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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Frage vom 24.08.2017, F 756 Bei der Neugestaltung des Platzes an der Friedberger Warte wurde mit der Vorlage M 212/2014 beschlossen, einen Kleinkinderspielplatz direkt neben der Fahrbahn der Friedberger Landstraße anzulegen. DIE LINKE. hatte in ihrem Votum gefordert, den Kleinkinderspielplatz weg von der Friedberger Landstraße in einen vor Abgasen und Lärm geschützten Bereich zu verlegen. Der Spielplatz wurde trotzdem angelegt, später aber wieder abgebaut.
Ich frage den Magistrat: Warum wurde der Kleinkinderspielplatz wieder abgebaut, und wie hoch waren die Zusatzkosten für den Abbau?
Antwort des Magistrats: Der Einbau von drei Spielpunkten in der Spielplatzfläche West erfolgte gemäß der Ausführungsplanung. Geplant waren zwei Spielplatzflächen, eine,- wie bekannt, nahe der Straße, eine weitere, wie jetzt vor Ort sichtbar, östlich des Brunnens. Am 19. Juli 2017 fand ein Ortstermin unter Teilnahme eines Vertreters des TÜV-Hessen statt. Dieser machte für die Spielfläche vor der Straße und der damit potenziell einhergehenden Gefährdung für die Spielgerätenutzer verschiedene Auflagen gemäß den vorhandenen Regelwerken. Es wurde die Notwendigkeit einer Einzäunung der Spielplatzfläche oder ein Verlegen der Spielpunkte an eine von der Friedberger Landstraße entfernt gelegenere Örtlichkeit gefordert. Die zweite Spielplatzfläche - östlich des Brunnens -, wurde durch den TÜV nicht beanstandet. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächenamt wurde entschieden, eines der drei rückgebauten Spielgeräte zusätzlich zu den in der zweiten Spielplatzfläche geplanten drei Spielpunkten zu versetzen. Ein neuer Standort für die zwei verbliebenen, rückgebauten Spielgeräte ist noch in Abstimmung. Nach Sondierung des Untergrunds hinsichtlich Wurzelwuchses wird entschieden, ob die zwei verblieben Spielpunkte in das Baumbeet vor der jetzt genutzten Spielplatzfläche eingebaut werden können. Diese Fläche ist ebenfalls wassergebunden ausgeführt wie die Spielplatzfläche. Die entstandenen zusätzlichen Kosten betragen circa 2.000 Euro. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. August 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.