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Der Bericht des Magistrats B 629/20 verweist auf die Geschäftsordnung des Städtebaubeirats, die eine Verpflichtung zu sc

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Jahresberichte des Städtebaubeirats für die Jahre 2020 und 2021 zu erhalten und deren Vorstellung im Planungsausschuss zu klären. Dies soll die Transparenz der Arbeit des Städtebaubeirats erhöhen und die Öffentlichkeit besser informieren.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Der Bericht des Magistrats B 629/20 verweist auf die Geschäftsordnung des Städtebaubeirats, die eine Verpflichtung zu schriftlichen Tätigkeitsberichten des Städtebaubeirats und deren Vorstellung im Planungsausschuss enthält. Ohnehin erscheint seine Beratung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung wenig transparent. Die Mitgliederdaten im Internet sind von 2018; im Auftritt der Stadt ist der Städtebaubeirat Frankfurt zumindest schwer zu entdecken.

Ich frage den Magistrat:

Wo finden wir die Jahresberichte für 2020 und 2021, und wann erfolgt deren Vorstellung im Rahmen des Planungsausschusses?

Antwort des Magistrats

Gemäß Geschäftsordnung des Städtebaubeirats der Stadt Frankfurt am Main sind der Adressat der Beratungsergebnisse das Dezernat III sowie, je nach Thema, auch weitere an der baulichen Entwicklung der Stadt beteiligte Dezernate und Ämter. Der Städtebaubeirat soll darüber hinaus auch aktiv in die Kommunalpolitik und in die Öffentlichkeit hineinwirken. Daher ist der Städtebaubeirat verpflichtet, einmal jährlich seine Arbeit in Form eines Jahresberichtes in einer Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vorzustellen.

Dieser Bericht kann mündlich erfolgen. Pandemiebedingt ist in den zurückliegenden zwei Jahren auf einen ausführlichen Bericht des Städtebaubeirats im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau verzichtet worden. Ein Bericht über die Arbeitsinhalte, Arbeitsergebnisse und Empfehlungen des Gremiums seit seiner letzten Berichterstattung soll alsbald in Abstimmung mit der Ausschussvorsitzenden nachgeholt werden. Die Berichte werden somit in öffentlicher Sitzung bekannt gemacht. Eine fortlaufende Berichterstattung des Städtebaubeirats über einen eigenständigen Internetauftritt erfolgt nicht. Der Beirat berichtet stattdessen öffentlich fortlaufend und transparent über Pressemeldungen zu seinen Beratungsergebnissen und Empfehlungen, die in der Regel umfassend in der lokalen Berichterstattung Widerhall finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Juni 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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