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Laut Medienberichten wurde für das „Zentrum für Integration“ ein Mietvertrag über 20 Jahre in Höhe von 56 Millionen Euro

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Frage vom 21.09.2017, F 829 Laut Medienberichten wurde für das "Zentrum für Integration" ein Mietvertrag über 20 Jahre in Höhe von 56 Millionen Euro abgeschlossen. Der Mietvertrag wurde von Oberbürgermeister Feldmann und Stadträtin Weber unterzeichnet, nicht jedoch von dem für Liegenschaften zuständigen Stadtrat Schneider. Ebenso war die Stadtverordnetenversammlung von dieser Entscheidung ausgenommen. Es erweckt den Eindruck, dass OB Feldmann und Frau Weber aus wahltaktischen Gründen so agiert haben. Daher frage ich den Magistrat: Welche Leitlinien möchte der Magistrat zukünftig befolgen, damit alle beteiligten politischen Akteure gleichermaßen in eine transparente Entscheidungsfindung bei derart - finanziell - umfangreichen Maßnahmen eingebunden werden?

Antwort des Magistrats: Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrte Frau Ayyildiz, sehr geehrter Herr Ochs, liebe Frau Rinn, lieber Herr Förster! Ich beantworte Ihre vier Fragen in einer Antwort, wenn Sie gestatten, und die lautet wie folgt: Die Koalition von CDU, SPD und GRÜNEN hat sich vorgenommen, die neu zuziehenden und zugewanderten Frankfurter Bürgerinnen und Bürger in die Stadtgesellschaft nachhaltig zu integrieren. Eine Integrationspolitik, die dies leisten will, braucht Verbindlichkeit und auch den Mut, strukturelle Veränderungen herbeizuführen. Die Gründung eines Zentrums für interkulturelle Bildung, Begegnung und zivilgesellschaftliches Engagement knüpft an diese Zielsetzung an mittels einer örtlichen Bündelung von Ressourcen sowie einer Stärkung der Wirksamkeit von Maßnahmen, die im Bereich der zielgruppengenauen Bildung, kulturellen Vermittlung und Information relevant sind. Ebenfalls ist die damit verbundene Anmietung einer entsprechenden Liegenschaft die Antwort auf verschiedene Raumbedarfe wesentlicher Akteure im Bereich von Integration und Bildung, sprich in meinem Dezernatsbereich verschiedene Ämter, Betriebe und Vereine. Im Rahmen meiner Jahrespressekonferenz am 17. Juli 2017 habe ich bereits öffentlich über das grundsätzliche Vorhaben informiert. Mit der Entscheidung, ein solches offenes Bürgerzentrum für alle Menschen zu gründen, bekennt sich der Magistrat zur Einwanderungsgesellschaft in der Stadt Frankfurt am Main und zeigt seine Bereitschaft, in die dafür notwendige soziale Infrastruktur zu investieren.

(Beifall) Damit knüpft der Magistrat an die Gründung des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten vor 28 Jahren und die Formulierung des Integrations- und Diversitätskonzepts an. Der Magistrat hat darum am 18. August 2017 abschließend über das Nutzungskonzept, die Kosten und die Größe der Liegenschaft entschieden. Das Dezernat XI - Integration und Bildung wurde beauftragt, den Mietvertrag umzusetzen und in diesem Zusammenhang eine Ausstiegsklausel zu verhandeln. Die Stadtverordneten wurden anschließend zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dies war die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21. August 2017, über die Beschlussfassung des Magistrats und die kurz bevorstehende Unterzeichnung des Mietvertrags informiert. Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung ist bisher nicht erforderlich und gemäß HGO auch nicht vorgesehen. Der Magistrat beabsichtigt jedoch, sowohl bei Anmietungen als auch bei An- und Verkäufen von Liegenschaften neue Regelungen mit der Stadtverordnetenversammlung zu treffen. Dabei soll die Größenordnung der finanziellen Auswirkung auf die Stadt stärker berücksichtigt werden, statt wie bisher allein auf die Art des Rechtsgeschäftes abzustellen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Ochs. Bitte! Stadtverordneter Bernhard E. Ochs, FRANKFURTER: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, kein Mensch auf dieser Seite des Saales ist gegen die Integration von Migranten. Das ist eine gute Sache. Sie haben ausgeführt, dass die HGO unter anderem die Einbindung der Stadtverordnetenversammlung nicht vorsieht. Aber wäre ein bisschen mehr Transparenz nicht irgendwie angenehm? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend)

