist explizit der Auffassung, dass intersexuelle Menschen als ein Teil gesellschaftlicher Vielfalt die Akzeptanz, den Respekt und die Unterstützung der Gesellschaft erwarten dürfen. Zugleich müssen sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierungen geschützt werden. In seiner Haltung befindet sich der Magistrat im Einklang mit dem Deutschen Ethikrat, der in seiner Stellungnahme zur Intersexualität unter anderem zur medizinischen Behandlung den überragenden Stellenwert der höchstpersönlichen Entscheidung betont: "Irreversible medizinische Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung bei Disorders of Sex Development-Betroffenen, deren Geschlechtszugehörigkeit nicht eindeutig ist, stellen einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Wahrung der geschlechtlichen und sexuellen Identität und das Recht auf eine offene Zukunft und oft auch in das Recht auf Fortpflanzungsfreiheit dar. Die Entscheidung über solche Eingriffe ist höchstpersönlich und sollte daher grundsätzlich von den entscheidungsfähigen Betroffenen selbst getroffen werden. ... Im Zweifel sollte die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen abgewartet werden." Mit Blick auf das begrüßenswerte jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Oktober 2017, in dem das Gericht dem Bundesgesetzgeber bis Ende 2018 Zeit gibt, eine dritte Möglichkeit zu schaffen, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen, stellt der Magistrat fest, dass die tatsächliche bundespolitische Auseinandersetzung mit Intersexualität in Qualität und Konsequenz leider nach wie vor hinter der fachlichen und zivilgesellschaftlichen Debatte zurückbleibt, stammt doch zitiertes Papier des Deutschen Ethikrates bereits aus dem Jahr 2012 und nimmt beispielsweise in seinen Empfehlungen zum Personenstandsrecht das besagte Urteil vollständig vorweg. Kurz gesagt: Man hätte damals schon schlauer sein können.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Hahn. Bitte! Stadtverordnete Pearl Hahn, LINKE.: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Majer, Sie haben gesagt, die Uniklink - falls ich es richtig verstanden habe - betreibt Operationen beziehungsweise Interventionen bei medizinischen Indikationen. Können Sie diese bitte definieren? Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend)

Das kann selbstverständlich nur die Uniklinik, die aber den konkreten Bereich der Hypospadien angesprochen hat. Das ist ein Thema, zudem ich Ihnen durchaus noch etwas sagen kann. Wir setzen uns jetzt mit sehr komplexen medizinischen Fragestellungen auseinander, die auch durchaus ethischen Betrachtungen zugänglich sind. Weil ich erwartet habe, dass Sie genau zum Thema Hypospadien Nachfragen stellen werden, möchte ich Ihnen folgendes Zitat wiedergegeben. Es stammt aus der genannten Stellungnahmen des Deutschen Ethikrates aus dem Jahre 2012: "Die embryonale Entwicklung des Urogenitalsystems mit der Ausbildung eines davon getrennten Enddarms führt in sehr seltenen Fällen zu schweren behandlungsbedürftigen Fehlbildungen, bei denen die gegengeschlechtlichen Merkmale der Genitalien eher in den Hintergrund treten." In Klammern wird dann explizit die Hypospadie genannt. Das heißt, wir bewegen uns auf einem Feld, auf dem in jedem Einzelfall, davon gehe ich aus, sowohl die Angehörigen wie auch die behandelnden Ärzte eine sehr differenzierte Entscheidung treffen. Bezüglich dieser Entscheidungen sollte man - dazu würde ich an dieser Stelle schon raten - etwas zurückhaltender mit Bezeichnungen wie "Genitalverstümmelung" und "geschlechtsangleichende Operationen" sein.

