E-Scooter sind Teil des städtischen Mobilitätsangebotes. Leider führen aber die Nutzung und auch vor allem das Abstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Anzahl der E-Scooter im Innenstadtbereich zu regulieren und spezielle Parkplätze für E-Scooter auszuweisen, um die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für sehbehinderte Personen, zu erhöhen. Ziel ist es, die chaotische Situation durch eine Softwarelösung zu verbessern und die Einhaltung der Flottengröße zu kontrollieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
E-Scooter sind Teil des städtischen Mobilitätsangebotes. Leider führen aber die Nutzung und auch vor allem das Abstellen zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern mit Sehbehinderung. Seit 04.04.2022 existiert eine Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter. Die Sondernutzungserlaubnis ist vorerst als Pilotprojekt für sechs Monate angelegt und wird evaluiert. Eine Begrenzung auf 1.000 E-Scooter pro Anbieter im Innenstadtbereich und ausgewiesene E-Scooter-Parkplätze sollen die chaotische Situation verbessern. Ich frage den Magistrat: Wie wird eine Begrenzung der Anzahl der E-Scooter im Innenstadtbereich überprüft, und wie viele E-Scooter-Parkplätze soll es bis zu den Sommerferien und bis zum Endes des Pilotprojektes geben?
Antwort des Magistrats
Mit der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wurden erstmalig Voraussetzungen geschaffen, um das Abstellen von E-Scootern zu regulieren. Hierbei wurden bereits viele Flächen von E-Scootern freigehalten. Hierzu gehören, zum Beispiel Fußgängerzonen, Grünanlagen, Brücken, Spielplätze und Friedhöfe.
Darauf aufbauend hat der Magistrat eine Software zum Handling der E-Scooter-Thematik beschafft. Diese ist seit dem
- Juni 2022 im Einsatz. Mittels dieser - kartengestützten - Software können seitens der Stadt Frankfurt am Main Bereiche definiert werden, außerhalb derer im Umkreis von 100 Metern das Beenden einer E-Scooter-Fahrt nicht möglich ist. Die Anbieterfirmen werden dann gleichzeitig über diese Bereiche informiert und müssen innerhalb von einer Woche diese Bereiche in ihre eigene Betreiber-Software übernehmen. Das heißt, dort, wo E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen sind, darf im Umkreis von 100 Metern die Fahrt nicht mehr beendet werden. Der Magistrat hat mit dieser Software ebenfalls die Möglichkeit zu kontrollieren, wie viele E-Scooter von welchem Anbieter sich wo im Stadtgebiet aufhalten. Darüber ist dann auch die Einhaltung der Flottengröße von 1.000 E-Scootern pro Anbietern in der Zone I - Fläche innerhalb des Alleenrings und des südlichen Mainufers - kontrollierbar. Es ist Auflage der Sondernutzungserlaubnis, dass sich die E-Scooter-Anbieterfirmen bereit erklären mit der Software-Firma entsprechende vertragliche Regelungen einzugehen. Der Magistrat hat mit den E-Scooter-Anbieterfirmen vereinbart, dass zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel, dort wo ein sehr starkes Fußgängeraufkommen zu verzeichnen ist, E-Scooter-Parkplätze auszuweisen, für die dann die oben genannte Regelung gilt. Begonnen wird mit den Zeil-Nebenstraßen. Für diese Straßen wird der Magistrat bis Ende Juni ein Konzept erarbeiten, dass dann sukzessive umgesetzt werden kann. Des Weiteren wird der Magistrat bis Ende Juni ein Leistungsverzeichnis erarbeiten, um ein Ingenieurbüro zu beauftragen, in den übrigen Straßen der Innenstadt und des Bahnhofsviertels entsprechende Flächen für E-Scooter-Parkplätze zu identifizieren. Dabei werden auch die zentralen S- und U-Bahn-Stationen besonders berücksichtigt. In einer dritten Stufe soll dann das Konzept dahingehend erweitert werden, ob und wenn ja, in welchen weiteren Bereichen des Stadtgebietes weitere E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden sollen. Eine genaue Zahl der geplanten E-Scooter-Parkplätze kann zurzeit noch nicht genannt werden. Dafür sind die (Umsetzungs-) Planungen abzuwarten. Die E-Scooter-Parkplätze müssen so dimensioniert sein, dass je Anbieterfirma mindestens drei E-Scooter abgestellt werden können. Da fünf Anbieterfirmen eine Sondernutzungserlaubnis beantragt und erhalten haben, müssen E-Scooter-Parkplätze also so dimensioniert sein, dass mindestens 15 E-Scooter dort abgestellt werden können. Aufgrund der Maße der E-Scooter bedeutet das, dass die E-Scooter-Parkplätze in Längsaufstellung mindestens 15 Meter benötigen. Solche Flächen müssen zunächst identifiziert werden. Bei der Standortauswahl muss berücksichtigt werden, dass weiterhin auch Flächen für Behinderten-Parkplätze, Fahrradabstellmöglichkeiten, und Bereiche für den Lieferverkehr möglich sein müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Juni 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.