Banden aus Rumänien und Bulgarien schicken seit Jahren Behinderte oder körperliche Gebrechen vortäuschende Landsleute au
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Frage vom 10.06.2011, F 72 Banden aus Rumänien und Bulgarien schicken seit Jahren Behinderte oder körperliche Gebrechen vortäuschende Landsleute auf die Zeil, um Geld zu erbetteln. Einem Bericht der BILD Frankfurt vom 6. Juni zufolge stellte die Stadtpolizei im letzten Jahr das Bettelgeld eines dieser "Schock-Bettler" sicher und verbrachte den Mann ins Obdachlosenheim am Ostpark. Von dort soll er jedoch nach einigen Stunden wieder verschwunden sein und weiterhin seiner Tätigkeit auf Frankfurts Einkaufsmeile Nummer Eins nachgehen.
Ich frage den Magistrat: Welche Maßnahmen hat der Magistrat zwischenzeitlich ergriffen, um diesem verachtenswerten Missbrauch behinderter Menschen durch mafiös organisierte Banden einer mobilen ethnischen Minderheit dauerhaft zu begegnen?
Antwort des Magistrats: Der Stadtpolizei des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main sind die beschriebenen Zustände seit Jahren bekannt. In Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main erfolgt eine koordinierte Bekämpfung dieser Machenschaften. Die originäre Zuständigkeit der Stadtpolizei liegt hierbei jedoch ausschließlich im Bereich des Bettelns. Für die Bekämpfung der eventuell hinter diesen Handlungen steckenden "mafiösen Strukturen" ist die Landespolizei zuständig. Die Tatsache, dass Bettler nicht die notwendigen Personalpapiere nachweisen können, die erst durch Zuleiten Dritter erfolgt, liegt die Vermutung nahe, dass dieses Betteln organisiert ist. Unabhängig davon ist das stille Betteln - auch durch Behinderte - nicht verboten. Gegen die exponierte Zurschaustellung körperlicher Gebrechen schreiten die Bediensteten ein, wenn dieses zur Erregung eines starken Mitleids und damit zur Erhöhung der Betteleinnahmen missbraucht wird. In diesen Fällen wird die Verdeckung der Behinderung - wenn möglich - angeordnet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Einschreitens nur, wenn der Tatbestand des aggressiven Bettelns erfüllt ist oder Kinder zum Betteln angehalten werden, § 7 Absatz 3 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main. Das mit dem Betteln oftmals einhergehende Lagern auf öffentlichen Wegen und Plätzen unterliegt ebenfalls keinen Restriktionen, sofern keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zum Beispiel durch ruhestörenden Lärm, Sachbeschädigungen, Verunreinigungen, öffentliches Urinieren, besteht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jörg Krebs
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juni 2011 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.