Herr Ochs, natürlich. Ich bin auch überhaupt nicht dagegen. Im Gegenteil, Sie kennen mich schon ein bisschen länger und wissen, dass ich in früheren Jahren immer wieder auch von meiner Seite aus darauf gedrungen habe, mehr Transparenz für die Stadtverordneten zu schaffen. Momentan ist es so, dass für Mietverträge eine solche Befassung in der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Ich habe aber gesagt und das hat die Koalition auch beschlossen, dass wir dies künftig im Zusammenhang mit der Einrichtung des neuen Amtes für Bau und Immobilien neu regeln wollen und dass wir sozusagen in einer Art Selbstverpflichtung künftig auch die Stadtverordneten mit Mietverträgen von besonderer Bedeutung befassen und insofern das Ganze auf neue Füße stellen wollen. Ich bin da auf Ihrer Seite. Wir haben uns das fest vorgenommen und werden das auch machen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn von Wangenheim von der FDP-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim, FDP: (Zusatzfrage) Frau Dezernentin, erlauben Sie mir folgende Frage: Glauben Sie, dass Sie als Bildungsdezernentin oder der Oberbürgermeister über genügend Kompetenz in der Beurteilung eines solch weitreichenden Vertrages verfügen oder liegt dies dafür notwendige Fachwissen nicht doch eher im Liegenschaftsamt? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Es kommt darauf an, was Sie unter Fachwissen verstehen. Es zielt so ein bisschen auf die Frage ab, ob das Liegenschaftsamt nicht ausreichend einbezogen und beteiligt war. Ich kann dazu sagen, dieser Vertrag, den wir abgeschlossen haben, basierte auf einem Vertrag, den ein Jahr zuvor das Liegenschaftsamt mit demselben Vermieter für dieselbe Liegenschaft ausgehandelt hat und für die Räume, in die dann das Jugend- und Sozialamt eingezogen ist. Das heißt, dieser Mietvertrag ist damals vom Liegenschaftsamt ausgehandelt worden, vom Magistrat beschlossen worden, er ist unterzeichnet worden und war gültig, und somit konnte ich davon ausgehen, dass das im Prinzip etwas ist, was von der fachlichen Kompetenz her schon als Grundlage dienen konnte. Die weiteren Verhandlungen, die wir dann geführt haben, gingen vor allen Dingen darum, die Erfordernisse, die wir jetzt aus dem Bereich Integration und Bildung mit einbringen wollten, dort noch mit hereinzuverhandeln. Also es ist kein grundsätzlich anderer Vertrag, sondern er basiert auf einem bestehenden Vertrag des Liegenschaftsamtes. Darüber hinaus ist das Liegenschaftsamt im Vorfeld der Beschlussfassung des Magistrats beteiligt worden, genauso wie alle anderen Zentralämter auch, Kämmerei, Revisionsamt, Rechtsamt, Personal- und Organisationsamt, Schwerbehindertenbeauftragte und so weiter, die sind alle mit einbezogen worden. Das Liegenschaftsamt hat den Vertragsentwurf auch positiv beschieden. Insofern bin ich ein bisschen verwundert über diese Äußerung, es sei nicht beteiligt worden. Der Magistrat hat darüber hinaus am 18. August beschlossen, dass das Dezernat XI - also mein Dezernat - beauftragt wird, den Vertrag entsprechend umzusetzen und zu verhandeln. Ich kann hier von dieser Stelle aus sagen, dass ich mich die ganze Zeit in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Koalition und des Magistrats befunden habe. Das Liegenschaftsamt war natürlich und selbstverständlich beteiligt. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Müller von der LINKE.-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.: (Zusatzfrage) Frau Weber, teilen Sie die Einschätzung, dass es zumindest demokratisch geboten gewesen wäre, hier alle Beteiligten vorab zu informieren, und sehen Sie das als einen Fehler an, wie Sie hier agiert haben? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend)

Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass ich mich in Übereinstimmung dessen befunden habe, was die Koalition beschlossen hat. Wir haben in einer Koalitionsrunde am 13. Juni dieses Thema erörtert und das beschlossen, was ich eben sagte, nämlich zukünftig das Verfahren neu zu regeln, und uns einvernehmlich darauf verständigt, in diesem Zusammenhang die Stadtverordneten aktuell nicht zu beteiligen, sondern es künftig neu zu regeln. Das heißt also, das ist insoweit auch nichts Außergewöhnliches, als es eine geübte Praxis ist. In den letzten 15 Jahren gab es also in der Regel keinen Mietvertrag, der den Stadtverordneten vorgelegt worden ist, weil es eben - wie gesagt - in der HGO nicht vorgesehen ist. Insofern kann ich nur noch einmal wiederholen, wir haben uns als Koalition darauf verständigt, das künftig anders zu machen und die Stadtverordneten mit einzubeziehen und dann zu unterscheiden, handelt es sich tatsächlich um Mietverträge oder Kaufverträge von besonderer Bedeutung, wo die Stadtverordneten eben mit entscheiden sollten und müssten oder nicht. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Romic-Stojanovic von der SPD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Milkica Romic-Stojanovic, SPD: (Zusatzfrage) Frau Weber, wann eröffnet denn das neue Zentrum für Integration und was passiert mit dem alten AmkA-Gebäude? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Der Umzug ist für den November 2018 und die Eröffnung für den Januar 2019 geplant. Ich kann Ihnen auch sagen, dass wir schon jetzt eine ganze Reihe von Anfragen von Vereinen und auch Stiftungen haben, die im Jahr 2019 Konferenzen und Tagungen durchführen wollen. Wir sind jetzt schon dabei, Gespräche über das Programm für das erste Halbjahr 2019 zu führen. Das einmal dazu. Ich bin auch sehr froh darüber, dass es offenbar in der Gesellschaft gut ankommt und auch Interesse besteht, dort etwas zu machen. Zu Ihrer zweiten Frage: Das ist auch ein Punkt, warum wir sagen, das bringt sehr viele Synergieeffekte. Das alte Gebäude in der Lange Straße, in dem das AmkA derzeit drin ist, wird dann zumindest in Teilen von der Kita Frankfurt genutzt werden können. Die Kita Frankfurt hat dort schon ein Kinderzentrum und sie möchte das erweitern und zusätzliche Betreuungsplätze schaffen. Das ist auch dringend notwendig an diesem Standort. Wir brauchen neue zusätzliche Betreuungsplätze bei der Kita Frankfurt. Insofern ist auch das natürlich ein gutes Ergebnis, dass dieses Gebäude dann frei wird.

(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die fünfte Zusatzfrage kommt von Herrn Dr. Rahn von der AfD-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, AfD: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie bezüglich Vermietung und Veräußerung von Liegenschaften eine Neuregelung zwischen Magistrat und den Stadtverordneten. Jetzt ist aus meiner Kenntnis die Veräußerung von Grundstücken in der HGO abschließend geregelt, das heißt, jedes Grundstücksgeschäft ist zustimmungspflichtig. Was wollen Sie da konkret ändern? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend)

Das besprechen wir noch einmal im Einzelnen. Da möchte ich auch den Beratungen nicht vorgreifen. Sie haben natürlich Recht, dass die Veräußerungen grundsätzlich und abschließend geregelt sind. Aber das heißt nicht, dass der Magistrat sich nicht selbst verpflichten kann, beispielsweise auch für Mietverträge künftig ab einer gewissen Bagatellgrenze die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen.