(Beifall) Diese Fälle gibt es durchaus. Die sind mir auch bekannt, auch wenn ich über keine Informationen aus Frankfurt verfüge. Aber ich glaube, gerade bei so sensiblen Themen sollten wir imstande sein, auch sehr differenziert zu argumentieren und vielleicht nicht mit solchen doch sehr harten Vorwürfen zu arbeiten. Es sei denn, sie wären zu belegen.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage stellt Herr Stadtverordneter Schenk von der BFF-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Patrick Schenk, BFF: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, vielen Dank für Ihre sehr ausführliche medizinische Beschreibung. Ich habe verstanden, dass es sich um eine sehr überschaubare Anzahl von Fällen handelt. Meine Frage geht eigentlich dahin, dass bei den Fällen, die als medizinisch indiziert, also notwendig, erscheinen, die Universitätsklinik sowohl die Eltern als auch die Erziehungsberechtigten natürlich in diesen Prozess mit einbezieht und das nicht allein entscheidet. Habe ich Sie da richtig verstanden? Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend)

Ich habe beschrieben, dass ich davon ausgehe, dass es so gehandhabt wird und dass mir keine anderen Informationen vorliegen. Ein kleiner Hinweis in Ihre Richtung: Ich finde es nicht angemessen, hier von "Fällen" zu sprechen, denn es handelt sich um konkrete Personen, und die Anzahl dieser Personen sagt in diesem Zusammenhang überhaupt nichts über die Frage von Diskriminierung aus. (Beifall, Zurufe) Herr Stadtverordneter, wenn ich es so einleite, dann erzeuge ich ein Umfeld, denn es sind ja nur ganz wenige. Ich habe Ihnen geraten, dass man vorsichtig sein muss, wie man in dem Punkt redet. Ich kann nur sagen, das Verfassungsgerichtsurteil ist eine schallende Ohrfeige für all diejenigen, die meinten, sich bei diesem Thema mit anzüglichen Bemerkungen oder einfach mit totschweigen über die Runden retten zu können. Das unterstelle ich jetzt hier erst einmal niemandem, aber es ist gesellschaftliche Realität.

(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 840 Stadtverordnete Pearl Hahn, LINKE.: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Am 10. Oktober hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass der Gesetzgeber bis zum 31.12.2018 eine verfassungsgemäße Regelung im Personenstandsgesetz einführen soll. Das neue Gesetz soll intersexuellen Menschen die Möglichkeit bieten, sich im Personenstandsregister auch als Inter oder Divers eintragen zu können. Mit viel Freude vernahmen viele Menschen diese Nachricht. Und für alle, die es noch nicht begriffen haben, ja, es gibt mehr als zwei Geschlechter.

(Beifall) Die längst überfällige Anerkennung von intersexuellen Menschen soll nicht bei dem Eintrag im Personenstandsregister enden. Das darauf folgende Resultat muss das sich Verabschieden der fiktiven Konstruktion der Zwischengeschlechtlichkeit sein. Wir brauchen nämlich mehr Anerkennung für intersexuelle Menschen. Intersexuelle Menschen werden übermäßig einfach nicht gesehen, sie werden unsichtbar gemacht. Das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit wird ihnen oftmals verwehrt. Bei dem Eintrag soll es aber nicht enden. Was auf das Urteil folgen muss, ist die Abschaffung von unnötigen, nicht eingewilligten, geschlechtsangleichenden Operationen, die nämlich dazu dienen, das gesellschaftliche Konstrukt von Zwischengeschlechtlichkeit zu verfestigen und die Bandbreite an Geschlechtern zu verleugnen. Betroffene Personen und die, die sich bei Intersexuelle Menschen e. V. organisieren und arbeiten, fordern nämlich eine Beendigung aller nicht eingewilligten, geschlechtsangleichenden Operationen. Die sind klar und deutlich mit deren Definition, nämlich die sagen, dass es sich um Genitalverstümmelung handelt. Die sehen das so, meine Damen und Herren und Herr Majer, das ist eine Definition, die Personen, die betroffen sind, tatsächlich nutzen, und dies würde ich auch gerne tun. Sie sehen sich ihres Geschlechtes und ihrer Sexualität oftmals beraubt. Beim CSD dieses Jahres haben alle Parteien, die bei der kommunalpolitischen Bühne vertreten worden sind, bekundet, das Thema Trans und Intersex mehr in den Vordergrund rücken zu wollen. Beim LSKH gab es auch eine Veranstaltung zum Thema und da haben auch alle Parteien, die da waren, gesagt, dass sie gerne dieses Thema in den Vordergrund rücken wollen. Jetzt stehe ich hier und fordere die Einlösung dieses Versprechens. Herr Majer, wir müssen bei Aussagen der Uniklinik genau hinschauen, denn Zwischengeschlecht.org, was eine europaweite Organisation ist, besagt, dass 80 Personen oder 80 Kinder pro Jahr in der Uniklinik zwangsoperiert werden. Deswegen frage ich, was ist der Maßstab, was ist nötig, und was ist nicht nötig? Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau Hahn, Ihre drei Minuten sind zu Ende. Stadtverordnete Pearl Hahn, LINKE.: (fortfahrend) Ok, ein Moment, letzter Satz. Was können wir auf kommunaler Ebene machen, um das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit für alle zu garantieren? Das ist meine Frage und meine Forderung an euch.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Jetzt liegt mir eine Wortmeldung von Stadtrat Majer vor. Sie haben das Wort, bitte schön! Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Pearl Hahn! Ich will solche Vorwürfe ernst nehmen, aber es gibt eine Grundregel bei solchen Vorwürfen. Entweder muss ich sie konkretisieren und sie beweisen oder ansonsten muss ich mich damit konkret auseinandersetzen. Solche schwerwiegenden Vorwürfe müssen bewiesen werden, gerade weil sie, wenn das der Fall wäre, dass hier an der Uniklinik Genitalverstümmelung gemacht würden, außerhalb von den Bereichen liegen, die ich hier genannt habe, die nämlich genau nicht nach den geltenden Ethikratsgesichtspunkten als Genitalverstümmelung zu werten sind. Deswegen habe ich das ja vorher konkretisiert. Da müssen wir differenzieren und müssen dann sagen, entweder werden die Vorwürfe bewiesen, dann müssen wir dem nachgehen, wenn das aber nicht der Fall ist, dann bitte ich, nicht bei Operationen, die der Ethikrat als eine sinnvolle Maßnahme ansieht und als solche wertet, von Genitalverstümmelung zu sprechen. Das geht nicht, weil ansonsten ein wichtiges Thema dann im Grunde genommen unter solchen diffusen Vorwürfen subsumiert wird. Also, beweisen oder aber Rücknahme von solchen Vorwürfen.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Majer! Die nächste Wortmeldung kommt von Frau David von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort, bitte schön! Stadtverordnete Verena David, CDU: Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage, die Pearl heute gestellt hat, und die uns jetzt beantwortet wurde, ist gewachsen. Und zu diesem Problem, dass wir diese Frage im Rahmen des Intersex Awareness Day stellen sollten, gab es im Lesbisch-schwulen Kulturhaus am 30. Oktober eine Podiumsdiskussion mit Luczie Veith. Sie ist eine Aktivistin in diesem Bereich zum Thema Intersexualität, und dort sind wir noch einmal aufgefordert worden, kommunal als auch auf Bundesebene dieses Themas anzunehmen. Dem Thema generell, Anti-Diskriminierung, Gleichstellung, insbesondere von Schwulen und Lesben, haben wir uns sehr lang angenommen. Es wird aber definiert unter dem Regenbogen, also diese bunte Realität oder wie auch immer man es definieren will, dort gibt es Bereiche, wo noch nicht genügend auf dem gesetzlichen Bereich erfolgt ist. Das eine Thema ist das Thema Transsexualität, dort ist schon einiges geschehen, aber ich glaube, dort haben wir gesetzlich noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Ein weiteres Thema ist Intersexualität. Insbesondere als CDU-Politikerin finde ich es wichtig, gerade wir haben das C im Namen, das heißt, die Menschenwürde beziehungsweise jeder Mensch ist als Ebenbild Gottes geschaffen und insofern gibt es halt Kinder, jedes Jahr über 1.000, die geboren werden, die weder mit eindeutig männlichen und geschlechtlichen Merkmalen geboren werden. Diesen Kindern darf man nicht zwangsweise Operationen angedeihen lassen. Jetzt wurden wir gebeten, als kommunale Gesundheitspolitiker oder wie auch immer, uns zu informieren, ob diese Art der geschlechtsangleichenden Operationen, ohne medizinische Notwendigkeit, im Klinikum Frankfurt, also der Uniklinik, beziehungsweise ob sie in Höchst oder in anderen Kliniken, zum Beispiel im Clementine, vorliegen, weil der Verdacht geäußert worden war. Darum bin ich sehr froh, Herr Majer, dass Sie uns so schnell die Antwort gegeben haben, dass dies