Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

In Hessen verteilt der Landeswohlfahrtsverband, LWV, die Landesmittel für soziale Einrichtungen. Auf die Frage der Frakt

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Frage vom 24.08.2017, F 707 In Hessen verteilt der Landeswohlfahrtsverband, LWV, die Landesmittel für soziale Einrichtungen. Auf die Frage der Fraktion DIE LINKE., Nr. 631 am 01.06.2017, ob es Diskussionen gibt, den LWV aufzulösen, antwortete die Sozialdezernentin: "Dem Magistrat sind solche Diskussionen nicht bekannt." Dies, obwohl Frau Professor Dr. Birkenfeld in einem Schreiben vom 28.03.2017 an den hessischen Sozialminister gefordert hat, "die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auf die örtlichen Träger zu übertragen".

Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat der Inhalt dieses Schreibens bekannt, und spiegelt es die Position des Magistrats wider?

Antwort des Magistrats: Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrte Stadtverordnete! Bereits heute - das habe ich vorhin auch schon erläutert - erbringen die örtlichen Träger, die kreisfreien Städte und Landkreise, Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, also auch die Stadt Frankfurt. Das ist überhaupt nichts Neues. Ich habe vorhin die Zahl von ungefähr 2.500 Menschen erwähnt. Jetzt gab es diese umfassende Veränderung, die der Bundesgesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz zum 01.01. dieses Jahres in Gang gesetzt hat. Damit geht eine komplette und umfangreiche Beordnung sämtlicher gesetzlicher Grundlagen einher. Dazu gab es eine fachliche Positionierung. Ich habe vorhin schon gesagt, der Hessische Städtetag hat in seinem Präsidium eine Kommunalisierung der Eingliederungshilfe einstimmig beschlossen. Das ist keineswegs gleichbedeutend mit der Forderung nach Auflösung des Landeswohlfahrtsverbandes. In der Tat sind uns diese Diskussionen nicht bekannt. Ich kenne niemanden, der die Auflösung des Landeswohlfahrtsverbandes fordert, sondern hier geht es um die Eingliederungshilfe. Diesbezüglich haben sich alle kreisfreien Städte durch Präsidiumsbeschluss im Hessischen Städtetag positioniert.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Müller von der LINKE.-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin Birkenfeld, wäre es nicht sinnvoller gewesen, das Anliegen Ihres Briefes vorab im zuständigen Ausschuss diskutieren zu lassen, und könnte deshalb Ihr Agieren als Vorpreschen bezeichnet werden? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Weder mir noch den anderen Magistratsmitgliedern ist es möglich, sämtliche Schreiben an Minister, Staatssekretäre oder Regierungspräsidien im Vorfeld immer zur Diskussion zu stellen. Ich kann mich erinnern, dass ich im letzten Jahr fast wöchentlich dem Minister geschrieben habe, als es um die Regelung der minderjährigen Flüchtlinge ging. Dafür tagen Sie gar nicht häufig genug. Ich kenne auch keinen für dieses laufende Verwaltungshandeln fachlich zuständigen Ausschuss.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Pürsün von der FDP-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Yanki Pürsün, FDP: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, es gab die Frage der LINKEN. zum Landeswohlfahrtsverband. Danach hätten Sie den Brief bekanntgeben können. Anscheinend hat der Städtetag auch ohne einen Magistratsbeschluss entschieden. Ist es so? Und warum ist es so? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Das kann ich nicht sagen. Ich sitze nicht im Präsidium des Hessischen Städtetages. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. August 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung