Am 20. Mai war Weltbienentag. Die Welt der Bienen in Frankfurt ist eigentlich positiv und ruhig, gegebenenfalls zu ruhig
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, welche Maßnahmen er zum Schutz und zur Förderung von Bienen in Frankfurt unternimmt. Es wird angeregt, Bienen-Patenschaften zu übernehmen und auf die Wichtigkeit der Wildbienen hinzuweisen. Ziel ist es, den Lebensraum für Bienen zu verbessern und deren Bestände zu schützen.
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Am 20. Mai war Weltbienentag. Die Welt der Bienen in Frankfurt ist eigentlich positiv und ruhig, gegebenenfalls zu ruhig, wobei es doch so viele Themen für die Bienen auch in unserer Stadt noch zu verbessern gilt. Zum Beispiel können ganz einfach Bienen-Patenschaften übernommen werden.
Ich frage den Magistrat, was er für Bienen unternimmt beziehungsweise warum er sich so lautlos und wenig für Bienen einsetzt.
Antwort des Magistrats
Wildbienen und Bienen sind Teil der Frankfurter Fauna und kommen im gesamten Stadtgebiet vor. Bereits im privaten Bereich und in den Außenanlagen zum Beispiel von Firmengeländen kann durch eine Förderung naturnaher Gartengestaltung viel für den Schutz und die Erhaltung von Wildbienen bewirkt werden. Im aktuellen Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt, ABSK, wird hierfür auch die gezielte Pflanzung mit bestimmten Arten wie Obstbäumen oder "Naturwiesen" als Möglichkeit benannt. Auch das Aufstellen von Nisthilfen - "Insektenhotels", Hummelkästen, Igelhäusern, Vogelnistkästen, Fledermausquartieren und so weiter - an geeigneten Stellen stellt eine sinnvolle Maßnahme im privaten Bereich dar. Eine öffentliche Förderung der Imkerei im Siedlungsbereich sollte aus naturschutzfachlicher Sicht jedoch nicht erfolgen, da Honigbienen als Nahrungskonkurrenten von Wildbienen auftreten. Für die Organisation und Betreuung von Patenschaften für wildlebende Bienen und Insekten fehlen dem Magistrat sowohl Zuständigkeiten als auch Kapazitäten.
In städtischer Verantwortung hat das Grünflächenamt in den letzten zehn Jahren den Bestand an Wildwiesen von rund 300 Hektar auf rund 410 Hektar gesteigert. Somit wurde der Lebensraum für Bienen, Wildbienen und andere Insekten deutlich erhöht. Weitere Wildwiesen sind in Planung. Dies wurde in der Vergangenheit bei vielen Gelegenheiten in der Stadtgesellschaft kommuniziert. Im Umgang mit den geschützten Wildbienen wurde vom Umweltamt beziehungsweise von der Unteren Naturschutzbehörde vor Kurzem einen Flyer entwickelt und veröffentlicht, der Bürgerinnen und Bürgern wertvolle Hinweise zum Schutz und Erhalt von Wildbienen und anderen Hautflüglerarten gibt.
Im Rahmen des Projektes "Städte wagen Wildnis - Vielfalt erleben" hat das Umweltamt des Weiteren in enger Kooperation mit Senckenberg sowohl im Nordpark Bonames wie auch am Fuße des Monte Scherbelino mehrere Maßnahmen der Optimierung des Lebensraums für Wildbienen umgesetzt. Diese wirken gemäß des Artenmonitorings durch Senckenberg nachweislich positiv auf die Entwicklung des Artenbestandes der Wildbienen an beiden Standorten. Diese "Wildnis-Elemente" - Offenbodenbereiche, Erd-Sand-Hügel, blütenreiche Pflanzengesellschaften und andere - werden regelmäßig gepflegt, um deren Bedeutung für die Wildbienen zu bewahren. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen wird das Umweltamt, wo möglich, auf weiteren Arealen der Stadt entsprechende Maßnahmen vornehmen.
Für öffentliche Grünflächen, wie beispielsweise die Fritz-von-Unruh-Anlage und die Marie-von Bittorf-Anlage, werden im ABSK zudem konkrete Maßnahmen für den Schutz von Wildbienen, zum Beispiel die Erhaltung und Entwicklung von offenen Sandflächen, lückigen Sandrasen und anderen tatsächlichen und potenziellen Niststandorten von Wildbienen, vorgeschlagen. Da eine Umsiedlung von Wildbienen, die zu den streng geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz zählen, nicht möglich ist, sind Bestände vor Ort zu erhalten und zu schützen. Dies gilt auch für neue Bebauungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Juni 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.