(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die sechste Zusatzfrage kommt von Herrn Podstatny von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Roger Podstatny, SPD: (Zusatzfrage) Liebe Stadträtin Weber, nachdem wir jetzt viel über Formalitäten gesprochen haben, habe ich eine Frage, die uns Sozialdemokraten immer wichtig ist. Was sind die Inhalte? (Beifall, Heiterkeit) Was sehen Sie für Vorteile und wie die zukünftige Entwicklung Ihres Amtes an der Stelle oder des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten? Was für Vorteile bietet dieser Mietvertrag? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Dass die Sozialdemokraten an Inhalten interessiert sind, kann ich nur bestätigen. Das ist in der Tat so. Insofern danke ich Ihnen auch für diese Frage. Mit der Anmietung von Teilflächen der Liegenschaft entsteht ein Haus der Kommunikation und Integration für alle Einwohnerinnen und Einwohner in zentraler Lage in Frankfurt. Ich erinnere nur einmal daran, die Liegenschaft befindet sich in der Nähe der Galluswarte, also wirklich in zentraler Lage. An diesem Ort wollen wir verschiedene Probleme der unterschiedlichen Ämter und Betriebe in meinem Dezernatsbereich lösen. Ich hatte schon gesagt, Raum- und Sanierungsbedarf gibt es sowohl beim Amt für multikulturelle Angelegenheiten als auch bei der GJB, die aus ihren Räumen ausziehen muss. Insofern können wir hier natürlich einiges gemeinsam lösen. Auch das Thema Lange Straße, Kita Frankfurt, hatte ich eben schon angesprochen. Wir können auch hier Räume für weitere Betreuungsplätze generieren. Außerdem werden durch die räumliche Nähe der verschiedenen Einrichtungen - neben der Volkshochschule werden auch andere stadtnahe Vereine und Stiftungen dabei sein - die Wirksamkeit der Maßnahmen erhöht, ein Kompetenz-Transfer ermöglicht und Kooperationen damit erleichtert. Hierzu gehören nicht nur Angebote im Bereich der Sprachförderung und der Integrationskurse - es ist auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass wir hier etwas tun wollen -, sondern auch die Maßnahmen zur Begegnung von Menschen und der interkulturelle Austausch. Ebenfalls im Koalitionsvertrag niedergelegt sind zum Beispiel die kulturelle Bildung, die Wertevermittlung und der interkulturelle Austausch, auch in den Stadtteilen. Die Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e. V. wird in den neuen Räumen und in dieser Konstellation Angebote für die Themen Flüchtlinge und junge Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die sie zunehmend beschäftigen, in einem erweiterten Spektrum machen und die neuen Kooperationen umsetzen können. Auch die Arbeit der KAV, die dort mit einziehen möchte, und weiterer Einheiten findet in diesem Kontext neue Impulse. Das heißt, wir können tatsächlich die Menschen, die dort hinkommen, vielfältig beraten, an Seminaren und Veranstaltungen teilnehmen lassen und ihnen die Möglichkeit geben, sich auszutauschen. Die Lösung mit diesem neuen Dienstgebäude für das Amt für multikulturelle Angelegenheiten stellt eine direkte Umsetzung des Koalitionsvertrages und dessen Zielen dar, das AmkA in seiner Brückenfunktion zu stärken und es zu einer Anlaufstelle für alle Fragen der Integration und Teilhabe weiterzuentwickeln. Das AmkA wird dementsprechend in der neuen Liegenschaft eine thematische Kooperation mit allen anderen dort ansässigen Akteuren zu den Themenschwerpunkten Spracherwerb und Sprachförderung, interkulturelle Beratung, interkulturelle Öffnung und Integration aufbauen. Die Liegenschaft ermöglicht nicht nur neue Raum- und Kooperationsmöglichkeiten für das AmkA, um das Integrationsangebot der Stadt Frankfurt abzustimmen und den gestiegenen Bedarfen gerecht zu werden, ebenfalls werden durch das AmkA und die VHS administrierte Räume für Migrantenkulturvereine sowie Veranstaltungs- und Schulungsräume zur Verfügung gestellt. Sie wissen wahrscheinlich aus eigener Erfahrung, dass es sehr viele Migrantenkulturvereine gibt, die eigentlich schon seit vielen Jahren Räumlichkeiten sowie Möglichkeiten suchen, ihre Veranstaltungen und ihre Kurse an einem Ort durchführen zu können. Die neue Liegenschaft eröffnet die Möglichkeit - ebenfalls zur Realisierung eines Koalitionsziels -, die Diskussion mit allen Gruppen und Communitys aufzunehmen und in öffentlichen Themenkonferenzen die Grundlage unseres Zusammenlebens neu zu definieren. Diese Arbeit unterstützt ferner die Umsetzung der Koalitionsziele, nämlich ausländische Kulturvereine sowie andere Gruppen, zum Beispiel auch LSBTIQ-Communitys, zu stärken. Ich hatte es bereits gesagt, das Interesse ist groß. Wir haben schon erste Anmeldungen für 2019. In diesem für sie neuen Kontext an Räumen, Inhalten und Zielgruppen wird dort auch die Volkshochschule in Kooperation mit dem AmkA neue Angebote entwickeln und anbieten. Das geht sogar so weit, dass sie zunächst erst einmal dort einziehen und gucken will, was die Teilnehmer, die dorthin kommen und sich dort beraten lassen, für Wünsche haben. Sie wird dann systematisch Umfragen machen und die Besucher befragen, was sie noch brauchen beziehungsweise ihnen noch fehlt und von der Volkshochschule angeboten werden sollte. Das heißt, es wird nicht das übliche VHS-Angebot dort einziehen, sondern es werden ganz neue Angebote entstehen, die auf diese Zielgruppe zugeschnitten werden. Im Fokus der Bildungsarbeit der Kooperationspartner stehen Angebote, die die gesellschaftlichen Herausforderungen des sozialen Zusammenhalts stärken. Die Zusammenlegung von Lehrräumen der VHS mit dem AmkA an einem neuen Standort, in dem auch andere Bildungs- und Sozialpartner agieren, bedeutet kurze Wege für die zivilgesellschaftlichen Akteure und das Ineinandergreifen von Strukturen und Angeboten für die Teilnehmenden. Im Ankommensprozess werden die ersten Sprachkenntnisse erworben. Hier geht es um Angebote aus den Bereichen allgemeine und kulturelle Bildung, Gesundheit, Beruf und Fremdsprachen. Der Mehrwert einer Kooperation dieses Umfangs besteht in einem veränderten Fokus der Aktivitäten. Dieser richtet sich auf die Bildung - sowohl kulturell als auch politisch und fachlich - für eine heterogene Gesellschaft an diesem Ort und in dieser organisatorischen Nachbarschaft. Ebenfalls mögliche Entwicklungen neuer Bildungsangebote der Volkshochschule entsprechen dem Ziel im Koalitionsvertrag, die Volkshochschule kontinuierlich weiterzuentwickeln und sie auch in ihrer Flüchtlingsarbeit zu unterstützen. Im Übrigen gibt es Synergien mit weiteren dort ansässigen Einrichtungen, nämlich der Beratungsstelle des Jugend- und Sozialamtes, deren Abteilung Flüchtlinge und Auswärtige dort bereits jetzt schon als Anlaufstelle für Flüchtlinge und neu Zugewanderte residiert. Das hatte ich bereits erwähnt. Eine weitere Teilfläche des Gebäudes wird bereits jetzt durch die Interdisziplinäre Frühförderstelle des vae e. V. genutzt und auch zu dieser Arbeit entstehen neue ämterübergreifende Möglichkeiten der Zielgruppenansprache. Das sind die frühen Hilfen, die es dort gibt. Wir werden dann in der Lage sein, den Menschen von der Geburt an beziehungsweise ab deren Ankommen hier in Frankfurt bis zum Übergang in den Arbeitsmarkt oder die Ausbildung ein ineinandergreifendes Angebot der Förderung, Beratung und Bildung bieten zu können. Ich glaube, das ist die Anstrengung wert, die wir uns gemacht haben und der wir uns natürlich auch noch stellen müssen, damit das alles entsprechend in 2019 an den Start gehen kann.

(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Mund von der BFF-Fraktion. Danach folgt als letzte mögliche Zusatzfrage bei vier gestellten Fragen die von Herrn zu Löwenstein. Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass aufgrund der bisherigen Redezeit des Magistrats die Fragestunde um einige Minuten verlängert werden wird. Herr Mund hat nun das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Mathias Mund, BFF: (Zusatzfrage) Auch auf dieser Seite des Plenarsaals ist ganz sicher niemand gegen die Integration von Migranten. Im Gegenteil, wir fordern sie konsequent ein. (Beifall, Zurufe) Frau Stadträtin Weber, wenn Sie sagen, dass das Prozedere bezüglich der Anmietung städtischer Liegenschaften in Zukunft geändert wird, dann ist das schon einmal sehr konziliant von Ihnen.

Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Bitte eine Frage! Stadtverordneter Mathias Mund, BFF: (fortfahrend) Ist es aber nicht in gewisser Weise ein Eingeständnis, dass der Prozess zur Anmietung des Integrationszentrums nicht ganz so optimal gelaufen ist, wie Sie uns das hier zu vermitteln versuchen? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend)

Ich beantworte die Frage mit Nein.

(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Die letzte Zusatzfrage kommt von Herrn zu Löwenstein. Bitte! Stadtverordneter Michael zu Löwenstein, CDU: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, Sie haben vorhin gesagt, dass das Liegenschaftsamt im Vorfeld beteiligt worden ist. Ist denn die Information, die ich bekommen habe, richtig, dass das Liegenschaftsamt den endgültigen Vertrag, dessen Umfang sich um ein Drittel vergrößert hat zu dem, den es vorher gesehen hatte, vor allem auch erstmals mit der angeblichen Ausstiegsklausel, die Sie noch nachverhandelt haben, tatsächlich erst bekommen hat, als Sie schon öffentlich zu einer Pressekonferenz eingeladen hatten, um diesen Vertrag zu unterschreiben, und es daher ungefähr 24 Stunden vor dieser Pressekonferenz praktisch keine Möglichkeit mehr hatte, ihn zu prüfen, geschweige denn noch Bedenken zum Ausdruck zu bringen? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend)

Also, das sind gleich mehrere Fragen auf einmal. Ich gebe zu, dass mit der Einladung zu der Pressekonferenz - es war keine Pressekonferenz, sondern eine Vertragsunterzeichnung - zeitlich nicht so optimal verfahren wurde. Aber es war schon länger bekannt, dass dieser Vertrag unterschrieben werden sollte. Wie Sie wissen, haben wir eigentlich im Juni unterschreiben wollen. Wir hatten schon einen unterschriftsreifen Vertrag vorliegen. Das hat sich dann auf den 25. August verzögert, weil der Magistrat eben erst am 18. August entscheiden konnte. Dann mussten in der Woche vom 18. bis zum 25. August Nachverhandlungen zum Thema Ausstiegsklausel geführt werden. Der Vertrag und die Baubeschreibung mussten finalisiert werden. Wir standen ein wenig unter Zeitdruck. Das gebe ich an dieser Stelle zu. Insofern ist das mit der Einladung vielleicht nicht ganz so glücklich gewesen. Sie haben weiterhin darauf abgezielt, dass es deutliche Änderungen im Vertragswerk gegeben hätte im Vergleich zu der ersten Version, die das Liegenschaftsamt für gut befunden hatte. In der ersten Version war im Übrigen auch die Ausstiegsklausel noch nicht enthalten und er wurde trotzdem für gut befunden. Diese Änderungen bezogen sich in erster Linie auf die folgenden Punkte: Zum einen sind die Änderungswünsche eingearbeitet worden, die vor allen Dingen das Rechtsamt hatte. Zum anderen mussten noch weitere Regelungen zu dem Thema Integrationskurse und begleitende Kinderbetreuung aufgenommen werden, weil wir erst im Laufe der Zeit gesagt haben, dass es Sinn macht, wenn wir gewisse Räumlichkeiten dort für Integrationskurse und auch für eine entsprechende Kinderbetreuung reservieren. Dann musste noch geregelt werden, dass es sich diesbezüglich um keine erlaubnispflichtige Kita handelt, sondern nur um eine private Kinderbetreuung für die Teilnehmer der Integrationskurse. Es musste geregelt werden, dass für diese Nutzung der Vermietung eine Nutzungsänderung beantragt wird, wer die Umbaumaßnahmen übernimmt beziehungsweise was dann im Einzelnen noch zu machen ist. Das heißt, es gab noch einmal fachlich und inhaltlich eine Ergänzung, die aber am Grundsatz dieses Vertrages nichts geändert hat. Natürlich ist die Ausstiegsklausel noch dazugekommen, aber die liegt Ihnen vor.

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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