Infolge der Neufassung des Unterhaltsvorschussgesetzes bekommen Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Frage vom 24.08.2017, F 721 Infolge der Neufassung des Unterhaltsvorschussgesetzes bekommen Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss. Die bisher gültige Höchst bezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Zudem können nun auch Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten.
Ich frage den Magistrat: Wie läuft die Umsetzung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes in Frankfurt?
Antwort des Magistrats: Die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses wurde von Bundestag und Bundesrat rückwirkend zum
- Juli 2017 beschlossen und am 17.08.2017 im Bundesgesetzblatt - Teil I - verkündet. Dadurch können Anträge auf der neuen Rechtsgrundlage auch erst ab dem
- August 2017 geprüft und abschließend beschieden werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unterhaltsvorschussstellen des Jugend- und Sozialamtes wurden fachlich geschult. Alle inhaltlichen und technischen Voraussetzungen zur Bearbeitung der veränderten Rechtslage wurden geschaffen. Das Jobcenter Frankfurt am Main hat in insgesamt 5.061 Fällen festgestellt, bei denen das Merkmal "alleinerziehend" erfüllt ist und die betroffenen Elternteile zur Antragstellung aufgefordert. Erste entsprechende Anträge sind bereits in der Unterhaltsvorschussstelle eingegangen. Dazu kommen noch die erwarteten Anträge der Personenkreise, die keine Leistungen nach dem SGB II beziehen. Aufgrund der vermutlich hohen Anzahl der eingehenden Anträge und der gleichen personellen Ausstattung der Unterhaltsvorschussstellen im Jugend- und Sozialamt ist voraussichtlich, zumindest in den ersten Monaten, mit einem zeitlichen Verzug bei der Bearbeitung der Anträge zu rechnen. Um die Bearbeitungszeit der zahlreichen Anfragen und Anträge zu reduzieren werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aktuell von Auszubildenden entlastet. In allen Fällen einer Bewilligung der Leistung erfolgt diese rückwirkend zum 01.07.2017, sodass es nicht zu fiskalischen Einbußen für die Betroffenen kommen wird. Bei der Antragsbearbeitung haben wir eine Priorisierung gesetzt, so dass die Anträge von akut Bedürftigen vorrangig bearbeitet werden. Sie sollen schnellstmöglich die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Im SGB II oder SGB XII-Bezug stehende Klienten werden nachrangig bearbeitet, da deren Lebensunterhalt über das Jobcenter und das Jugend- und Sozialamt sichergestellt ist. Der Unterhaltsvorschuss wird in voller Höhe auf diese Leistungen angerechnet. In manchen Fällen kann der Unterhaltsvorschuss demnach eine Beendigung der Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII ermöglichen. Zwischen den Sozialleistungsträgern werden im Nachgang die Erstattungsansprüche verrechnet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christiane Schubring
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. August 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.