in Frankfurt nicht der Fall ist. Dass ausschließlich operative Eingriffe durchgeführt werden, wo eine medizinische Intervention vorliegt. Das heißt, angeborene Entwicklungsstörungen der Harnröhre bei Hypospadien, dass das der Fall ist in Frankfurt. Die CDU hat dazu auch eine klare Haltung: Wir setzen uns für das Verbot aller medizinisch nicht gebotenen Operationen ein. Wir sagen, das ist Achten des Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrechts eines jeden Menschen. Wir unterstützen insbesondere, dass chirurgische, medikamentöse oder hormonelle Eingriffe nur mit der Zustimmung der betroffenen Person erfolgen dürfen und insbesondere, dass ein Einverständnis der Sorgeberechtigten nicht das Einverständnis der betroffenen Person ersetzen darf. Die CDU hat sich unter der Führung von Dr. Peter Tauber dafür eingesetzt, dass die eigenverantwortliche Festlegung des Geschlechts bei der Eintragung ins Personenregister erst mit dem 16. Lebensjahr erfolgen muss. Die Änderung dieses Gesetzes besteht seit Februar 2013 und regelt, dass dort kein Geschlecht festgelegt werden muss, sondern dass die Betroffenen selbst darüber entscheiden. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau David, Ihre Redezeit ist zu Ende. Stadtverordnete Verena David, CDU: (fortfahrend) Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht uns aufgegeben, bis Ende 2018 noch mehr zu entscheiden.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Frau David! Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Tafel-Stein von der FDP-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Elke Tafel-Stein, FDP: Recht vielen Dank, Herr Vorsteher, für die Möglichkeit, hier hoffentlich einiges klarzustellen. Für die FDP-Fraktion kann ich eindeutig sagen, dass wir über die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts und die Anerkennung Intersexueller - endlich, zu diesem Zeitpunkt - sehr froh sind. Zu dieser etwas unverschämten Frage und der Verdächtigung in Richtung Universitätsklinik Frankfurt möchte ich allerdings doch noch ein bisschen etwas sagen. Zunächst einmal, es sind keine Hyposadien oder sonst etwas. Es ist eine Hypospadie, also eine angeborene Entwicklungsstörung der Harnröhre, oft in Verbindung mit einer Penisverkrümmung oder Hornhautveränderung, also einer Phimose, einer Paraphimose oder einem Hodenhochstand. Das wird operativ versorgt, wenn die Gesundheit des Kindes beeinträchtigt ist, dann besteht nämlich eine Indikation zur OP. Das Geschlecht ist dabei eindeutig. Die Indikation bedeutet, dass die medizinische Maßnahme festgelegt wird, um ein Krankheitsbild zu heilen. Die Intersexualität ist bekanntlich kein Krankheitsbild. Folglich besteht auch keinerlei medizinische Indikation für einen solchen Eingriff. In der Universitätsklinik Frankfurt, in der Klinik für Urologie und Kinderurologie, wurden solche Geschlechtsumwandlungen niemals durchgeführt. Ich kann das mit Gewissheit sagen - zumindest für den Zeitraum, in dem ich das überblicke. Ich bin jetzt eineinhalb Jahre aus der Urologie dort weg und bin jetzt an der Universitätsmedizin Mainz in der Urologie Klinikmanagerin, davor war ich für den Zeitraum von sieben Jahren in Frankfurt. In dieser Zeit sind in Frankfurt noch nicht einmal rituelle Zirkumzisionen durchgeführt worden. Das heißt, Vorhautbeschneidungen von Kindern, die aus muslimischen oder anderen Familien stammen und beschnitten werden sollen. Selbst diese Eingriffe wurden, weil wir das medizinisch nicht indizieren konnten, in Frankfurt nicht durchgeführt.

Ich finde diese Frage ist eine Frechheit und eine verleumderische Unterstellung, Frau Hahn. Mit dieser Frage stellen Sie sich ins Abseits und diffamieren nicht nur eine allseits geachtete Universitätsklinik, sondern Sie tun dem Thema auch keinen Gefallen, nämlich die freie Entscheidungsfindung von intersexuellen Kindern als Erwachsene oder auch keine eindeutige Zuordnung zu wählen, wenn sie es denn wünschen, wenn sie erwachsen sind. Sie tun dem keinen Gefallen und ich muss sagen, ich hätte großes Verständnis dafür, wenn die Universitätsklinik Sie hierfür verklagen würde. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Frau Tafel-Stein! Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Frischkorn von der SPD-Fraktion. Bitte!

