Das Hessische E-Government-Gesetz in Verbindung mit dem Onlinezugangsgesetz, OZG, verpflichtet die Kommunen dazu, ihre L
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main wird nicht alle kommunalen Leistungen zum Jahreswechsel 2022 online anbieten können, da es zahlreiche technische, rechtliche und wirtschaftliche Hürden gibt. Die Stadt hat bereits mit der Digitalisierung begonnen, sieht jedoch die Notwendigkeit, standardisierte Lösungen zu entwickeln, die auch für Großstädte geeignet sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Das Hessische E-Government-Gesetz in Verbindung mit dem Onlinezugangsgesetz, OZG, verpflichtet die Kommunen dazu, ihre Leistungen ab dem Jahreswechsel 2022 auch online anzubieten.
Ich frage den Magistrat:
Werden zu diesem Zeitpunkt sämtliche Leistungen der Stadt Frankfurt am Main online verfügbar sein?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Eileen O´Sullivan:
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Hauenschild,
lieber Johannes!
Nein. Es ist zutreffend, dass anfangs davon ausgegangen wurde, dass alle kommunalen Leistungen betroffen sind. Angekündigt war, diese über die Bundesländer auf die Kommunen hinab zu verteilen, sodass jede Kommune nur wenige Online-Antragsverfahren für Leistungen hätte umsetzen müssen und alle anderen Kommunen die jeweiligen Lösungen hätten nachnutzen können.
In der Praxis stellte sich heraus, dass es mindestens zehn verschiedene Entwicklungsumgebungen auf Bundesländerebene gibt und eine Nachnutzung, entsprechend den nicht kompatiblen Online-Antragsverfahren, nicht möglich ist. Leistungen, die gleichwohl bundeseinheitlich genutzt werden können, nennt man inzwischen EfA-Leistungen (Einer für Alle). Mit der Schaffung des Onlinezugangsgesetz-Umsetzungskataloges wurden die Leistungen auf konkrete 575 Leistungsbündel festgelegt, von denen 460 die Kommunen betreffen.
Im weiteren Verlauf wurde festgestellt, dass es Unmöglichkeiten gibt, die eine digitale Umsetzung ausschließen: faktische Unmöglichkeiten, weil zum Beispiel Impfungen oder medizinische Untersuchungen nicht online möglich sind; rechtliche Unmöglichkeiten, weil zum Beispiel persönliches Erscheinen notwendig ist oder eine persönliche Aushändigung erfolgen muss; wirtschaftliche Unmöglichkeiten, weil zum Beispiel eine nur geringe Fallzahl vorliegt und die für die Digitalisierung anfallenden Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Diese Unmöglichkeiten führen zu einer Streichung oder Depriorisierung im Umsetzungskatalog.
Die Stadt Frankfurt hat vor Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen mit der vollständigen Digitalisierung von Geschäftsprozessen begonnen und erfolgreich Online-Antragsverfahren einschließlich E-Payment und Print-at-Home umgesetzt. Demgegenüber fordert das Onlinezugangsgesetz nur den Antragsteil, was aus hiesiger Sicht nicht sinnvoll ist, weil die Illusion von Digitalisierung erzeugt wird, gegebenenfalls aber der Onlineantrag ausgedruckt und manuell bearbeitet wird.
Die Onlinezugangsgesetz-Umsetzung wird durch Bund und Land gesteuert. In Hessen hat das Land eine Onlinezugangsgesetz-Koordinierungsstelle eingerichtet, der neben Vertreterinnen und Vertretern des Hessischen Ministeriums für Digitale Strategie und Entwicklung und des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport auch vier Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände angehören. Die Koordinierungsstelle berichtet von einem Lenkungskreis, von dort wird die Umsetzung koordiniert und geregelt, das heißt, es werden Prioritäten festgesetzt und Umsetzungsaufträge an die ekom21 erteilt, die daraufhin hessische Digitalisierungsfabriken einberuft. In diesen arbeiten kommunale Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Entwicklerinnen und Entwickler an der Umsetzung von Online-Antragsverfahren.
Inzwischen stehen rund 140 standardisierte Online-Antragsverfahren zur Nachnutzung bereit. Allerdings können die hessischen Großstädte diese weit überwiegend nicht ohne Anpassungen betreiben, weil sie den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellen, zuweilen rechtliche Mängel aufweisen, logistische Komponenten und vor allem Schnittstellen vermissen lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat diese Kritik über den Hessischen Städtetag an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport transportiert, ohne von dort Antwort erhalten zu haben.
Gemäß Übersicht des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport vom 28.02.2022 ergeben sich für Hessen folgende Zahlen: 1.282 Leistungen sind insgesamt umzusetzen. 530 Leistungen davon wurden priorisiert. 431 Leistungen davon sind Landesleistungen. Es verbleiben 321 Leistungen, die unter das Programm "Onlinezugangsgesetz kommunal" des Landes fallen. Davon wiederum sind 137 Leistungen im Betrieb und noch vier in Planung oder Arbeit. Es verbleiben 180 Leistungen, die aktuell noch umzusetzen sind. 77 Leistungen werden von hessischen Dienstleistern bereitgestellt. 17 Leistungen davon werden als Ergänzung von Fachverfahren bereitgestellt. 80 Leistungen davon werden als sogenannte EfA-Leistungen von Dritten bezogen und sechs Leistungen davon werden als EfA-Leistungen vom Land Hessen bereitgestellt. Weitere Depriorisierungen sind zu erwarten, vor allem, nachdem monatelang keine Digitalisierungsfabriken mehr einberufen wurden.
