Die Carl-von-Weinberg-Siedlung, die in den 1930ern im Zuge des Neuen Frankfurts entstanden ist, gehört der börsennotiert
Zusammenfassung
Die Mängel und der Verfall in der Carl-von-Weinberg-Siedlung erfordern dringende Maßnahmen des Magistrats. Es wird vorgeschlagen, dass das Amt für Wohnungswesen aktiv gegen die untragbaren Wohnverhältnisse vorgeht und die Instandhaltungsarbeiten anordnet. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Wohnqualität und eine Reduzierung des Leerstands.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Die Carl-von-Weinberg-Siedlung, die in den 1930ern im Zuge des Neuen Frankfurts entstanden ist, gehört der börsennotierten Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen. Mieter*innen haben in der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 02.05.2022 berichtet, dass die Bausubstanz zunehmend verfällt, Heizungen regelmäßig ausfallen, Dächer undicht sind und über 60 Wohnungen teilweise seit Jahren leer stehen. Während dringend notwendige Investitionen ausbleiben, fährt die Deutsche Wohnen jährlich Milliardengewinne auf dem Rücken der Mieter*innen ein. Ich frage den Magistrat: Was gedenkt der Magistrat gegen die Mängel, den Verfall und den Leerstand in der Siedlung zu unternehmen?
Antwort des Magistrats
Das Amt für Wohnungswesen kann bei Mängeln und Missständen gemäß §§ 3 und 4 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes, HWoAufG, anordnen, dass der/die dinglich Verfügungsberechtigte untragbare Wohnverhältnisse beseitigt oder unterlassene Instandhaltungsarbeiten, die die Benutzbarkeit des Wohnraums erheblich einschränken, nachholt.
Ein solches Verfahren kann allerdings nur dann eingeleitet werden, wenn sich einzelne Mietende unter wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de oder telefonisch unter 069 - 212 31 431 an das Amt für Wohnungswesen wenden. Ein Einschreiten von Amts wegen ist rechtlich nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der Hinweise auf leerstehende Wohnungen ist leider erneut festzustellen, dass die Hessische Landesregierung die Verordnung zum Verbot der Zweckentfremdung mit Wirkung ab 27.05.2004 ersatzlos aufgehoben hat. Damit wurde es alleine der Dispositionsbefugnis des Eigentümers überlassen, ob er eine Wohnung zur Wohnnutzung verwendet oder leer stehen lässt.
Frankfurt am Main bietet mit der Stabsstelle Mieterschutz innerhalb des Amtes für Wohnungswesen eine zentrale Anlaufstelle. Dort kann insbesondere eine fundierte rechtliche Beratung erfolgen. Im Fall wechselseitiger Bereitschaft bietet die Stabsstelle Mediationsgespräche zwischen Mietenden und Vermietenden an.
Die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen ist unter mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de oder telefonisch unter 069 - 212 37 777 erreichbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.