Stadtverordneter Roland Frischkorn, SPD: Vielen Dank, Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde, liebe Elke, nicht gleich so auf die Fragen von Pearl Hahn reagieren. Sie hat hier ein Thema angestoßen, das auch immer gesellschaftlich weggedrängt wird. Es ist jetzt natürlich aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärker im Bewusstsein. Ja, auch ich war für unsere Fraktion bei der Podiumsdiskussion zur Intersexualität. Es hat mich schon sehr nachdenklich gestimmt. Bei der medizinischen Indikation gibt es immer viele Graubereiche. Da ich aus der medizinischen Forschung komme, kann ich sagen: finde ich den Arzt, der es indiziert, wird es gemacht. Was mich aber auf alle Fälle bei der Diskussion nachdenklich gemacht hat, und uns alle nachdenklich machen sollte, ist, dass die Spätabtreibungen, sogar noch in der 35. Schwangerschaftswoche, um 200 Pro-zent gestiegen sind. Dieses unter anderem, weil man natürlich aufgrund der Bluttests, des Kreatinintests, feststellen kann, wie die Chromosomenzusammensetzung ist. Dann lassen sich Eltern aufgrund des Ergebnisses dazu treiben, das Kind noch in der 35. Schwangerschaftswoche abzutreiben. So war auch der Begriff christlich gemeint, einerseits anzuerkennen, die Welt ist bunt, die Geschlechter sind auch bunt, dass wir aber andererseits alles in eine Norm fassen müssen, es gibt hier den Mann und hier die Frau, und dass es eben bestimmte Chromosomen sind, aber es gibt eben auch Menschen, die man früher verächtlich als Zwitter bezeichnet hat, nämlich genau das sind Intersexuelle. Wir sollten uns dem Thema annehmen, auch Aufklärung an Schulen leisten, denn es gibt dazu viele Fragen. Es gibt die juristischen Aspekte, die medizinischen, die kulturellen oder die historischen. Es gibt aktuell die Frage, was können wir heute tun. Oder auch die Frage, wie die Bildungspolitik in einem aufgeklärten Land aussehen soll. Da gibt es Länder in der Bundesrepublik, die schon weiter sind. Ich denke, wir stehen erst am Anfang der Diskussion, aber wir sollten sie führen, denn die Schicksale der Menschen dürfen uns nicht egal sein. Vielen Dank!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Frischkorn! Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Hahn von der LINKE.-Fraktion Bitte! Stadtverordnete Pearl Hahn, LINKE.: Ich habe vorhin meine Rede nicht zu Ende bringen können, um es wieder auf die kommunale Ebene herunterzubrechen. Wir haben schon gehört, es gab dieses eine Treffen beim LSKH, das Lesbisch-schwule Kulturhaus. Ich bin in Kontakt mit Menschen von Intersexuelle Menschen e. V. und Zwischengeschlecht.org. Das sind betroffene Personen, die Forderungen haben. Ich weise zurück, dass ich hier verklagt werden soll. Wissen Sie was, Frau Tafel-Stein? Dass wir diese neuen Gesetze haben, passierte nur aufgrund der Tatsache, dass eine Person, die intersexuell ist, geklagt hat. Deswegen haben wir diese neue Gesetzgebung. Da kann die Uniklinik mich auch gerne verklagen, weil ich hier Tatsachen vorbringe, die ich online gelesen habe und die ich erfahren habe in Kommunikation mit betroffenen Personen.