Aus Sicht der Stadt Frankfurt am Main ist das Ergebnis sehr enttäuschend, weil es trotz des hohen Mitteleinsatzes und auch des Engagements der Stadtverwaltung in einigen Digitalisierungsfabriken nicht gelungen ist, standardisierte Lösungen zu erarbeiten, die auch für Großstädte passen. Nach aktuellem Kenntnisstand fordert das Land inzwischen, dass die in den Digitalisierungsfabriken erarbeiteten Online-Antragsverfahren in sogenannte "Reparaturfabriken" münden sollen, da der Rückkanal fehle. Hierfür bedarf es geeigneter Schnittstellen, deren Schaffung das Land anfangs ausdrücklich ausgeschlossen hatte. Die größeren hessischen Kommunen sind mit der schnellen Abfolge von richtungsweisenden Änderungen in der Onlinezugangsgesetz-Umsetzung nicht zufrieden. Eine Wiederholung der Digitalisierungsfabriken findet keine Akzeptanz.
Für die Stadtverwaltung war das Vorgehen alternativlos. Ein Loslösen vom Vorgehen des Landes hätte erhebliche Eigeninvestitionen erfordert und die Einbettung in übergeordnete Infrastrukturen wie Nutzungs- und Organisationskonten gefährdet. Das Vertrauen in die angekündigten Leistungen - teilweise war von der Umsetzung von drei Online-Antragsverfahren pro Tag die Rede - wurde allerdings von Bund und Land schwer enttäuscht. Es zeichnet sich ab, dass die EfA-Leistungen in diesem Jahr nicht mehr zur Verfügung stehen werden - und die technische Verfügbarkeit bedeutet noch nicht, dass sie damit erfolgreich eingeführt sind. Somit verbleiben rund 25 durch die Stadt Frankfurt selbst geschaffene neue Online-Antrags-verfahren und -Bestellformulare. Der Rest des Jahres wird genutzt, um die aus den hessischen Digitalisierungsfabriken stammenden Verfahren zu modifizieren und zum Einsatz zu bringen.
Zu beklagen ist, dass nun auch noch die rechtlichen Grundlagen auseinanderlaufen. Das Land beabsichtigt, in einem überarbeiteten Hessischen E-Government-Gesetz zu regeln, was eigentlich im Onlinezugangsgesetz steht. Der bereits vorliegende Entwurf stellt weiterhin darauf ab, alle Leistungen auch online anzubieten. Demgegenüber zeichnet sich ab, dass sich der Bund beim "Onlinezugangsgesetz 2.0" von quantitativen Festlegungen verabschieden wird und den Nutzen für Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund stellen wird.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Danke schön, Frau Stadträtin! Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Hauenschild von Volt. Bitte!
Stadtverordneter Johannes Hauenschild, Volt:
(Zusatzfrage)
Danke schön! Mich würde noch interessieren, seit wann die Problematiken bekannt sind und was dagegen unternommen wurde.
Stadträtin Eileen O´Sullivan:
(fortfahrend)
Mir persönlich sind die Problematiken nun seit Amtsantritt bekannt. Auch letztes Jahr in einem KGST-Forum, einem Forum für Verwaltungsmanagement in Bonn, sagte auch der ehemalige Chief Digital Officer der Stadt München, Thomas Bönig, der jetzt nach Stuttgart gewechselt ist, dass das Onlinezugangsgesetz auch in München so nicht klappt. Um vielleicht kurz die Zahl einzuschieben: Die Stadt München hat zehnmal so viele Mitarbeitende in der IT wie die Stadt Frankfurt. Das heißt, es ist kein frankfurtspezifisches Problem. Wir haben uns im Februar auch über den Deutschen Städtetag an das Bundesinnenministerium gewandt, aber bislang keine Rückmeldung bekommen. Vom Land kriegen wir derzeit auch keine weiteren Rückmeldungen zum weiteren Vorgehen. Im Grunde genommen muss man sagen, dass vieles, was das Onlinezugangsgesetz angeht, für uns eine Blackbox darstellt. Ich werde nächste Woche ein Gespräch führen mit der hessischen Digitalministerin und da auch eben diese Herausforderungen noch einmal schildern, in der Hoffnung, dass diese berücksichtigt werden. Es ist schon einen Moment bekannt und nicht frankfurtspezifisch.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Kube von den GRÜNEN. Bitte!
Stadtverordnete Dana Kube, GRÜNE:
(Zusatzfrage)
Danke für Ihre Ausführungen, Frau Dezernentin O'Sullivan! Sie haben gerade sehr eindrucksvoll geschildert, dass es nicht immer das Zweckdienlichste oder Sinnvollste ist, auf kommunaler Ebene Insellösungen zu finden, wenn es um gemeinschaftliche Probleme geht. Mich würde interessieren: Mit welchen Kommunen in Hessen tauschen Sie sich denn aus? Vielleicht gibt es auch Möglichkeiten, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Stadträtin Eileen O´Sullivan:
(fortfahrend)
Wir tauschen uns insbesondere mit Darmstadt aus, die sind zum einen in der Digitalisierung schon ein paar Schritte weiter als wir. Zum anderen haben wir auch die Stellungnahme mit unseren Herausforderungen, die wir mit der Stadt Darmstadt teilen, in dem Brief an das Bundesinnenministerium über den Deutschen Städtetag gemeinsam verfasst. Es ist absolut richtig, wir möchten hier in Frankfurt keine Insellösung schaffen, keine Sonderwege gehen. Deswegen warten wir jetzt einmal darauf, welche Angebote dann vom Land kommen, und werden dann entsprechend auch der Haushaltslage andere Digitalisierungsprojekte in der Verwaltung, von denen es genug gibt, priorisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Juni 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.