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In den Wintermonaten 2021/2022 mussten während der Coronapandemie in einer Reihe von Kinderbetreuungseinrichtungen die B

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Einschränkungen der Betreuungszeiten in Frankfurter Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund von Personalmangel während der Coronapandemie. Es wird erwartet, dass der Magistrat Informationen über den aktuellen Stand und die betroffenen Träger bereitstellt.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

In den Wintermonaten 2021/2022 mussten während der Coronapandemie in einer Reihe von Kinderbetreuungseinrichtungen die Betreuungsstunden eingeschränkt werden. Inzwischen werden nach einer Übergangsphase in den Kinderbetreuungseinrichtungen wieder offene Konzepte umgesetzt.

Ich frage den Magistrat:

In welchem Umfang werden aktuell nach wie vor in den Frankfurter Kinderbetreuungseinrichtungen von welchen Trägern aufgrund von Personalmangel die Betreuungszeiten eingeschränkt?

Antwort des Magistrats

Die üblichen Betreuungszeiten einer Kindertageseinrichtung werden eingehalten, sofern nicht akuter Personalmangel das Kindeswohl gefährdet. Eine entsprechende Entscheidung liegt in der Verantwortung des Trägers. Es liegen keine gesammelten detaillierten Daten hierzu vor.

Falls aktuell Betreuungszeiten eingeschränkt werden, werden die Träger durch das zuständige Fachamt intensiv beraten und begleitet. Darüber hinaus gibt es hierzu einen Austausch im Rahmen des regelmäßig stattfinden Trägertreffens zwischen dem zuständigen Fachdezernat, dem Stadtschulamt und den Trägern.

Es bleibt im Kern die Aufgabe des Magistrats, die Personalgewinnung für pädagogische Kräfte voranzutreiben, was mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle auf den Weg gebracht worden ist, um das Problem grundsätzlich zu lösen und für alle Beteiligten Planungssicherheit zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Juni 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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