(Zurufe) Ich war mit betroffenen Personen in Kontakt, auch mit Personen von diesen zwei Organisationen. Jetzt zurück zur kommunalen Ebene. Mein eigentlicher Punkt war, was wir hier in Frankfurt machen können. Ich denke, da müssen wir Gespräche führen. Wir müssen Gespräche mit betroffenen Personen führen, auch mit Organisationen, um zusammenzukommen, weil es anscheinend einen Dissens gibt. Wir müssen auch Standards of Care schaffen, weil betroffene Personen und Initiativen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, auch Forderungen haben. Forderungen, die wir auch auf kommunaler Ebene durchsetzen können, zum Beispiel Standards of Care. Das bedeutet, eine angemessene Betreuung, eine gute Beratung, eine Entschädigung oder Rehabilitation. Außerdem sollte Aufklärungsarbeit gemacht werden. Die fordern das ganz explizit. Natürlich hätten sie es auch sehr gerne, dass das Thema in die Lehrpläne aufgenommen wird, aber hier auf kommunaler Ebene haben wir auch die Möglichkeit, mehr Aufklärung zu betreiben. Sie brauchen beispielsweise Hilfe bei Gerichtsverfahren. Das sind Sachen, die wir auf kommunaler Ebene machen können. Mein Appell für den heutigen Abend war, die Forderungen der jeweiligen Initiativen wahrzunehmen und zu schauen, wo wir sie umsetzen können. Das war alles, was ich heute Abend gerne erreichen wollte, dass wir endlich einmal darüber sprechen und schauen, was wir machen können. Mein Appell ist, dass wir uns zum Wohl von intersexuellen Menschen und deren Familien mit dem Thema beschäftigen und intersexuelle Menschen in ihrer Vollkommenheit endlich anerkennen müssen. Am Ende möchte ich die Worte von Lucie Veith nutzen, wenn ich darf - Lucie Veith ist die Vorsitzende von Intersexuelle Menschen e. V.: "Intersexuelle Menschen haben ein Geschlecht, nämlich das eigene. Das ist in der Gesellschaft noch nicht ganz angekommen." Wir auf kommunaler Ebene haben die Aufgabe zu schauen, ob es die Operationen gibt oder nicht. Klar, es könnte sein, dass meine Informationen falsch sind, aber eine Organisation wie Zwischengeschlecht.org ist europaweit tätig. Wenn ich denen nicht glauben darf, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Mein Punkt war einfach, nicht nur zu sagen, die Uniklinik lügt oder die sind alle schlecht, sondern zu sagen, wir haben eine Situation, wir haben Forderungen von intersexuellen Menschen, und die sollten wir wahrnehmen. Das war es.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau Hahn, die gelbe Lampe hat geleuchtet, jetzt leuchtet die rote Lampe. Danke schön! Wir haben jetzt noch eine Wortmeldung vom Gesundheitsdezernenten Majer. Bitte! Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Ich verstehe, dass hier zwei verschiedene Themen im Raum stehen. Es gibt ein sehr ernsthaftes Thema, zu dem wir eine sehr ernsthafte Debatte haben, nämlich alles, was wir auf kommunaler Ebene tun können, um intersexuellen Menschen zu helfen und auch zu schauen, wo wir Diskriminierungen abbauen können. Bei diesem Thema bin ich selbstverständlich bei Ihnen und bei all denjenigen, die dazu beitragen wollen, es zu besprechen. Ich bin mir sicher, an diesem Punkt sind auch noch weitere Magistratsmitglieder gefragt. Ich bin auch gerne bei Ihnen, dass wir dieses Thema auf unsere kommunale Agenda nehmen. Aber dann lassen Sie uns das bitte mit dem Vorwurf auseinanderhalten, der hier erhoben wird. Frau Hahn, es ist vielleicht manchmal nicht schlecht, dass man, wenn man zu weit gegangen ist, die Souveränität hat zu sagen, ich nehme diesen Vorwurf zurück. (Beifall, Zurufe) Nein, Frau Hahn, Sie haben hier die Aussage getroffen, ich habe es doch schriftlich, wir alle haben es schriftlich. Hier steht: "Die Universitätsklinik Frankfurt betreibt unnötige kosmetische "geschlechtsangleichende" Operationen beziehungsweise Genitalverstümmelungen an Intersex-Kindern." Das ist keine Frage, das ist eine Behauptung. Wenn es als Frage formuliert ist, ist das etwas anderes. Ich kann verstehen, dass wir - gerade wenn wir dort Ärzte haben, die in schwierigen medizin-ethischen Situationen abwägen müssen - unter anderem auch mit diesen Ärzten, aber selbstverständlich auch mit den Betroffenen darüber reden müssen. Wenn solche Vorwürfe da sind, dann bin ich gerne bereit, auch mit Betroffenen dem nachzugehen und solche Gespräche zu führen. Dann werde ich selbstverständlich dazu einladen. Aber Sie können nicht eine Tatsachenbehauptung in den Raum stellen, ohne dass man sie tatsächlich auch untermauern kann. Sonst tun wir diesen Ärztinnen und Ärzten etwas an, was auch nicht zu verantworten ist. Um diese Unterscheidung bitte ich. Konsens besteht in der Frage der Akzeptanz von Intersexuellen, aber seien Sie bei solchen Behauptungen einen Schritt vorsichtiger und im Zweifelsfalle, wenn es nicht beweisbar ist, ist dann eine Rücknahme des Vorwurfs angebracht.

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. November 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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