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Die Stadt Frankfurt unterhält verschiedene Beratungsangebote. Bürgerinnen und Bürger können sich unter anderem zur mietr

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt bietet verschiedene Beratungsangebote an, die in den letzten Jahren genutzt wurden. Der Magistrat plant, diese Angebote zu erweitern, um dem steigenden Bedarf an Verbraucherschutz in Zeiten hoher Preise gerecht zu werden.

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Frage an den Magistrat

Die Stadt Frankfurt unterhält verschiedene Beratungsangebote. Bürgerinnen und Bürger können sich unter anderem zur mietrechtlichen Beratung oder zur Schuldnerberatung bei der Stadt informieren. Verbraucherschutzangebote sind in Zeiten von steigenden Preisen immer wichtiger, und es ist davon auszugehen, dass der Bedarf dahin gehend weiter ansteigen wird.

Ich frage den Magistrat:

Wie oft wurden die unterschiedlichen Beratungsangebote der Stadt Frankfurt in den Jahren 2019, 2020, 2021 genutzt, und welche Pläne hat der Magistrat, um das Angebot zu erweitern?

Antwort des Magistrats

Die fünf Frankfurter Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen wurden in 2019 von 5.853 Haushalten, in 2020 von 5.004 Haushalten und 2021 von 4.750 Haushalten in Anspruch genommen. Der in den vergangenen 2 Jahren verzeichnete Rückgang der Beratungsleistungen ist der Coronapandemie geschuldet, erwartet wird ein Anstieg auf das "Vor-Corona"- Niveau.

Der Magistrat bietet ratsuchenden Bürger*innen im Bereich des Mietrechts im Amt für Wohnungswesen zwei fachlich fundierte Anlaufstellen. Die Mietrechtliche Beratung besteht seit 1970. Hier erhalten Frankfurter Bürger*innen - einkommensabhängig - kostenfrei Informationen und individuelle Beratung zur Rechtslage, in allen Fragen die das Wohnraummietverhältnis betreffen. 2019 wurden 3.665 Beratungseinheiten sowie 181 schriftliche Anfragen durchgeführt, 2020 3.447 Beratungseinheiten sowie 162 schriftliche Anfragen und 2021 3.520 Beratungseinheiten sowie 263 schriftliche Anfragen, bedingt durch die Pandemie fast ausschließlich telefonisch.

Die Stabsstelle Mieterschutz besteht seit 2019. Deren Beratungsangebot richtet sich an Hausgemeinschaften, die von Vertreibung und Verdrängung bedroht sind oder etwa gravierenden Baumaßnahmen ausgesetzt sind. Im Gründungsjahr 2019 wurden 180 Vorgänge angelegt, im Jahr 2020 entstanden 130 neue Vorgänge und im Jahr 2021 wurden 115 Vorgänge neu erfasst. Die jeweiligen Fälle sind langwierig und sehr beratungsintensiv und sind selten binnen Jahresfrist vollständig abgeschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Mai 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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